Hab ich auch heute morgen gelesen. Wenn man sich die Begründung aber MAL durchliest (z.B. hier: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2034.htm), wird viel zu sehr auf den vorliegenden Einzelfall abgestellt, als dass das eine Grundsatzentscheidung werden könnte.
Das Beste im Falle eines Unfalls ist nach wie vor, den Mund zu halten.
Ich würde auch grundsätzlich nichts zur Sache sagen.
Ist genauso der Fall, wenn man nur von der Polizei angehalten und kontrolliert wird.
z.B. Warum ist man zu schnell gefahren?