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Joerg

Punto-Meister

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21

Mittwoch, 19. Dezember 2007, 15:38

Wird nicht angezeigt, wenn Sie angemeldet sind!

Zitat

Original von Babymaserati
Wie sieht es eigentlich mit Punkten und der Geldstrafe aus. wenn man gerade unter der Ampel ist, wenn diese auf rot schaltet. ( Nicht das mir das schon passiert wäre :lol:)

Wenn man gerade unter der Ampel ist wenn diese auf Rot schaltet, hat man auf jeden Fall etwas falsch gemacht, denn man hat die Gelbphase davor nicht beachtet.
Gelb heißt zwar Kreuzung räumen, aber das gilt nur wenn man auf der Kreuzung steht, also schon an der Haltemarkierung vorbei ist, nicht wenn man auf die Ampel zufährt. Dann heißt gelb nämlich vorbereiten anzuhalten und vom Gas gehen, nicht Gas zu geben.
Haben aber viele noch nicht begriffen. *g*

boesi

Mitglied

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22

Mittwoch, 19. Dezember 2007, 15:57

Zitat

Original von Joerg
Dann heißt gelb nämlich vorbereiten anzuhalten und vom Gas gehen, nicht Gas zu geben.
Haben aber viele noch nicht begriffen. *g*


Hach, die STVO ändert sich echt von Tag zu Tag .. wer soll sich das denn alles merken. :razz: ;-)

Mein Grande Punto: 1,9 -155ps, B&M, Spassbremse Russpartikelfilter, getönte Scheiben, Cruise Control, Dual Klima, Interscope, 17", Crossover Schwatt, Spoiler, Schweller, Novitec 40/40


bk.968

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  • »bk.968« ist männlich

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23

Mittwoch, 19. Dezember 2007, 17:20

Ich habe MAL was zum Lesen gesucht.

btw: Die Teilnahme am Straßenverkehr ist vom Charakter her ein Privileg und kein Recht, das eingeklagt werden könnte.
Notorisch Merkbefreite können so per PMU recht effizient dauerhaft aussortiert werden.



Zitat

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


II. Zeichen und Verkehrseinrichtungen

§37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

(1) Lichtzeichen gehen Vorrangregeln, vorrangregelnden Verkehrsschildern und Fahrbahnmarkierungen vor.

(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün - Gelb - Rot - Rot und Gelb (gleichzeitig) - Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.

1. An Kreuzungen bedeuten:

Grün: "Der Verkehr ist freigegeben". Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.

Grüner Pfeil: "Nur in Richtung des Pfeiles ist der Verkehr freigegeben". Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, daß der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und daß Linksabbieger die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen können.

Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.

Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

Schwarzer Pfeil auf Rot ordnet das Halten, schwarzer Pfeil auf Gelb das Warten nur für die angegebene Richtung an.

Ein einfeldiger Signalgeber mit Grünpfeil zeigt an, daß bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach rechts abgebogen werden darf.
2. An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Markierungen für den Fußgängerverkehr, haben die Lichtzeichen entsprechende Bedeutung.
3. Lichtzeichenanlagen können auf die Farbfolge Gelb - Rot beschränkt sein.
4. Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann ein eigenes Lichtzeichen gegeben werden. Für Schienenbahnen können besondere Zeichen, auch in abweichenden Phasen, gegeben werden; das gilt auch für Linienomnibusse und Taxen, wenn sie einen vom übrigen Verkehr freigehaltenen Verkehrsraum benutzen.
5. Gelten die Lichtzeichen nur für Fußgänger oder nur für Radfahrer, so wird das durch das Sinnbild einer Fußgängers oder eines Fahrrades angezeigt. Für Fußgänger ist die Farbfolge Grün - Rot - Grün; für Radfahrer kann sie so sein. Wechselt Grün auf Rot, während Fußgänger die Fahrbahn überschreiten, so haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen.
6. Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind.

(3) Dauerlichtzeichen über einem Fahrstreifen sperren ihn oder geben ihn zum Befahren frei.

Rote gekreuzte Schrägbalken ordnen an:

"Der Fahrstreifen darf nicht benutzt werden, davor darf nicht gehalten werden".

Ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil bedeutet:

"Der Verkehr auf dem Fahrstreifen ist freigegeben".

Ein gelb blinkender, schräg nach unten gerichteter Pfeil ordnet an:

"Fahrstreifen in Pfeilrichtung wechseln".

(4) Wo Lichtzeichen den Verkehr regeln, darf nebeneinander gefahren werden, auch wenn die Verkehrsdichte das nicht rechtfertigt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »bk.968« (19. Dezember 2007, 17:22)


Nischo

Punto-Schrauber

  • »Nischo« ist männlich

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24

Mittwoch, 23. Januar 2008, 09:43

soo, bis jetzt ist noch nichts gekommen! :-D
habe ich noch etwas zu erwarten? am 04.12.07 ist es passiert...

Mein Grande Punto: 1.9l Multijet in exotischem Rot


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