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gusi

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Montag, 9. März 2009, 20:01

Gewährleistung nach 5 Monaten Ja oder Nein

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Grüß euch,

ich wollte MAL eure Meinung hören, wie ihr das seht:

Ein Freund hat Ende Oktober letzten Jahres einen gebrauchten A6 (110tkm) gekauft und jetzt ist ihm das Kombiinstrument eingegangen, d.h. Tankuhr und Tachometer sind tot und laut einem Audi Händler muß die ganze Tachoeinheit getauscht werden, kostet 750 Euro.

Jedenfalls will der Händler bei dem mein Freund den Wagen gekauft hat nur 40% davon zahlen, weil er meint, das fällt nicht unter Gewährleistung,
da der Defekt erst jetzt auftritt.

Aber:

Mir wurde MAL beigebracht, daß bis 6 Monate nach dem Kauf die Beweislast beim Verkäufer liegt und wie soll der beweisen, daß der Defekt nicht schon bei der Übergabe war, kann ja immerhin sein, daß eine Lötstelle angeknackst war und erst jetzt vollkommen lose geworden ist...?
Ich wäre jedenfalls der festen Überzeugung daß der Händler die komplette Reparatur zahlen muß, auch wenn es knapp ist mit den 6 Monaten.

Ich war ja heute dabei und habe dem Händler meine Meinung gesagt und er sagte gleich, dann soll ich halt zu einem Anwalt gehen und dass ich keine Chance hätte, ich bin dann gegangen.

Also vielleicht kennt jemand von euch solche Fälle, also ich würde ja wirklich zum Anwalt gehen, Rechtsschutzversicherung sei dank, aber mein Freund hat leider keine.

Vielen Dank im voraus für eure Aussagen, es ist zwar ein österreichischer Fall, aber ich glaub da ist im Gesetz nicht viel Unterschied.

lg, Gusi

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »gusi« (9. März 2009, 20:02)


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