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Babymaserati

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Donnerstag, 17. Januar 2013, 17:53

Reklamation von Möbeln

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Hi, ich hab zurzeit ein kleines Problem mit einem großen Möbelhaus und hoffe das mir der eine oder andere ein bisschen helfen kann, da ich mit sowas überfordert bin. Habe bei meiner Rechtschutz 150 euro selbstbeteiligung und hoffe deswegen auf euren Rat.
Das Problem an sich ist jetzt ein für mich sehr großer Unterschied zwischen dem Ausgestellten Stück, was mir SO gefallen hat und ich auch SO haben wollte, aber in meinem Wohnzimmer sieht es gar nicht so aus wie im Möbelhaus dargestellt.

Ich habe das bereits beim Service reklamiert und es wurde mir auch prompt ein Mitarbeiter geschickt, der alles Fotografiert hat und gleich meinte, das er nicht weis ob das "durch kommt". Naja jedenfalls keine woche später KAM dann auch das erste schreiben vom Möbelhaus mit genau seinem Wortschatz, nur etwas umschrieben. Daraufhin hab ich mich zum Möbelhaus begeben und habe mich Persönlich nochmal beschwert und Fotos von meiner Wohnwand vorgezeigt. Außerdem habe ich nochmal die Wohnwand im Möbelhaus genau Fotografiert, damit ich für mich dann noch ein Beweismittel habe. Dachte dann eigentlich das es endlich seinen Gang geht, nachdem ich freundlich betreut wurde, und heute habe ich einen Brief erhalten, in dem auf den Grund aus dem ersten schreiben verwiesen wird und mir ja nicht geholfen werden kann. Aber das sehe ich definitiv nicht so, weil von Autogarantien kenne ich das noch so mit den 3 mal ausbessern und wenn das nicht klappt das man sogar vom kauf zurück treten kann. Kann mir da jemand helfen wie ich jetzt weiter verfahren kann? Also in Form eines schreibens mit dem ich etwas mehr druck ausüben kann und auf einen Anwalt verweise. Das ganz ist für mich nämlich sonst sehr enttäuschend, da diese Wohnwand knappe 1000€ gekostet hat und ich mir das nicht bieten lasse.

Edit: Mir ist grade aufgefallen das ich den eigentlichen Fehler gar nicht beschrieben habe...:) Und zwar handelt es sich um das verschobene Muster auf der Deckplatte des mittleren Unterteils, also da wo der TV drauf steht. Die beiden äußeren Teile passen auf den Millimeter genau zueinander....deswegen frag ich mich warum das ja angeblich nicht möglich sein soll bei der fertigung...?!?!
»Babymaserati« hat folgende Bilder angehängt:
  • k-DSC00792.JPG
  • k-DSC00793.JPG
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Fiatracer88

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Donnerstag, 17. Januar 2013, 18:58

Dumme idee. Wie sieht das denn aus wenn du das Mittelteil umdrehst :huh: Also was nun Links ist auf die Rechte seite oder nicht so Möglich.

Zudem kann ich mir vorstellen das im Werk genau das Teil "Vertauscht" wurde , es gibt also 2 solcher Wände.

Du könntest doch die Wand wieder Abschlagen, schön verpacken und Umtauschen bzw Zurückgeben und dir ne andere Aussuchen (Rückgaberecht 14 Tage oder schon abgelaufen?)

Babymaserati

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Donnerstag, 17. Januar 2013, 19:14

Das drehen von dem Teil ist leider nicht möglich. Und umtauschen kann man das eine teil auch nicht so einfach, da müssten die bei Rieger ja diese Riesen Verpackungen aufreißen für ein solches Teil. Das würden die nie machen, auch wenn mir das egal ist WIE die das nun regeln mit dem Hersteller.
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WhiteGP

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Donnerstag, 17. Januar 2013, 19:37

Mal ehrlich, ist dir das nicht schon beim auspacken aufgefallen? Wäre dann viel einfacher gewesen. Zudem gibt es ein gesetzliches Rückgaberecht nicht - zumindest nicht, wenn Kaufsache im "Ladengeschäft" erworben wurde. Reine Kulanzsache.

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cingsgard

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Donnerstag, 17. Januar 2013, 20:36

@ WhiteGP:

Ich würde jetzt nicht einfach behaupten, daß hier kein Rückgaberecht bzw. eine Reklamation ausgeschlossen ist. Babymaserati hat die Wohnwand zwar im Geschäft gekauft oder bestellt, hatte jedoch vermutlich keine Chance, noch im Geschäft die Ware zu begutachten. Dies ist erst daheim möglich. Von daher ist bestimmt eine Reklamation möglich. Allerdings bin ich mir da nicht zu hundertprozent sicher.
Gruß, cings

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WhiteGP

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Donnerstag, 17. Januar 2013, 20:39

Reklamieren kannst immer, klar, aber Umtausch ist reine Kulanzsache...

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cingsgard

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Donnerstag, 17. Januar 2013, 20:45

Da hast Du recht. Aber hier greift wohl eher die Gewährleistungspflicht des Herstellers, nicht die Kulanz. So wollte ich es ausdrücken, sorry.
Gruß, cings

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Freitag, 18. Januar 2013, 07:46

Ähm, ich versteh grad nicht ganz, warum sich das Möbelhaus da so quer stellt!
Deine Wohnwand hat einen deutlichen Mangel. Und der sieht so aus, daß das Mittelteil nicht zu den äusseren Modulen passt.
Da hat wohl einer Mist gebaut beim Hersteller. Für das Möbelhaus sollte es doch kein Probelm darstellen, die Wohnwand zu Reklamieren!?
Ich hab da schon einige Erfahrungen mitbekommen (kenn jemanden mit Möbelstudio), deine Wohnwand hat einen klaren Mangel und der bezieht sich auf das Furnier.
Irgendwas ist da falsch gelaufen, evtl sogar im Werk ein falsches Mittelteil von ner anderen Wohnwand aus der gleichen Serie erwischt.
Ich würde das so auch nicht akzeptieren! Bleib dran.

Ist das Echtholzfurnier oder Kunststoff bedruckt?
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Reaven

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Freitag, 18. Januar 2013, 07:51

Sieht kacke aus.

Foto hast gemacht, gehst zum Kundendienst. Stellen die sich quer, gehst zum Chef.

HAMSTER

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Freitag, 18. Januar 2013, 08:08

drohst mal ein bisschen mit dem verbraucherschutz, die meisten spuren dann mal:)

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domeee_91

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Freitag, 18. Januar 2013, 08:14

Das drehen von dem Teil ist leider nicht möglich. Und umtauschen kann man das eine teil auch nicht so einfach, da müssten die bei Rieger ja diese Riesen Verpackungen aufreißen für ein solches Teil. Das würden die nie machen, auch wenn mir das egal ist WIE die das nun regeln mit dem Hersteller.
Also mein Freund, ich hab selbst 2 Jahre als Aushilfe bei Rieger gearbeitet. Wenn ein Teil defekt/Schönheitsfehler hat, wird sehrwohl das Paket geholt und das entsprechende Teil aus dem Karton entnommen, und das wird solange gemacht bis es 100% passt. Ich musste selbst schonmal unter einem Kunden leiden der 10 mal gekommen ist und ich 10 Kartons öffnen musste bis er das passende Teil hat. Das fehlende Teil wird dann intern als Ersatzteilbestellt und wieder verpackt. Also kein Thema dieses eine Brett zu tauschen.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.


Wo kommst denn her nicht zufällig aus der Nähe von Esslingen am Neckar xD? Dann könnt ich evtl behilflich sein oder ich frag mal bei den alten Kollegen nach ob die das Regeln können.

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Babymaserati

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Freitag, 18. Januar 2013, 14:07

@domeee 91: Nein bin nicht aus der Nähe! :)

Ich weis es nicht warum die sich so quer stellen. Habe auch ewig auf die Wohnwand gewartet, hab sie im August bestellt und erst in der letzten Novemberwoche erhalten. Dann beim Aufbau hab ich schon das übel gesehen. :/
Ich finde schon das es eine frechheit ist, wer da nun schuld hat, ob Hersteller oder Möbelhaus ist mir egal, die sollen sich einig werden, damit ich meine Wohnwand ordentlich stehen habe.

Kann mir da jemand helfen mal einen Brief zu verfassen? Weil wenn ich noch ein paar Mal ins Möbelhaus fahre (70km entfernt) kann ich mir die Wohnwand vom Benzingeld nochmal kaufen! :D
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Dienstag, 29. Januar 2013, 15:57

Ich hab jetzt mal ein Schreiben verfasst. Lest euch das ma bitte durch ob das so geht, mach das zum ersten mal...:D



Sehr
geehrte Damen und Herren,



bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 14.01.2013 habe ich diesen Reklamationsfall
durch die Verbraucherzentrale prüfen lassen. Mein Recht auf eine
Nachbesserung wurde mir Bestätigt und ich möchte Sie deshalb
nochmals auf Ihre Gewährleistungspflicht hinweisen. Die von Ihnen
erhaltene Antwort, das es nicht möglich sei auf einen Einheitlichen
Verlauf zu achten, weise ich zurück, da es im Austellungsstück bei
allen Drei einzelnen Komponenten ein Gesamtbild ergibt, was auch
einer meiner Kaufgründe war. Meine Wohnwand weicht jedoch erheblich
vom Ausgestellten Möbelstück ab, wie auf den beigefügten Bildern
gut ersichtlich ist.

Ich fordere hiermit eine Zeitnahe Nachbesserung der oberen Deckplatten.
Ersatzweise den Austausch mit den Deckplatten der ausgestellten
Wohnwand, unter Vorraussetzung das diese einem neuwertigem Zustand
entsprechen.
Bei nicht zufriedenstellendem Ausgang dieser Reklamation werde ich mich
nochmals an die Verbraucherzentrale wenden, sowie Rechtliche Schritte
einleiten.


Mit
freundlichen Grüßen
Mir nach, ich folge!

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Dienstag, 29. Januar 2013, 16:04

Aussagekräftig! Richtig gut so. Evt. ein Zitat von der "Verbraucherzentrale" wäre genial. :)

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Dienstag, 29. Januar 2013, 21:37

mach sie alle! ;)
Ich will so sterben wie mein Grosvater, im Schlaf, und nicht brüllend und schreiend wie sein Beifahrer ^^

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scub

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Dienstag, 29. Januar 2013, 21:42

Jetzt noch die vielen Rechtschreibfehler raus dann passt das ;-)
... Wenn wir eine eigene Kneipe hätten könnten wir für immer zusammen bleiben!!! :-)

Mein Grande Punto: Punto Grande M-Jet 90PS - Chem. grey - CD/MP3 - Interscope - Blue&Me mit iPhone Adapter - Climatronic - Sitzheizung - Mittelarmlehne - Regensensor - ESP - Lederlenkrad - Tempomat - getönte Scheiben - 17"/205 - Partikelfilter - Wlan Hotspot /3x230V Sc


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Dienstag, 29. Januar 2013, 22:16

Und der Brief per Einwurfeinschreiben oder besser Einschreiben mit Rückschein abschicken. Damit sich das Möbelhaus sich nicht rausreden kann das sie nix bekommen hätten.

Mein Punto Evo: Punto Evo 1.3 16V Mjet 95 PS Racing


sp0ng3b0ck

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Freitag, 1. Februar 2013, 09:27

Jap, auf jeden fall per Einschreiben verschicken!

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