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Italo-Welt

GX3

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Freitag, 20. November 2009, 23:54

strafe

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Hey ich schreibe mom an einem Krimi. Was ist den eine realistische bestrafung für Alkohol am Steuer und wegen dem Fahrstiel sind andere Verkehrsteilnnehmer gestorben.
5 Jahre + Führerschein entzug für lebenszeit?
Ich kenne mich mit Jura überhaupt nicht aus. Wäre lieb von euch, hab beim googeln nichts gefunden.

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Bimmerkiller

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Samstag, 21. November 2009, 00:04

Hier MAL ein Zitat von Wikipedia.

Zitat

Körperverletzung mit Todesfolge
Auch § 227 StGB ist ein erfolgsqualifiziertes Delikt:
(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Wie bei allen Erfolgsqualifikationen (außer § 239 ABS. 4 StGB) muss im Todeserfolg sich gerade die Gefahr verwirklichen, die der grunddeliktischen Tathandlung „in spezifischer Weise“ anhafte.

Da durch den Alkohlkonsum auch noch Fahrlässigkeit vorlag, sind 5 Jahre m.E. viel zu wenig!
Gruß, Lars

Bilder von meinem Ex-Grande gibts hier!

Mein jetziges Auto: VW Golf GTI Edition 35 (173 kW/235PS) - Carbon Steel Grey Metallic - O.Z. Ultraleggera Matt Graphit & rundum sorglos Ausstattung ;-)

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GX3

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Samstag, 21. November 2009, 00:42

hm obwohl jemand so besoffen sein könnte das er nicht bis 3 zählen kann?

Ich hab kein Mitleid mit dem fiktiven jemand. Mir geht es nur darum ob es möglich wäre das er wieder aus dem Bau rauskommt und wieder Auto fahren dürfte.
Nach meiner Story wird er aus seinem Fehler nicht lernen. Deshalb muss ich wissen wie alt er ist, wenn er mit 18 den Unfall hatte, in den Bau kommt, dann raus und nun den Führerschein wieder erworben hat.

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cingsgard

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Samstag, 21. November 2009, 07:55

Soweit ich weiß, machen die Gerichte da schon noch gewisse Unterschiede bei der
Höhe der Strafe. Mit 18 Jahren wird teilweise ja noch das Jugendgericht angewandt
(völljährig ist man in Deutschland doch erst ab 21 Jahren). Zudem werden Fahran-
fänger auch nicht so hart bestraft, als wenn man schon seit über 10 Jahren im Be-
sitz der Fahrerlaubnis ist. Begründen kann ich meine Vermutung jetzt allerdings nicht.
Gruß, cings

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Crank

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Samstag, 21. November 2009, 08:39

na lass doch den krimi in america spielen,... kannst die cops brutaler machen, die kids gangstermäßiger, die autos größer, sie noch viel viel besoffener sein lassen, kannst verschiedene rassen mit ein bauen ;-) (soll net rassistisch sein, ich find des super... machts irgendwie spannender) und die strafe kannst MAL 3 nehen, da drei tote... dann sinds zumindest schon MAL 9 jahre ;-)
[SIZE=6]Alles orginal, dennoch anders, Tuning in Vollendung 8-)[/SIZE]

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Crank« (21. November 2009, 08:39)


TEgold

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Samstag, 21. November 2009, 19:04

@Bimmerkiller
Bei Alkohol"unfällen" ist aber in der Regel fahrlässige Tötung der einschlägige Tatbestand. Körperverletzung mit Todesfolge hast du z.B., wenn du jemandem freundschaftlich ein Sixpack über den Schädel ziehst und er "aus Versehen" daran stirbt. Dann passt auch das Strafmaß eher. ;)
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