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puntostyling

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Dienstag, 13. Mai 2008, 09:17

Grande aufgebrochen - Radio geklaut

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Guten Morgen,

schöne scheiße - heute Nacht hat irgendein Ar.... mein Auto augebrochen..... :evil: :evil:

Beifahrerscheibe eingeschlagen, Tür aufgehebelt...Radio geklaut (Wert ca 1100€)...

Frage an die Experten:

Ersetzt das die Vollkasko?? Weil.....ich habe in meinem Vertrag stehen, das dies ein Garagenfahrzeug ist, ich habs diese Nacht aber eben nicht reingefahren sondern vor die Garage gestellt! Übernehmen die das trotzdem :?:

Zur Polizei gehen, Anzeige erstatten ist denke ich normal - werden die erwarten das ich mit dem Auto auch noch vorbeikomme?

Danke schonmal im voraus,

Marc
Grüße,
puntostyling

puntoserati blau

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2

Dienstag, 13. Mai 2008, 09:24

RE: Grande aufgebrochen - Radio geklaut

Mein beileid erstmal, is echt zum k... sowas. die frage mit der versicherung kann ich dir leider nicht beantworten, aber ich könnte mir vorstellen, dass die spähne machen. also´ne anzeige solltest du auf jeden fall machen, denn vielleicht hast du glück und die finden den a..., dann brauchst du keine versicherung mehr, mit etwas glück. aber lass die kiste so stehen wie sie is, die kommen vorbei, wenn du los fährst zerstörst du spuren.

mfg rené
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »puntoserati blau« (13. Mai 2008, 09:25)

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Joerg

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3

Dienstag, 13. Mai 2008, 09:25

Ja, du musst mit dem Fahrzeug zur Polizei, weil die sich dein Auto anschauen werden und vermutlich auch Beweisfotos machen.
Wegen der Versicherung könntest du Pech haben.
Ein Garagenfahrzeug kann zwar auch MAL draußen parken, z.B. wenn du woanders übernachtest, aber eigentlich nicht wenn du zu Hause bist.
Dein Fahrzeug vor der eigenen Garage abzustellen ist da wohl etwas anderes, denn im Endeffekt hast du, im Sinne der Versicherung, den Diebstahl durch deine "Faulheit" erst ermöglicht. Wenn du also Pech hast, bekommst du von der Versicherung nichts ersetzt, auch nicht die Schäden die beim Diebstahl entstanden sind.

puntoserati blau

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4

Dienstag, 13. Mai 2008, 09:28

Zitat

Original von Joerg
Ja, du musst mit dem Fahrzeug zur Polizei, weil die sich dein Auto anschauen werden und vermutlich auch Beweisfotos machen.



also ich bin der meinung er sollte das auto auf keinen fall bewegen, so war es zumindest bei mir als sie mir nen spiegel abgefahren haben.(beim vorgänger meines wagens) denn wenn er sich nun rein setzt, und weg fährt könnte er eventl. spuren(fingerabdrücke) zerstören, man weiß ja nie wo die überall rumgefummelt haben.
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Dienstag, 13. Mai 2008, 09:31

MAL ne andere frage dazu..

is zwar nit die art die ich sonst bevorzuge....aber auto inne garage stellen und sagen die sind da dann drangegangen?? kann mir ja auch keiner mehr beweisen, richtig?

und wenn ich dann zu polizei fahre, sind ja eh alle spuren von glassplittern weg....

wenn ich mit dem auto aber zur polizei fahre, gibts erstmal ne dicke strafe wegen abgefahrenen reifen :(
Grüße,
puntostyling

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Dienstag, 13. Mai 2008, 09:35

Zitat

Original von puntostyling
MAL ne andere frage dazu..

is zwar nit die art die ich sonst bevorzuge....aber auto inne garage stellen und sagen die sind da dann drangegangen?? kann mir ja auch keiner mehr beweisen, richtig?

und wenn ich dann zu polizei fahre, sind ja eh alle spuren von glassplittern weg....

wenn ich mit dem auto aber zur polizei fahre, gibts erstmal ne dicke strafe wegen abgefahrenen reifen :(


also denk MAL nich das die pozilisten oder die versicherung doof sind, denn wenn das klappen soll, dann mußt du deine garage auch noch aufbrechen. und du sollest dann die glaßsplitter gut und an der richtigen stellen in der garage verteilen ;-), also ich würde diesen gedanken verwerfen und die 110 anrufen.
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Dienstag, 13. Mai 2008, 09:36

wegen der versicherung: ruf doch MAL deinen makler an, der kann sich ja MAL durch das kleingedruckte deines versicherungsvertrages wühlen.
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Joerg

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Dienstag, 13. Mai 2008, 09:40

Die 110 ist eine Notrufnummer, die darf man für so einen Kleinkram nicht anrufen!!!
Such dir die Nummer deines nächsten Polizeireviers raus und ruf da an.

Wenn du das machst, was du gerade vorhast, dann Gnade dir Gott, wenn das rauskommt, denn das wäre dann die Erfüllung mehrerer Straftatbestände!
Das wäre ja fast noch schlimmer als der Diebstahl an sich.

puntostyling

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9

Dienstag, 13. Mai 2008, 09:45

das habe ich schon befürchtet..wollts aber nur MAL anfragen ;)

hab ne vollkasko, mit SB von 300€ wenn mich nicht alles täuscht... heißt in diesem falle werde ich wohl nix wiederbekommen, weil ichs eben vor der garage stehen hatte, richtig?
Grüße,
puntostyling

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Dienstag, 13. Mai 2008, 09:48

Vermutlich ja, aber da kann dir nur dein Versicherungsvetrag weiterhelfen und diese Frage beantworten. Es gibt auch Versicherungen, die in ihren Veträgen regeln was genau unter der Bezeichung Garagenfahrzeug zu vertehen ist. Einige bestehen darauf, dass das Fahrzeug grundsätzlich in der Garage zu stehen hat, andere regeln das, indem sie diverse Ausnahmen reinschreiben.
Da musst du also selbst nachschauen, die Frage kann dir hier keiner verbindlich beantworten.
Diese Aktion mit dem Versicherungbetrug würde ich an deiner Stelle aber ganz schnell verwerfen!!!

puntoserati blau

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Dienstag, 13. Mai 2008, 09:48

um das rauszufinden, gibt es nur 3möglichkeiten:
1. kleingedrucktes selber lesen
2. jemanden suchen der es liest (makler), der weiß dann auch was er liest, oder wo er lesen muß
3. überaschen lassen
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Dienstag, 13. Mai 2008, 09:55

also ich weiss ja nicht was ihr in D für versicherungen habt aber hier in der Schweiz würde das zu von meiner Versicherung zu 100% übernommen... ob jetzt in der Garage oder nicht... man darf den Wagen auch MAL ausserhalb der Garage parken weiss gar nicht wieso ihr da so viel Wind drum macht... :roll: :roll:

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Joerg

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Dienstag, 13. Mai 2008, 10:04

Ganz einfach:
Wenn jemand sein Fahrzeug als Garagenfahrzeug meldet, dann bekommt er Rabatte von der Versicherung.
Wenn er dann zu Hause sein Fahrzeug vor seiner Garage abstellt und dann in das Fahrzeug eingebrochen wird, dann wird die Versicherung argumentieren, dass der Einbruch nicht geschehen wäre, wenn er wie gemeldet sein Fahrzeug in der Garage abgestellt hätte.
Er hat somit den Diebstahl erst dadurch ermöglicht, weil er den Wagen nicht in die Garage gestellt hat.
Und da eine Versicherung ein profitorientiertes Unternehmen ist, wird sie logischerweise jede Möglichkeit in Betracht ziehen die Zahlung zu verweigern. Zumal er sowieso weniger Beiträge bezahlt, weil sein Fahrzeug als Garagenfahrzeug gemeldet ist.
Warum sollte also eine Versicherung dann also zahlen, bloß weil der Kunde zu faul ist sein Fahrzeug in die Garage zu fahren?

Und sein Fahrzeug zu Hause über nach vor die Garage zu stellen anstatt hineinzufahren, das ist schon grob fahrlässig!

Aber wie gesagt, das wird man nur klären können, wenn man sich seinen Vertrag MAL genau durchliest, oder halt nachfragt, weil jede Versicherung das anders handhabt.

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Dienstag, 13. Mai 2008, 10:04

das is in Deutschland eben was anderes, ob nu garage oder nit....weil durch die anmeldung als garagenfahrzeug zahl ich auch weniger inner versicherung...

ja ja, das mit dem versicherungsbetrug hab i schnell verworfen, keine sorge ;)

werd morgen früh zur polizei gehen und in einem bei der versicherung anrufen....heut schaff i das nimmer..
Grüße,
puntostyling

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Dienstag, 13. Mai 2008, 10:05

Das mit der Polizei solltest du trotzdem sofort machen!
Ruf da einfach an, dann kommen die auch vorbei.

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Dienstag, 13. Mai 2008, 10:14

kommen die zu jeder tages und nachtzeit vorbei??? weil sonst wirds daran scheitern und ich geh morgen früh persönlich hin ;)
Grüße,
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Dienstag, 13. Mai 2008, 10:20

also das ist ja bei uns auch so das man eine Vergünstigung bekommt fals es ein Garagenfahrzeug ist... aber es ist nicht Pflicht das es da zu 100% immer drin stehen muss... und eben wenn ich irgendwo sonst MAL parke steht er auch draussen deswegen ist halt eine gute Versicherung da etwas toleranter!!!

Also ne Versicherung die so was nicht zahlen würde hätte mich dann für immer gesehen...

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Dienstag, 13. Mai 2008, 10:20

Normalerweise schon.
Du meldest ja eine Straftat, dann sind die eigentlich verpflichtet rauszukommen und die Tatsachen aufzunehmen.
Egal wie spät es ist.
Da die aber Nachts anders besetzt sind als tagsüber, solltest du das schon noch über Tag, oder halt am frühen Abend machen.

Ich hab MAL nachts um 23 Uhr aus Zufall bemerkt, wie jemand versucht hat mein Motorrad zu klauen und dann abgehauen ist, nachdem ich ihn angeschrien habe. Ist ne längere Geschichte wie das alles passiert ist, aber das Wichtige ist, dass die nach dem Anruf innerhalb von 30 Minuten da waren und sich alles angesehen und aufgeschrieben haben.

Joerg

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Dienstag, 13. Mai 2008, 10:24

Zitat

Original von sessantanove
also das ist ja bei uns auch so das man eine Vergünstigung bekommt fals es ein Garagenfahrzeug ist... aber es ist nicht Pflicht das es da zu 100% immer drin stehen muss... und eben wenn ich irgendwo sonst MAL parke steht er auch draussen deswegen ist halt eine gute Versicherung da etwas toleranter!!!

Also ne Versicherung die so was nicht zahlen würde hätte mich dann für immer gesehen...

Es ist halt ein gewaltiger Unterschied, ob du MAL woanders nicht in der Garage parkst, weil du da keine Möglichkeit dazu hast, oder ob du bei dir zu Hause das Auto vor die Garage fährst, anstatt das Auto reinzufahren.

Ist aber ne müßige Diskussion, die völlig uninteressant ist, da du erstens aus einem anderen Land und somit aus einem völlig anderen Rechtsgebiet kommst und zweitens, wie ich jetzt schon mehrmals geschrieben habe, jede Versicherung das anders handhabt.
Wie sowas evtl. in der Schweiz gehandhabt wird, ist also hierfür völlig uninteressant und hat keinerlei Bezug zu dieser Sache.

puntostyling

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Dienstag, 13. Mai 2008, 10:49

danke euch schonmal für die antworten.... werde heute abend nach der arbeit bei der polizei anrufen, und dort melden - gleichzeitig dann bei der versicherung.

dann bin ich 1. zu hause, und 2. kann ich mir den schaden nochmal in ruhe ansehen (hatte heut morgen keinen kopf mehr dafür, was außerdem ncoh alles fehlen könnte)

ich werd euch wissen lassen was versicherung & polizei sagt!
Grüße,
puntostyling

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