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lautrer222

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Donnerstag, 11. Februar 2010, 19:03

Führerscheinklasse C/CE

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hallo jungs und mädels!ich bin gerade dabei die führerscheinklasse c/ce zu erwerben!nun meine frage ist nun,darf ich inzwischen mit 20 jahren schon alles fahren oder besteht diese regelung erst mit 21 immernoch?falls nicht kann man da so etwas wie eine sondergenehmigung beantragen?habe gedacht vll weis das jemand von hier bzw kennt sich sogar damit aus?danke schonmal!

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puntostyling

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Donnerstag, 11. Februar 2010, 19:06

warum hast du sowas nicht vorher gefragt, bevor du den machst?

ich hätte sonst einfahc MAL meinen fahrlehrer gefragt, der muss doch sowas wissen.
Grüße,
puntostyling

lautrer222

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Donnerstag, 11. Februar 2010, 19:10

problem is das keiner es so richtig weiß!:-D
zumal wenn das so wäre ist es nicht so schlimm weil 7.5t darf ich trotzdem fahren zu 100% nur würde ich es halt gerne einmal wissen!und nicht immer nur "ich denke" bzw ich erkundige mich mal!deswegen dachte ich ,ich frage hier einfach MAL nach! ;-)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »lautrer222« (11. Februar 2010, 19:11)

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Donnerstag, 11. Februar 2010, 19:25

Also die Regelung besteht und das weis ich sicher
hatte mich damal mit meinem Fahrlehrer darüber unterhalten weil ich den Lappen auch haben wollte schon mit 19 aber da meinet er ich soll bis 21 warten weil ich sonnst nicht alle fahren könnet.
Nunja ich hab das damals so hingenommen bin mittlerweile 24 und war bis heute zu faul wieder in die Fahrschuhle zu gehn ^^

nunja man brauch ja jetzt ne ausbildung für den spaß und teuer is es ja nun auch noch dazu geworden :-(
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Donnerstag, 11. Februar 2010, 19:27

Du darfst mit der FS Klasse C/CE LKW's mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 7,5t fahren.
Aber: NICHT gewerblich!

Um den FS gewerblich zu nutzen musst Du das 20. Lebensjahr vollendet haben.

Falls du einen LKW mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 7,5t gewerblich bewegst, handelst du lediglich ordnungswidrig.

Dies hängt mit Sozialvorschriften zusammen.

Einen Straftat wegen Fahren ohne gültiger Fahrerlaubnis nach dem derzeit gültigen Fahrerlaubnisrecht liegt jedoch nicht vor, solange du nicht gewerblich transportierst.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Du befindest dich in einer Berufskraftfahrerausbildung oder hast eine solche bereits abgeschlossen. Dann gilt obig geschriebenes nicht und Du darfst auch vor Vollendung des 20. Lebensjahres LKW's mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 7,5t gewerblich bewegen.

Fazit: Du darfst fahren solange es nicht gewerblich ist!

Hoffe dir damit geholfen zu haben.

Gruß Alex

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »GrandeQL« (11. Februar 2010, 19:29)

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lautrer222

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Freitag, 12. Februar 2010, 18:11

ja ich danke euch allen MAL sehr!weißt du ob man da vll sowas wie ne sondergenehmigung benatragen kann?aber bis 7,5 darf ich trotzdem fahren ne?

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Freitag, 12. Februar 2010, 18:33

Gewerblich darfst du alles bis 7,5t fahren inkl. Anhänger. Privat kannste alles andere fahren. Ausnahmen gibts da leider nich, außer wie bereits erwähnt du wärst in der Ausbildung zum BKF.
Gruß
Rio

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