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Italo-Welt

Nephellim

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Samstag, 4. Dezember 2010, 23:39

Strafe gerechtfertigt?

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Hallo zusammen, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen:

Meine Freundin ist im 3ten lehrjahr (Restaurantfachfrau), heute war es etwas chaotisch und irgendwie sind auf Ihren Stick 5 statt ein Zürichgeschnetzeltes gewandert. Ergebnis 4 gingen zurück an die Küche.

Als "Strafe" musste sie die 4 Essen zahlen (waren um die 200CHF) nicht wundern in dem Restaurant kostet ein Züri Geschnetzeltes wirklich um die 50CHF

ist das überhaupt zulässig? ich mein während meiner Ausbildung ist uns weisgott was alles an Glaswaren zu Bruch gegangen ^^ und da waren Schliffglas Kolonnen dabei wos Stück 1000€ kostet, und wir hatte nie ne Rechnung oder ähnliches bekommen.

Ok vielleicht muss hat der Chef auch die nächste Rate für seinen, wie hat Freundin gesagt: "komischen Mercedes mit Türen die nach oben aufgehn" (Ich nehm MAL an sie meint den Mercedes SLS ^^ viele andere fallen mit nicht ein mit Flügeltüren, und würde preislich ins Segmet fallen ,da er davor immer mit nem Tesla vorgefahren war) bekommen, und braucht daher jeden Rappen

Wer jetzt denk er hat den falschen Job wenn man als Hotelleiter solche Autos fahren kann ist nicht allein xD
Vergesst Chuck Norris, Spongebob grillt unter Wasser :shock:

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AIC Mike

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Samstag, 4. Dezember 2010, 23:57

Seh ich MAL sehr grenzwertig das ganze. Nat. kenn ich die genaue Rechtslage hier nicht, aber ich würd mich da MAL bei der Arbeiterkammer oder was ihr auch immer da drüben habt erkundigen, die nehmen bei uns sowas gern in die Hand.
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Agroann

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3

Sonntag, 5. Dezember 2010, 04:29

ist ja MAL ne frechheit in der ausbildung.

Aber wenn sie das essen bezahlen musste in voller höhe dann hätte sie darauf bestehen können das essen mit zu nehmen..:-)
Hui hier sollte etwas stehen. :D

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Nephellim

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Sonntag, 5. Dezember 2010, 05:41

naja in ner Billig Gastro wärs wahrscheinlich einfach wieder im Top gelandet xD die habens höchstwahrscheinlich weggeschmissen, da die Mitarbeiter verbot haben es zu essen...

naja die Klene tut mir eh Leid, was man da so mitbekommt was alles abläuft, kann man nur den Kopf schütteln, die dürfen z.B. nicht auf die Toilette, damit ihre Gäste immer einen Ansprechpartner haben (Ausnahme ist wenn sie durch Zufall MAL zu zweit arbeiten und die Kollegin übernehmen kann).

Es KAM auch schon vor das sie die ganze arbeit nichts essen oder trinken durften, da der Gast das ja nicht sehen darf und wenn sie niemand ablösen kann, muss sie halt ohne Pause durcharbeiten.

Begründung ist immer die gleiche. Es könnte ja ein Gast kommen, bzw. der Gast braucht durchgehend einen Ansprechpartner....

aber gut soll se jetzt noch das halbe Jahr durchhalten und dann kann se sich ja aussuchen wohin se geht.
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dany**

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Sonntag, 5. Dezember 2010, 07:02

RE: Strafe gerechtfertigt?

hoi michi,

also ich sag auch das ist ne frechheit, vorallem weil deine freundin noch in der ausbildung ist. sowas passiert leider gottes einmal und wie du schon sagst in der ausbildung schon 2mal.
ich bin der meinung das ist unternehmerisches risiko und sie sollte sich unbedingt an die entsprechende kammer wenden!
so wie ich es lese ist deine freundin nach der ausbildung nicht an einer weiterbeschäftigung interessiert, deswegen würde ich auch nicht klein bei geben und die 200 stutz ist der verkaufspreis, der wirkliche schaden ist schätzungsweise 50-70 chf wenn überhaupt.

grüsse

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Sven1983

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Sonntag, 5. Dezember 2010, 12:52

In der Ausbildung kann Sie keinesfalls belangt werden.
Pflicht des Ausbilders ist, zu kontrollieren, was der Auszubildende abgibt.
Im Gastronomiegewerbe vll nicht ganz einfach, dennoch rechtskräftig.

Keinesfalls die Rechnung zahlen - sie ist nicht verpflichtet dazu.

Mein Grande Punto: Sportgrill, Ambiente-Beleuchtung, BMW-LED-Kennzeichenbeleuchtung, JL & Audiosystem Sound, TT-Opt. (~ 145 PS), Kurzstabantenne, Lineaccessori Alu-Pedalerie, belederte Tachoblende, isoamp2 Verstärker, 2 x 20mm H&R Spurverbreiterung HA, Öltemperatur


Agroann

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Montag, 6. Dezember 2010, 04:22

Ich muss dazu sagen ich arbeite auch in der Gastronomie.

Das was angesprochen wurde ist leider echt kein Einzelfall. mir ging es früher ähnlich.

Aber das beste was sie machen kann ist echt das halbejahr noch durchhalten und dann schnellst möglich was anderes suchen.

Ich bin damals direkt von Hamburg weg nach NRW um genauer zu sein nach Schwelm/Gevelsberg und hatte da die beste Gastrozeit meines Lebens..:-)

Aber naja wie schon gesagt 200chf waren der Verkaufswelt. son schnitzel kosten mit beilagen nicht mehr als wie 12€ weiß nicht wiviel Franken das sind.

Aber auch das mit dem trinken und auf klo gehen ist nicht normal.
Und es ist auch nicht normal das eine auszubildene alleine ist. Von daher würde ich mich auch ganz schnell MAL an die Handelskammer wenden.
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darachim

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Montag, 6. Dezember 2010, 05:44

Also ich hab zwar nicht verstanden, was der Stick ganz oben in der Beschreibung sein soll, aber:

Wenn sie Falsche Essen vorgesetzt bekommt, oder von mir aus da was falsch gelaufen ist, dann ist das halt so. Bezahlen würde ich da nicht, ganz im Gegenteil, ich würde wohl fragen ob die noch ganz sauber sind?
Ich würde sogar behaupten, dass fällt dann unter Ausbildungsmittel und die sind dann normalerweise über ne Versicherung o.ä. mit abgedeckt.

Und zu dem weder Toilette gehen, noch trinken oder essen... Der hat doch wohl nen Vogel!!! Essen und Trinken sind ein Grundrecht und zudem steht ihr ja eine Pause zu! Und ganz ehrlich, wenn der meinte ich darf nicht auf die Toilette gehen, würde ich darüber nachdenken dem MAL (entschuldigt bitte) "auf den Tisch zu kacken"! :twisted:

Das Beste wird sein, wenn ihr euch da MAL zusätzlich an die entsprechende Ausbildungskammer und Berufsgenossenschaft oder ähnliches wendet. Die können meist weiter helfen!

HAMSTER

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Montag, 6. Dezember 2010, 10:37

Als erklärung so ein Stick oder in manchen Restaurants ne Karte, sind persönliche anmeldevorrichtungen für das Kassensystem. der Stick ist das belibteste da man damit auch an der Getränkesäule getränke rauslassen kann und es direkt auf seinem tisch gebucht wird.

an sich, nein es ist nicht zulässig!
Ich han in zürich bei einem grossen Grastrounternehmen gearbeitet und weiss genau wie anfällig solche kassen und ausschanksysteme sind! kann auch gut sein das durch ein fehler die gerichte von jemand anderem getippt wurden und es auf ihrem stick gelandet ist. ein CDS also ein Chef de service hat die funktion das er artikel auf tische buchen kann um einen Mitarbeiter zu entlassten wenn er mit den bestellungen nicht nachkommt. diese funktion kann aber auch missbraucht werden den dazu braucht es keinen mitarbeiter. der CDS kann buchen wohin er will.
wenn nun aus versehen ein mitarbeiter diese funktion hat, und glaub mir das passiert gerne ein MAL, dann bescheisst man so die gäste, und ein mitarbeiter zahlt dafür während der der das verbruchen hat sich so sein gehalt aufbessert.

Sie sollte zum chef und sich beweisen lassen das sie das getippt hat mit ihrem sticft, das kann man auslesen im system!

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mike95

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Dienstag, 7. Dezember 2010, 19:11

RE: Strafe gerechtfertigt?

Zitat

Original von Nephellim
ist das überhaupt zulässig? ich mein während meiner Ausbildung....

Nein, in Deutschland wäre das nicht zulässig, es sei denn, es wäre grob fahrlässig oder vorsätzlich. Das, was Deiner Freundin passiert ist fällt juristisch unter die Rubrik „Kann jedem MAL passieren“. Weiter sind Schäden maximal bis zur Höhe einer Monatsvergütung gedeckelt. Und weiter: Nur in Ausnahmefällen darf der Chef die Ausbildungsvergütung einbehalten, um den Schaden zu begleichen. Eine solche Aufrechnung ist nach dem Gesetz nur insoweit zulässig, wie die Vergütung über den Pfändungsfreigrenzen liegt (mehr als 985,15 Euro; gesetzliche Unterhaltspflichten nicht mitgerechnet). Da die meisten Ausbildungsvergütungen jedoch weit unter diesen Grenzen liegen, ist eine Aufrechnung daher gesetzlich verboten. In der Schweiz wird es vermutlich nicht anders sein.

Nephellim

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Dienstag, 7. Dezember 2010, 19:35

Danke allen für die schnelle Hilfe,

mitlerweile hat sich meine freundin nochmal mit dem Chef in ´Verbindung gesetzt und hat wohl nett zu verstehen gegeben, dass sie an die nötigen Stellen geht, wenn sich das nicht Intern klärt ;-)
Ergebnis alles war nur ein Missverständniss, Geld hat sie wieder und ne Entschuldigung obendrein.
Hab ihr aber dazu geraten das jetzt nicht an die große Glocke zu hängen, sie muss ja noch ein gutes Jahr dort arbeiten
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Sven1983

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Dienstag, 7. Dezember 2010, 19:37

Sehr gut,Gluckwunsch. :)

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HAMSTER

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Mittwoch, 8. Dezember 2010, 09:37

Hey das ist ja super! hoffentlich passiert das nicht nochmals!

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