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Sven1983

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Samstag, 22. Januar 2011, 21:02

Parkrempler - wie ist die Prozedur?

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Moin Moin,

Ich bin eben eine Straße langgefahren,als ein Mann aus seiner Bucht gegen mein Auto dotzt.Es ist nichts wildes,ein Kratzer,eine kleine Delle.
Der Mann hat sofort eingesehen,das es seine Schuld war und mir sein Versichertenkärtchen gegeben.

Nun meine Frage - was muss ich tun?

Am Montag zu Fiat fahren,einen Kstvoranschlag machen lassen,diesen der Versicherung schicken und den Scheck abwarten?

Oder was passiert nun?
Freue mich über Info,Danke.

Mein Grande Punto: Sportgrill, Ambiente-Beleuchtung, BMW-LED-Kennzeichenbeleuchtung, JL & Audiosystem Sound, TT-Opt. (~ 145 PS), Kurzstabantenne, Lineaccessori Alu-Pedalerie, belederte Tachoblende, isoamp2 Verstärker, 2 x 20mm H&R Spurverbreiterung HA, Öltemperatur


DerRoteBaron

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Samstag, 22. Januar 2011, 21:30

Also ich meine, dass du deine Versicherung anrufen solltest um das schonmal anzukündigen, da sollte man dir auch sagen welche Schritte noch zu tun sind.
Signaturen habe ich in den Einstellungen ausgeschaltet!

Sven1983

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Sonntag, 23. Januar 2011, 00:00

Hallo und Danke für die Antwort.
Wieso muss ich bei meiner Versicherung etwas ankündigen?

Danke. :)

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.@ndy.

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Sonntag, 23. Januar 2011, 00:08

Der Unfallverursacher muß seiner Versicherung den Schaden melden.
Darauf hin wird sie sich hoffentlich mit dir in Verbindung setzen.
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Sven1983

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Sonntag, 23. Januar 2011, 00:10

Okay,Danke.

Muss ich bei Fiat etwas für den KVA zahlen?

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cingsgard

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Sonntag, 23. Januar 2011, 09:12

Das frag am besten Deine Werkstatt. Im Normalfall aber nicht, da sie durch den
Kostenvoranschlag eine Reparatur ausführen können und somit die Möglichkeit
haben, Geld zu verdienen.

Wenn jemand den Kostenvoranschlag bezahlen muss, dann die gegnerische
Versicherung. Teile der Werkstatt auf jeden Fall mit, dass es sich um einen Ver-
sicherungsschaden handelt.
Gruß, cings

Mein Auto: Dacia Sandero Stepway dCi 90 Prestige - Silber Metallic - Vollausstattung - EZ 10/2014 - 42 Tkm


wolf

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Sonntag, 23. Januar 2011, 10:17

Als Geschädigter hast Du das Recht, einen Gutachter frei zu wählen! Es kann passieren, dass die gegnerische Versicherung Dir einen Gutachter schicken bzw. in Deine Werkstatt schicken will, darauf mußt und solltest Du aber nicht eingehen! Das beste ist, wenn Du das Deine Werkstatt mit ihrem bevorzugten Gutachter regeln läßt. Einfach den Schaden zur Abwicklung an Deine Werkstatt abtreten. Einen Kostenvoranschlag erachte ich in diesem Fall als sinnlos! Wenn Du es nicht reparieren lassen, sondern nur das Geld haben möchtest, solltest Du bedenken, dass Dir dannn die MWST abgezogen wird!
Viel Glück

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »wolf« (23. Januar 2011, 10:19)


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