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Italo-Welt

laurent

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Samstag, 13. Oktober 2007, 21:12

Geblitzt... hilfe

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Hallo,
war heutein deutschland unterwegs...
autobahn, baustelle, 60 km/h.
ich zwsichen 90 und 100 unterwegs...

1.frage: wie wird dieser verstoss normalerweis in deutschland geahndet.

2. frage: wie wird das mit dem eu-ausland gehandhabt? krieg ich das nachgeschickt, und kann ich auch hier in luxemburg punkte verlieren bzw. gerichtlich belangt werden?

3.frage: die beamten hatten so ne art pistole auf stativ... müssen die mich damit nicht sofort rauswinken? oder können die dinger jetzt auch schon beweisfotos schiessen

ein paar erfahrungsberichte oder infos würden mir sehr helfen

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Laurence

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2

Samstag, 13. Oktober 2007, 21:54

Wenn es eine Laserpistole war, hätten sie dich sofort erwischen müssen, also rauswinken.
Wenn du 40kmh zu schnell warst, heißt das bei uns (für uns deutsche) 1monat laufen^^

Cyrill

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3

Samstag, 13. Oktober 2007, 22:59

wenns wirklich nur eine Laserpistole war haste den Hauptgewinn gezogen und kommst mit nem blauen Auge davon. Also keine Panik mehr schieben, ich kenn mich damit genau aus was Blitzen angeht schon einige Fotos bekommen und dank meinem guten Anwalts FAST nie was passiert 8-) :lol:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Cyrill« (13. Oktober 2007, 23:00)

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Joerg

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4

Samstag, 13. Oktober 2007, 23:01

1. Unter 40 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gibts kein Fahrverbot. Das beginnt erst wenn man 41 km/h außerorts zu schnell ist.
2. Innerhalb der EU werden Bußgeldbescheide verschickt, du wirst also einen deutschen Bußgeldbescheid bekommen. Wäre die Übertretng der Geschwindigkeit oder ein anderes Vergehen höher, würdest du auch in Luxemburg Punkte bekommen bzw. deinen Führerschein verlieren (Eu-Regelung).
3. Ein Beweisfoto ist nicht zwingend erforderlich, wenn ein 2. Beamter dabei ist, der die Übertretung bezeugen kann.

Bella Macchina

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Sonntag, 14. Oktober 2007, 06:49


laurent

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Sonntag, 14. Oktober 2007, 08:30

hallo,
danke erstmal für die schnellen antworten :)
was mich beruhigt, ist dass ich nach deutscher stvzo ja kein fahrverbot bekommen würde.
noch MAL zu meiner 2ten frage und joergs antwort:

"Wäre die Übertretng der Geschwindigkeit oder ein anderes Vergehen höher, würdest du auch in Luxemburg Punkte bekommen bzw. deinen Führerschein verlieren (Eu-Regelung)."

Hier in Luxemburg wäre ich bei 90 km/h meinen führerschein los gewesen...

bleibt es nun trotzdem beim bussgeld? :S

mfg

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Joerg

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Sonntag, 14. Oktober 2007, 10:34

Es gilt natürlich das Recht des Landes, in dem du den Verstoß begangen hast.
Also wirst du nach deutschen Recht bestraft, nicht nach luxemburgischen.

laurent

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8

Sonntag, 14. Oktober 2007, 10:36

Gut... kann ich ja einigermassen beruhigt sein...
bleibt leider noch das bussgeld... naja kann man nichts machen :roll:
danke!!!

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Joerg

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9

Sonntag, 14. Oktober 2007, 11:14

Doch, kann man:
In Zukunft gerade in solch gefährlichen Bereichen wie Baustellen langsamer fahren und sich an die Verkehrsregeln halten. ;-)

Cyrill

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10

Sonntag, 14. Oktober 2007, 11:35

@ Joerg

In welcher Welt lebst du den das es außerorts erst ab 41 km/h zu schnell bedeutet das mann den Führerschein abgeben muß das ist lediglich auf der Autobahn so der Fall auf Landstraßen oder ähnlichem ist ab 31 km/h der Lappen weg

Nicht böse gemeint

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Cyrill« (14. Oktober 2007, 11:35)

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Joerg

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11

Sonntag, 14. Oktober 2007, 12:17

Zitat

Original von Cyrill
@ Joerg

In welcher Welt lebst du den das es außerorts erst ab 41 km/h zu schnell bedeutet das mann den Führerschein abgeben muß das ist lediglich auf der Autobahn so der Fall auf Landstraßen oder ähnlichem ist ab 31 km/h der Lappen weg

Nicht böse gemeint

Ich habe ja keine Ahnung in welcher Welt du lebst, aber in Deutschland und der normalen Welt ist das nunmal so.
1. Gibt es keinen Unterschied zwischen Landstraßen und Autobahnen und
2. gilt die Regelung der 41 km/h zu schnell = 1 Monat Fahrverbot schon seit Jahren

Auszug aus dem Bußgeldkatalog:
außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Was du vielleicht im Kopf hast, gilt innerorts:

Auszug aus dem Bußgeldkatalog:
innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Also bitte zukünftig erst erkundigen, dann schreiben. ;-)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (14. Oktober 2007, 12:21)


laurent

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Sonntag, 14. Oktober 2007, 12:42

naja, werd auf jeden fall MAL besser aufpassen... auch wenn ich 60 km/h bei sehr breiter fahrbahn doch für ein bisschen übertrieben halte ;)

@joerg: bist du polizist oder so? :D

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Sonntag, 14. Oktober 2007, 12:58

Fast richtig geraten. ;-)

cm909

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Sonntag, 14. Oktober 2007, 14:11

Joerg,
ist das schon der neue Bussgeldkatalog, oder ist der noch nicht verabschiedet?
Bin da zwischenzeitlich etwas verpeilt.

Habe mir nach Jahren der "Selbsterziehung" angewöhnt:
Vorgeschriebene Geschwindigkeit + 10 Prozent -
das spart viel Euronen und Ärger.

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Joerg

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Sonntag, 14. Oktober 2007, 14:34

Das ist der aktuelle.
Der neue wird um einiges härter (wenn er denn kommt).

Ich würde einfach folgendes empfehlen:
In der Stadt und außerhalb nie schneller als 20 km/h mehr als erlaubt.
Noch besser ist es natürlich sich einfach an die Regeln zu halten, auch wenn sie manchmal nicht einleuchtend sind.
Das spart ne Menge Ärger. ;-)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (14. Oktober 2007, 14:37)


Cyrill

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Sonntag, 14. Oktober 2007, 19:00

Dann frag ich mich warum ich nach dem Richterspruch ein Monat zu Fuß gehen mußte als ich außerorts auf der Landstraße mit 34 zuviel also nach abzug 31 geblitzt worden bin

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Joerg

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Sonntag, 14. Oktober 2007, 19:02

Da würde ich dann MAL deinen Anwalt fragen. :-)
Wars vielleicht nicht das erste Mal?
Bei mehreren Verstößen innerhalb eines gewissen Zeitraumes gibts nämlich den Extrabonus für Unverbesserliche. :-D

Cyrill

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18

Sonntag, 14. Oktober 2007, 20:19

Nene der Anwalt meinte das auch. Und das es den Bonus gibt für zweimal innerhalb von 12 Monaten über 26 zuviel weiß ich auch :lol: :lol: :lol:

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Denis-Oliver

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Sonntag, 14. Oktober 2007, 22:30

Warst du da noch in der Probezeit? Da ist nämlich schon ab 21km/h der Lappen weg!

Joerg

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Sonntag, 14. Oktober 2007, 23:03

Leute, wie kommt ihr auf so einen Blödsinn???
Bevor ihr zu so wichtigen Dingen etwas schreibt, macht euch doch bitte erst kundig und redet nicht Dinge nach die euch vermutlich einer ohne Ahnung erzählt hat ohne sie selbst zu überprüfen!!!

Hier MAL was zum Lesen und zur Aufklärung über die Probezeit:

Besondere Bestimmung für Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld ab 40 Euro müssen Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe je nach Schwere des Verstoßes bei einmaliger Begehung oder in Verbindung mit einem weiteren Verstoß auf Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Es gibt für Fahranfänger keinen Monat Fahrverbot, da wird sofort der dicke Hammer rausgeholt und das völlig zurecht!


Regeln und Sanktionen während der Probezeit:

Die Regel
Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie gilt aber nicht für Mofa- und Moped-Führerscheininhaber (Klasse 4 oder 5). Für sie beginnt die Probezeit erst, wenn ihre Fahrerlaubnis auf eine höhere Klasse erweitert wird. Die Bewährungsprobe gilt als nicht bestanden, wenn sich der Führerscheininhaber in dieser Zeit im Straßenverkehr etwas zu schulden kommen läßt. Allerdings werden nur solche Verkehrsdelikte herangezogen, die mit Bußgeld geahndet werden und im Flensburger Verkehrszentralregister einzutragen sind.

Die Sanktionen
Bereits ein erster schwerer Verstoß gegen die Verkehrsregeln, wozu alle Straftaten zählen, aber auch schwere Ordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 20 km/h, haben verwaltungsrechtliche Konsequenzen: Der Fahranfänger muß auf eigene Kosten eine Nachschulung absolvieren, die nur von bestimmten Fahrschulen durchgeführt wird. Gleiches gilt, wenn der Führerschein-Neuling zwei leichtere Ordnungswidrigkeiten begangen hat. Nimmt er nicht an der Nachschulung teil, so entzieht ihm die Behörde die Fahrerlaubnis. Mit dieser Maßnahme erlischt nicht nur die Klasse, mit der er die Verkehrsverstöße begangen hat, sondern die gesamte Fahrerlaubnis. Weitere Konsequenzen Fahranfänger, die bereits eine Nachschulung absolviert haben und in der restlichen Probezeit einen weiteren schwerwiegenden oder zwei leichtere Verstöße begehen, müssen eine neue Führerscheinprüfung machen. Die Perspektiven Ab Anfang nächsten Jahres wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert, wenn sich der Betreffende nicht bewährt hat. Die im Zuge der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossene Neuregelung sieht als erste Maßnahme bei Nichtbestehen der Probezeit ein Aufbauseminar vor. Bei einem weiteren Verstoß erteilt die Behörde eine schriftliche Verwarnung, die mit der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung verbunden ist. Begeht der Betroffene danach ein weiteres Verkehrsdelikt, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung ist dann frühestens drei Monate nach Entziehung der Fahrerlaubnis und unter Nachweis einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung möglich.


Und hier MAL eine Folge für Wiederholungstäter:
VG Mainz, Aktenzeichen: 3 K 1237/00.MZ – Urteil vom 04.11.2001

»Outet« sich ein Fahranfänger als Raser, so darf ihm die Probezeit für die Fahrerlaubnis um zwei Jahre verlängert werden. Dies ist der Tenor eines von den Verkehrsanwälten (Arge Verkehrsrecht im DAV) mitgeteilten Urteils des Verwaltungsgerichts (VG) Mainz. Nach Auffassung der Richter stellt eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung eine »schwerwiegende Zuwiderhandlung« gegen die Regeln des Straßenverkehrs dar. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Fahranfängerin zurück. Die junge Frau hatte mit ihrem Wagen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde um 29 km/h überschritten. Daraufhin ordnete die zuständige Behörde die Teilnahme an einem so genannten Aufbauseminar an mit der Folge, dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängerte. Das Verwaltungsgericht wertete beide Maßnahmen als rechtmäßig und angemessen.

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