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Italo-Welt

Dirksen

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Dienstag, 23. März 2010, 11:59

Telekom Sonderkündigungsrecht

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Hallo,

Ich machs MAL kurz,...!

Habe eine Abmahnung wegen Urhebrrechtsverletzung bekommen, ist ja grad nicht wenig unterwegs gerade! Da aber Telekom ja meine Daten sozusagen ohne mein Wissen und Einverstandniss einfach so weiter geben hat,...Will ich jetzt Sonderkündigen! Denn Arcor (Vodafone) währt sich ja dagegen und machen sowas laut meiner info sogut wie nicht!

kennt sich da jemand aus,...???

Vielen Dank

Gruß Dirksen

Mein Grande Punto: 1,9 Multijet DPF ca.160PS (Speedkit), Schwarz, Dvd-Player(Audiovox 9311ts), Audiosystem(Gelb)-Anlage, Bodykit Carzone, Rieger, X-one), AngelEyes, LED-Rückleuten, Unterbodenbeleuchtung, Fußraumbeleuchtung, xenon 8000k


bigben

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Dienstag, 23. März 2010, 13:02

Ich denke ein Sonderkündigungsrecht, weil du dich Strafbar gemacht hast, wirst du nicht bekommen.

Soweit ich weiß, löscht T-Online die Daten, weil eine Speicherung einfach zu viele Kosten verursacht. Dank des abgeschmetterten Vorratsdatenspeicherungsgesetz, vielleicht nun auch sofort. vorher musste ja jeder ISP die Daten 6 Monate Speichern. ( Auch Vodafon ) Wäre also interessant, wann du deine Straftat begangen hast?

Und wenn du eine Bank überfällst, möchtest du da auch erst der Polizei dein OK geben, das dein Foto, für die Fahndung, gezeigt werden darf?

Aktuell ist die Gesetzeslage so, wie bei jeder Straftat, wenn du in Verdacht stehst, wird eine Genehmigung erteilt dich bzw. deinen Internetaktivitäten zu überwachen und ein Fehlverhalten nach Deutschem Recht wird zur Anzeige gebracht ;) Finde ich persönlich gut so, weil nicht jeder Internetnutzer als Potentieller Dieb oder Terrorist abgestempelt wird und wir vom Überwachungsstaat wieder etwas weg sind... bis die EU sich da einmischen wird, da es EU-Recht ist mit der Vorratsdatenspeicherung

Mein Grande Punto: New Orleans Blauer Grande Punto Sport, mit 120PS aus dem T-Jet, Klimaautomatik, getönten Scheiben ab Werk(nachgetönt), Komfortpaket, Blue&Me, Eibach 45/30 Federn...


braini86

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Dienstag, 23. März 2010, 13:05

Jeder Internetanbieter ist bei einem Bestätigten Verdacht dazu verpflichtet die Daten der geloggten IP anzugeben. Sowohl Vodafone als auch O2 oder sonst wer.

nicht die Telekom hat den Fehler gemacht, Sonder du als du den Download einer Uhrheberrechtlichgeschützten Datei gestartet hast!

erstmal an die eigene Nase fassen'!

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4

Dienstag, 23. März 2010, 16:33

Hi,

habe auch so ein Mist am Hals...
Aber es geht hier bei der Urhebrrechtsverletzung (zumindest bei mir)
nicht um den Download sondern um den Upload !
(das muss man sich erst MAL vohrstellen):PDT_ow:

Auch zu deiner Frage da kanste nichts gegen machen,
nur ganz regulär kündigen wie ICH.

Mein Grande Punto: T-Jet weiß/schwarz, KW-Gewinde V1, Bi Color Take Off Felgen, Innen Komplett KÖNIG schwarz/weiß mit K5000, Ralley Streifen/Alle Rückleucheten/Seitenblinker/Bremssättel Schwarz, Friedrich Gruppe A Auspuff UND TT-Chiptuning Stufe II


bigben

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5

Dienstag, 23. März 2010, 21:45

Es ist meist so das der Upload beklagt wird, weil du damit ja Schaden zufügst, indem du gekaufte oder geladene "Sachen" anderen umsonst weiter gibst. Der Download an sich ist gar nicht soo schlimm, da du ja nicht wissen kannst was sich hinter Dateien befindet, die Datei kann ja anders heißen als deren Inhalt... aber das verbreiten ist das schlimmere...

Ach ja Telekom oder sonst wer gibt die Daten nicht einfach weiter, sondern der abmahnende Anwalt stellt Strafantrag und dann muss der Anbieter ( egal wer ) die Adresse zur IP-Adresse weiterreichen und dann kommt eine Abmahnung die eine Unterlassungserklärung beinhaltet, weil für die 50 Euro für einen Song zb. kein Gericht Zeit "verschwendet" allerdings unterschriebst du die Unterlassung steht da dann drin das du bereit bist bei einer Wiederholungstat zb 5000 Euro zu zahlen und da spielen dann auch die Gerichte wieder mit. Trotzdem kann es auch sein das du bei 50 Euro verklagt wirst, da will ich dich nicht zum weiteren Illegalen Handeln anstiften, lass es einfach sein und kauf die Sachen die dir gefallen. Damit unterstützt du auch die Band, Filmfirma oder was auch immer ;) umgekehrt wird ja auch Mist weiterprodoziert, nur weils im Internet Absatz findet :(

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Mittwoch, 24. März 2010, 01:35

mmh schweizer sein ist echt schön, wenn ich mir das so durchlese .Ich lad dann MAL weiter fröhlich runter xD schließlich ist bei us ja nur der upload strafbar lol Für mögliche Fahnder :

Das war ein scherz,ich bin zwar schweizer aber lade trotz legalität nichts herunter, erst recht net mir dieser deutschen IP adresse xD bin doch net blöd
Vergesst Chuck Norris, Spongebob grillt unter Wasser :shock:

Mein Auto: MX-5 GT-R noch 140PS ;) Clarion NX501e, Hertz K6L


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7

Mittwoch, 24. März 2010, 15:02

Zitat

Original von bigben
Ach ja Telekom oder sonst wer gibt die Daten nicht einfach weiter, sondern der abmahnende Anwalt stellt Strafantrag und dann muss der Anbieter ( egal wer ) die Adresse zur IP-Adresse weiterreichen und dann kommt eine Abmahnung die eine Unterlassungserklärung beinhaltet...:(

wie schon gesagt nicht telekom ist böse sondern du als downloadender ;-)

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Tim.Schoofs

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8

Mittwoch, 24. März 2010, 16:52

Zitat

Original von Stinger X
Hi,

habe auch so ein Mist am Hals...
Aber es geht hier bei der Urhebrrechtsverletzung (zumindest bei mir)
nicht um den Download sondern um den Upload !
(das muss man sich erst MAL vohrstellen):PDT_ow:

Auch zu deiner Frage da kanste nichts gegen machen,
nur ganz regulär kündigen wie ICH.

Soweit ist das richtig, jedoch hat sich das Gesetz schon wieder geändert und ich glaube dies schon letztes Jahr!
Somit ist mittlerweile auch der DOWNLOAD illiegal und kann strafrechtlich geahndet werden.

Zitat

st der Download von MP 3 Dateien legal? Die Frage, ob der Download von MP3-Dateien legal ist, ist rechtlich umstritten. Wie bereits dargestellt, ist eine Vervielfältigung von Musik gemäß § 53 ABS. 1 Urhebergesetz nur im privaten Kreise statthaft. Die Veröffentlichung im Netz hat somit zur Folge, dass die Vervielfältigung nicht durch § 53 ABS. 1 Urhebergesetz erlaubt war. Es wird daher angenommen, dass wenn die Ausgangskopie der MP3 Datei auf im Internet illegal ist, auch der Download nicht erlaubt ist. Die Diskussion geht vereinfacht in die Richtung, dass das, was illegal angeboten wird, auch nicht rechtmäßig kopiert werden kann. Durch den Download wird das Musikstück vervielfältigt, so dass ebenfalls eine Strafbarkeit gemäß § 106 Urhebergesetz gegeben ist. Die Befürworter, die den Download von MP3-Dateien als legal ansehen, argumentieren in erster Linie damit, dass § 53 Urhebergesetz vom Wortlaut nicht auf die Legalität des Ausgangsmaterials abstellt. Soweit im Rahmen der Privatkopie gemäß § 54 Urhebergesetz eine Vergütungspflicht durch eine Abgabe auf Tonträger vorgesehen ist, sei dies kein Argument, die Illegalität der Privatkopie im Fall des Internetdownloads anzunehmen, da sich § 54 Urhebergesetz lediglich an die Hersteller der entsprechenden Geräte wendet. Da § 53 Urhebergesetz selbst keine legal entstandene Ausgangskopie erwähnt, kann sich eine solche Einschränkung nur aus allgemeinen Normen oder Rechtsgedanken ergeben. Hier sind die Grundwertungen des § 96 Urhebergesetz heranzuziehen, demzufolge rechtswidrige gestellte Vervielfältigungsstücke weder verbreitet noch zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden dürfen. Aus § 96 Urhebergesetz lässt sich somit der allgemeine Rechtsgedanke herauslesen, dass eine Nutzungshandlung, die als Ausgangsmaterial ein urheberrechtswidrig erstelltes Stück verwendet, nicht zulässig sein kann. Im übrigen ist das Gefahrenpotenzial gerade bei digitaler Vervielfältigungsmöglichkeit ähnlich hoch. Zudem würde, würde man den Download erlauben ursprünglich illegales Material dadurch im Nachhinein durch eine unberechtigte Vervielfältigungshandlung legal werden. Diese "Musikwäsche" kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Eine Abmahnung oder ein Strafverfahren kann sogar drohen, wenn auf einer Homepage auf Seiten gelinkt wird, auf denen MP3-Dateien heruntergeladen werden können. Nach dem neuen Urheberrecht wird eine Privatkopie bei Musik-CDs, die mit einem Kopierschutz versehen sind, nicht mehr erlaubt sein. Strafverfahren gegen Internetnutzer, die sich MP3-Dateien heruntergeladen haben, sind jedoch nicht bekannt. Auf die Tatsache, ob die MP3-Dateien kostenlos oder kostenpflichtig angeboten werden, kommt es bei der Frage, ob der Upload illegal ist nicht an. Bei einem gewerblichen Verbreiten von MP3-Dateien ist jedoch mit einem höherem Strafmaß zu rechnen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tim.Schoofs« (24. März 2010, 16:56)


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Mittwoch, 24. März 2010, 19:08

Hey Danke erstmal für die antworten!

War Mitte Janaur 2010

Mir ist bewusst das es mein Fehler war nur finde ich es einfach Scheiße Abends zum Briefkasten zugehen und den Brief vom Rechtsanwalt aufzumachen!

Da hätte ein Brief oder Telefonat von der Telekom gereicht um zu sagen das einfach private Daten weitergeben wurden,...!

Aber probieren kann man das sowieso zu kündigen!

Gruß

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Mittwoch, 24. März 2010, 21:34

Das hört sich so negativ an mit dem einfach weitergegeben... das will kein Anbieter, auch wenn es illegal ist, im Grunde leben die Internet Anbieter auch davon, früher war der traffic schon sehr teuer und Ports wurden gesperrt, heute ist es mehr oder weniger egal und wie gesagt auch bei anderen Anbieter hättest du den Brief abends im Briefkasten gehabt, weil der Anbieter zum herausgeben verpflichtet ist und darf dir gar nicht vorab was verraten, das was kommt, da er sonst in laufende Ermittlungen eingreifen würde

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Freitag, 26. März 2010, 08:58

wieder richtig. das kommt so häufig vor das kunden bei mir im laden nen lauten machen wegen genau diesen sachen bis man denen dann MAL vorn koffer k***t und sagt was da genau passiert und wieso das nicht gesagt wird!
du hinterlässt halt immer irgendwo irgendwie spuren! königsdisziplin ist es sich über 7 verschiedene proxys seine spur unkenntlich zu machen aber das ist auch nciht sicher ^^

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