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Italo-Welt

Punto G

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1

Sonntag, 24. Februar 2008, 17:37

Probleme in Italien wegen Tuning?!

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Hi, hab MAL eine Frage an die Community:

Und zwar fahr ich an Ostern 2 Wochen mit meinem Auto nach Turin, Frage:

Könnte es da zu problemen bei Polizeikontrollen kommen bezüglich Veränderungen am Fahrzeug?!

Alles was am Auto umgebaut ist, wurde vom TÜV eingetragen, lediglich die Rückleuchten haben ein E-Prüfzeichen und hab ich nicht eintragen lassen, und meine Scheibentönung von Foliatec hat eine ABE die ich immer mitführe, wird es evtl. in Italien zu problemen kommen weil der TÜV Deutschland nicht annerkannt wird?
Ich cruise mit 2002 Umdrehungen pro Minute auf der suche nach ner stute, ich geb hufe, ist sie prüde schmier ich ihr Getriebe mit viel Liebe......

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RnbSoul_boy

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2

Sonntag, 24. Februar 2008, 18:01

mach dir da kein kopf, italien gehört zur eu und da wird es anerkannt...
Grande punto Abarth in rosso rot...

Carsten84

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3

Sonntag, 24. Februar 2008, 18:36

ne, da gibts keine Probleme, solange die sachen im Fahrzeugschein eingetragen sind!
Bilder von meinem Grande gibts hier
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Punto G

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4

Sonntag, 24. Februar 2008, 18:43

JA moment die sachen sind aber nicht im Fahrzeugschein eingetragen, weil das ein Finanzierungsfahrzeug ist und ich keinen Brief dafür hab, der Händler meinte das ist absolut kein Problem wenn ich immer die TÜV bestätigungen mitfahre wo alles draufsteht...........
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Joerg

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Sonntag, 24. Februar 2008, 18:59

Ich denke der TÜV hat alles eingetragen?

Zitat

Alles was am Auto umgebaut ist, wurde vom TÜV eingetragen

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Sonntag, 24. Februar 2008, 19:42

Ja sind sie ja auch, nur ich hab immer vom TÜV so zettel mitbekommen wo ein Abdruck des Fahrzeugscheins und die Umbaumaßnahme draufsteht, also im originalen Fahrzeugschein steht NIX von den Umbauten.
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Joerg

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7

Sonntag, 24. Februar 2008, 19:57

Du weißt aber schon, dass du die Sachen trotzdem eintragen lassen musst?
Die Zettel alleine bringen dir nichts wenn die Polizei dich anhält.
Du musst die Sachen eintragen lassen, das ist Pflicht.
Die Zettel bekommst du nur, damit das Straßenverkehrsamt die Sachen korrekt eintragen kann, nicht damit du die mit dir rumträgst. :lol:
Also geh zum Händler, lass dir den Brief von der Bank zuschicken und lass alles eintragen.

Stöckchen

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Sonntag, 24. Februar 2008, 20:00

Ich habe auch diverse Umbaumaßnahmen an meinem Auto vorgenommen und auch nur solche Zettel vom Tüvmann bekommen. Ersagte mir das ich das MAL bei Gelegenheit eintragen soll aber es muss nicht sofort gemacht werden. Die Zettel zählen genauso wie die Eintragung in die Fahrzeugpapiere.

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Punto G

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Sonntag, 24. Februar 2008, 20:01

Genau das hat mir mein Händler auch gesagt, hat gemeint wenn der Brief nach der Finanzierung da ist dann lohnt es sich, bis jetzt gab es keinerlei Probleme wegen den Zetteln.
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Carsten84

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Sonntag, 24. Februar 2008, 23:41

richtig, sofern auf den zettel steht, dass man sie bei nächster gelegenheit eintragen soll, erkennt die deutsche polizei das an!

im ausland zählt so eine nationale bescheinigung aber herzlich wenig! mittlerweile bekommst du ja schon probleme, wenn du nicht den eu-führerschein hast, sondern noch den roten oder gar den grauen lappen!

wegen so sachen wie folie wirst du wohl keine probleme bekommen, aber felgen, tieferlegung, auspuff, anbauteile, leuchten etc. sollten auf jeden fall im schein stehen!

gerade in italien und österreich sind die ziemlich streng, was tuning angeht. selbst eine einfache tieferlegung ist da schon ein großes problem!

oft steht die italienische polizei schon am brennerpass und winkt da verdächtige fahrzeuge raus (sehr beliebt sind da ps-boliden und alles was offensichtlich getunt ist). mich haben sie auch schon ein paar MAL angehalten, dauert dann ein paar minuten und weiter gehts (zwar noch nicht mit dem grande, dafür aber mit nem delta integrale evo und nem alfa brera)

an deiner stelle würd ich das ganze noch vor deiner reise eintragen lassen, kann dir viel ärger ersparen!
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Black Devil

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Sonntag, 24. Februar 2008, 23:54

Also ich hab meine GP auch Finaziert aber ich hab meinen Fahrzeugschein in den Fahrzeug Brief wird das auch nicht eingetragen sondern in den Schein meinen Brief hat auch die Fiat Bank, Und in schein wird das unter zusätze eingetragen ist wenn ich mich nicht täuschen Punkt 2.1, 2.2, 2.3 glaub ich MAL ich hab meinen schein im Geldbeuten und holl den fast nie raus :lol:

Aber das mit dem Eintragen ist ne sache für sich ich hab auch nur den Zettel vom Sachverständiger im Handschufach also: Felgen, Federn, Böser Blick, Lester DTM Spoiler usw. ich hab mir auch noch nicht die Mühe gemacht zum Amt zu fahren da erstens noch weitere Teile bei mir an den GP kommen zweitens du jedes MAL einen neuen Fahrzeugschein bekommst nachdem das ganze Zeug eingetragen ist und drittens kommst billiger wenn du nur einmal hinfährst um alle teile gleich auf einmal eitragen zu lassen. ;-)

die Ösis haben eh an allem was auszusetzten und da kommt dene doch ein Deutscher gerade recht oder :lol: ( Nur weil sie im Fußball nie gegen uns gewinnen :lol: :lol: :lol: )

Tobi

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Montag, 25. Februar 2008, 13:14

Zitat

Original von Joerg
Du weißt aber schon, dass du die Sachen trotzdem eintragen lassen musst?
Die Zettel alleine bringen dir nichts wenn die Polizei dich anhält.
Du musst die Sachen eintragen lassen, das ist Pflicht.
Die Zettel bekommst du nur, damit das Straßenverkehrsamt die Sachen korrekt eintragen kann, nicht damit du die mit dir rumträgst. :lol:
Also geh zum Händler, lass dir den Brief von der Bank zuschicken und lass alles eintragen.


Das stimmt so nicht ganz :lol:

Bei den meisten Gutachten steht drinnen, dass du die Umbauten bei der nächsten Beschäftigung mit den Fahrzeugpapieren eintragen lassen musst-sprich also wenn z.B. der KFZ-Halter wechselt. Bei meinem Bravo waren alle Umbauten auch nicht im Schein eingetragen. hab immer nur die Abnahmen vom TÜV dabei gehabt und das hat weder die Deutsche noch die Italienische Polizei gestört und auch der TÜV wollte bei der HU nur die Abnahmen bzw. ABEs sehen.

Insofern mach dir MAL keine zu großen Gedanken Punto G wenn du mit deinem Grande nach Italien fährst.

Tobi

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tobi« (25. Februar 2008, 13:15)

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Montag, 25. Februar 2008, 15:05

Puhhh hab gerade beim TÜV angerufen und die haben mir das auch so erklärt, meinten die Sachen müssen nicht unbedingt im Schein stehen, es reicht vollkommen wenn die TÜVabnahmen mitgeführt werden.

Aber eine Frage hab ich noch ich hab ja RH Sommerfelgen in der größe 6,5x15" mit original Fiat Bereifung, also so wies im Schein drinn steht, als ich aber die Felgen vor ungefähr einem Jahr bekommen habe (vom Fiat Händler) waren weder ABE noch ein Gutachten dabei, muss ich die Felgen eintragen lassen?
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Montag, 25. Februar 2008, 15:16

besorg dir die ABE der felgen, das sollte reichen
GET LOW - NO MATTER HOW!

:thumbsup:

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Bimmerkiller

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Montag, 25. Februar 2008, 15:16

Kannst dir doch auf www.rh-alurad.de dir grad deine Felge raussuchen und dann das Gutachten selbst ausdrucken.
Gruß, Lars

Bilder von meinem Ex-Grande gibts hier!

Mein jetziges Auto: VW Golf GTI Edition 35 (173 kW/235PS) - Carbon Steel Grey Metallic - O.Z. Ultraleggera Matt Graphit & rundum sorglos Ausstattung ;-)

Mein Auto: VW Golf GTI Edition 35, Carbon Steel grey, OZ Ultraleggera matt graphit, Navi, Bi-Xenon, DCC usw.


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Montag, 25. Februar 2008, 15:33

Ja da hab ich es auch schon versucht aber der Grande Punto ist komischerweise nicht aufgelistet, die Felge heißt: RH MX Snowline.......... ich find da absolut nix.
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Montag, 25. Februar 2008, 15:44

Hm...ist natürlich nicht ganz so toll, wenn du keine ABE für deine Felgen hast. Andererseits hast du ja die Original-Fiatbereifung drauf, die auch im Schein steht. Insofern sollte es bei einer evtl. Verkehrskontrolle auch nicht zu Schwierigkeiten kommen, da die in erster Linie auf die Reifendimensionen schauen und nicht unbedingt auf die Felge.

Wo hast du dein Felgen den gekauft? Evtl. kann dir dein Händler ja noch die ABE geben. Oder du setzt dich einfach mit RH-Alurad wegen Übersendung der ABE in Verbindung (z.B. per e-mail).

Tobi

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Montag, 25. Februar 2008, 15:49

Also die Felgen hab ich von meinem Fiat Händler bekommen, auf der Felge ist eine KBA Nummer eingraviert hilft das evtl. weiter?
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Montag, 25. Februar 2008, 16:05

Na dann ist es ja gar kein Problem wenn die KBA-Nummer sogar auf den Felgen aufgrdruckt ist-das ist dann quasi genauso, wie wenn du deinen GP genau mit den Felgen so bei Fiat im Werk bestellt hättest (bei denen verhält es sich also quasi genauso wie mit jeder anderen Fiat Serienalu- oder Stahlfelge :-D)

Tobi

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Joerg

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Montag, 25. Februar 2008, 17:50

Ich hab mich MAL schlau gemacht und muss meine Meinung (in Teilen) revidieren.
Damit hat man nun auch eine Rechtsgrundlage zur Hand, falls ein Polizist MAL meint es besser zu wissen. ;-)

Nicht alles muss also unverzüglich eingetragen werden, aber einige Dinge gibt es dennoch und ein Verstoß dagegen bedeutet das Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Fahrzeug-Zulassungsverordnung

§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen
(1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:

1. Änderungen von Angaben zum Halter, jedoch braucht bei alleiniger Änderung der Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt zu werden,
2. Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,
3. Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle,
4. Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit,
5. Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist,
6. Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast,
7. Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern,
8. Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen,
9. Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken,
10. Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 erfordern, und
11. Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks im Sinne des § 19 ABS. 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist.

Andere Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit der Zulassungsbescheinigung mitzuteilen. Verpflichtet zur Mitteilung ist der Halter und, wenn er nicht zugleich der Eigentümer ist, auch dieser. Die Verpflichtung besteht, bis der Behörde durch einen der Verpflichteten die Änderungen mitgeteilt worden sind. Kommen die nach Satz 3 Verpflichteten ihrer Mitteilungspflicht nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Verpflichtung den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, dessen Betrieb nach Satz 5 untersagt wurde, nicht anordnen oder zulassen.

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