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elo

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Sonntag, 8. Mai 2011, 11:36

Sonderbeleuchtung am Auto

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Hallo,

hab jetzt schon vieles gehört, das Sonderbeleuchtung am Auto wie z.B. Einstiegsbeleuchtung,
Unterbodenbeleuchtung, Fußraumbeleuchtung ect.. nicht erlaubt sind.

Der eine sagt, man darf sie garnicht anbringen, der andere sagt, nur wenn das Auto steht
und pipapo...

Wer weiß was genaueres oder wer hat da ein Auszug aus der STVO?

Gruß elo

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GP
Update 21.07.11

Mein Grande Punto: ist schwarz


White_Evo

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Sonntag, 8. Mai 2011, 11:42

UBB ist meines Wissens nach mitlerweile komplett verboten, auch als Einstiegsbeleuchtung.

Fußraumbeleuchtung kann ich mir net vorstellen.
Das hat z.B. der Fiesta von ner Freundin serienmäßig, bzw als Extra ab Werk drin, genau wie Einstiegsbel. an den Türen.

War MAL nachts in ner Kontrolle und wurde gebeten, die Innenbeleuchtung anzumachen.
Da hatte ich in meinem GP die pinke (was eigl rot sein sollte) FuRaBel. und der Beamte mutte schmunzeln und meinte "Hm.. schick :D" ;)

Edit: Die einen sagen halt, es ist als Einstiegsbel. erlaubt, sprich an der Deckenleuchte angeschlossen, die anderen sagen es darf net nach außen leuchten, sprich über die Fensterkante.
Was nun stimmt - keine Ahnung. Bei mir passt jedenfalls beides :D
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »White_Evo« (8. Mai 2011, 11:45)

Mein Auto: SEAT Leon *Style* 1.4 TSI 122PS, Nevada weiß, Voll-LED-Scheinwerfer, ...


Zivi09

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Sonntag, 8. Mai 2011, 11:52

Hier MAL ein Auszug aus einem Anderen Forum!
Antwort ist vom TÜV!!!

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Von der Beschreibung her könnte man zunächst meinen, die Innenraumbeleuchtung wäre in Ordnung. Grundsätzlich muss jedoch einschränkend folgendes festgestellt werden :

Die Innenraumbeleuchtung darf kein direktes Licht nach außen abgeben. Indirektes Licht ist dann unzulässig, wenn die Insassen, der Innenraum oder Teile davon so stark beleuchtet werden, dass eine Außenwirkung erzeugt wird ("Geisterbahneffekt").

An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.

Alle nach vorn wirkenden Leuchten müssen weißes*, alle nach hinten gerichteten Leuchten müssen rotes* Licht abstrahlen. An den Fahrzeuglängsseiten dürfen nur Leuchten angebracht sein, die gelbes (orangefarbiges) Licht abstrahlen [* hiervon sind nur die Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker") vorn und hinten, sowie die Rückfahrscheinwerfer ausgenommen]. Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. - Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder der während der Fahrt benutzt werden.

Ziel der o. a. Vorschriften ist es, das Signalbild der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern eindeutig zu gestalten, damit jederzeit leicht erkennbar ist, ob das Fahrzeug zum Betrachter hin oder von ihm weg fährt bzw. sich quer dazu bewegt.

Andere lichttechnische Einrichtungen, auch hinter den Scheiben des Innenraums (z. B. Christbäume, Namensschriftzüge usw.), sind nicht zugelassen. Unterbodenbeleuchtungen sind in den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen nirgends erwähnt und damit ebenfalls unzulässig.

Die von Ihnen angesprochene Umrüstung wäre nach den o. a. Regelungen eindeutig unzulässig. Die Verkehrsministerien der Bundesländer und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen haben uns angewiesen, im Rahmen der Hauptuntersuchungen (HU) unzulässige Veränderungen oder Anbauten von lichttechnischen Einrichtungen als "Erheblichen Mangel" (EM) einzustufen. Das bedeutet, die lichttechnischen Einrichtungen müssen in Ordnung gebracht und das Fahrzeug muss zur kostenpflichtigen Nachprüfung vorgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Bert Korporal
TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH
Bereich Unternehmensentwicklung
Information und Dokumentation
www.tuev-nord.de
Einer Frau ein Kompliment machen, ist wie Topfschlagen im Minenfeld.... :MDR54:

---===>>> Mein Grande <<<===---

Lg Nils

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zivi09« (8. Mai 2011, 11:57)

Mein Grande Punto: GP T-jet den Rest gibts im Link ;)


elo

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Sonntag, 8. Mai 2011, 12:12

Also darf man keine UBB anbringen die mit der Deckenleuchte an geht sobald man
die Türen auf macht? Stimmts? &#57608;

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White_Evo

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Sonntag, 8. Mai 2011, 13:09

Richtig.

War MAL anders, aber mittlerweile ist es leider so :(
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