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Leitwolf

Punto-Profi

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1

Freitag, 27. November 2009, 17:34

Führerschein entzogen

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Hallo Leute,

mir wurde letzten Samstag der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen. Bevor Ihr jetzt mich volllabert mit was bist du für ein Tepp und selbst Schuld usw will ich euch die ganze Geschichte erzählen.

Also, ich war zusammen mit meiner Freundlin auf dem Abiball meiner Ex-Schule.
Ausgemacht war das sie nach Häuse fährt. Also ich logischerweiße schön dahin getrunken. Dann gegen halb eins wollte meine Perle nach Hause. Wir hatten das Auto in der Tiefgarage geparkt,also gingen wir zu Fuß dahin. Als wir in der Garage ankamen wurde Ihr schlecht und sie fiel in Ohnmacht. (Kreislaufzusammenbruch)
Ich hab sie dann sofort ins Auto und ich fuhr in Richtung Krankenhaus.
Auf dem Weg dahin wurde wir angehalten, ich sagte den Polizisten sofort, dass sie ins Krankenhaus musste. Also mit Ihnen im Schlepptau ins Krankenhaus. Freundin abgeliefert und fertig. Dann fing das Schlamassel an:Ich musste dann blasen. Ergebnis: 0,95Promille.
Jetzt habe ich 6 Monate Führerscheinentzug sowie eine Strafe zwischen 1600-3500€ (Wohne in Italien)
Meint ihr ich habe eine Chance mit Rekurs? Da es ein Notfall war und kein Handy in der Tiefgarage funktionierte?

Was denkt ihr?

Grüße Simon

Mein Grande Punto: 1.9Mjet Sport, TT-Chiptuning Stufe 2 + , V-Maxx Gewindefahrwerk, 7x17 Team Dynamics, schwarze Dectane Daylines mit 5000K Xenon kit, schwarz lasierte Rückleuchten, rot lackierte Bremssättel, Kofferraumausbau,...


X-Snake-X

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2

Freitag, 27. November 2009, 18:00

Hm ich kenn mich da jetzt wirklich 0 aus, also könnte mein Comment
jetzt so ziemlich n furz wert sein aber ICH an deiner Stelle würds versuchen.

DIe Geschichte klingt nicht nur glaubhaft sondern das lässt sich ja auch sicher
bestätigen. (z.b nen Bericht vom KH oder sowas.)
Das einzige was die wohl sagen KÖNNTEN wäre, dass DU halt, von mir aus,
raus hättest springen können und da nen Notarzt rufen.
Aber man könnte immernoch sagen, du standest unter Schock
und das einzige was dir wichtig war, dass deine Freundin so schnell als möglich
ins Krankenhaus kommt.

ALso würde ich aufjedenfall versuichen dagegen anzugehen.
Zumindest vlt. auf ne mindere Strafe gehen.

Und ganz ehrlich, ich häts ned anders gemacht ._.
Finds iwie krass und lächerlich -.-
Sone "krasse" Strafe deswegen. Aber wart lieber comments
von anderen hab xD

Mein Auto: BMW 318i E90, Bj 2006, 129PS, Titansilber Metallic


aprilianer

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3

Freitag, 27. November 2009, 18:10

Also ein bekannter von mir hatte sowas ähnliches, nur das seine Frau ein Kind kriegte und er mit ihr ins Krankenhaus gefahren ist. Dabei hat er knapp ne rote Ampel überfahren an der die Ecke rum ne Streife stand. Die sind ihm hinterher, haben dann aber direkt gesehen was sache ist und haben ihn die letzten 2km bis zum Krankenhaus geleitet. Die warteten dann draussen und als dann alles erledigt war wurde er rausgerufen, dort hat er dann ne Anzeige gekriegt weil er über Rot gefahren ist. Finds schon was krass, aber so ist wohl die Lage...wenn nicht jemand mit 10 Schusswunden neben dir aufem beifahrersitz sitzt wirste wohl immer eine drauf kriegen...
Gruß...
...Daniel

Mein Grande Punto: T-Jet/ weiß/ Ragazzon duplexanlage/ rote Bremssättel/ Hiltrac Gewindefahrwerk/ MS design Frontansatz/ Schwarze LED rückleuchten und schwarze Scheinwerfer/ Novitec Heckansatz + Dachhutze/ offenes Bonalume Pop Off/ Barracuda Tzunamee 8x18 215/35R18/uvm


Crank

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4

Freitag, 27. November 2009, 18:29

also... ich glaub zu wissen (aber halbwissen ist "gefährlich"... also lieber MAL rechtsbeistand befragen) ... das man zb bei einer geburt a bissl schneller fahren darf, ohne das es geahndet wird.... :roll:

sicher weis ichs net... kann aber bestätigen, das die polizei da hier und da ein auge zu drückt... ein freund von mir ist papa geworden und war... ich nenns MAL heftig unterwegs (is gefahren wie ne wildsau)... die cops wollten ihn rausfischen...
ich mein kein wunder, er hat versucht sie mit der lichthupe von der überholspur zu schießen :lol: ...
als sie aber gesehn ham was los is,... (seine freundin hat die cops angebrüllt sie sollen sich vom acker machen :lol: )
sind sie schön mit blaulicht vor ihm her... er durfte über alle roten ampeln und mit 80-100 durch die stadt düsen und des mit "eskorte".... stand damals sogar in der zeitung...

kann aber sein das es einfach blanke toleranz und umsicht der cops war...in deinem fall kann ich dir jedoch nicht helfen....
wobei ich 100% weis das man strafzettel (falschparken) nicht bezahlen muss wenn es sich nachweislich um einen notfall handelt..
[SIZE=6]Alles orginal, dennoch anders, Tuning in Vollendung 8-)[/SIZE]

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Crank« (27. November 2009, 18:46)


Benny121

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5

Freitag, 27. November 2009, 19:34

Also, hier MAL mein Wissen, allerdings darf ich keine Rechtsberatung geben ;) :

SCHWANGERE haben keine ausdrückliche Sonderrechte, das heißt bei über Rot fahren an einer Ampel oder ein Stoppschild nicht beachten ist nicht drin. Lediglich im berechtigten Einzelfall bzw. in einer dringenden Notsituation kann so etwas erlaubt sein, sofern keine ANDERE MÖGLICHKEIT besteht. Zum einen selbst wenn die Wehen einsetzen, klar ist schwerzhaft etc. aber diese werden aber noch einige Minuten oder auch Stunden andauern, d.h. man kann auch erst fünf Minuten später am Krankenhaus sein (jaja ich weiß, sagt das MAL einer Schwangeren bzw. dem Ehemann, der freudestrahlen zusehen kann wie sich die Fruchtwasser in den schönen Innenraum ergießt :D ).

Jetzt zu dem Sachverhalt von Leitwolf:

Natürlich kannst du gegen den Verwaltungsakt Rechtsmittel einlegen, allerdings muss ich dir sagen, dass ein Krankenwagen normalerweise in sechs Minuten bei euch gewesen wäre. Ich denke MAL zum Krankenhaus war es weiter ;) Außerdem hat es sich nicht um eine besondere Notsituation gehandelt, weil du sagst, dass deine Freundin ohnmächtig wurde, das heißt Puls etc. waren noch da. Das heißt du hast das falsche Mittel gewählt und bist selbst gefahren, also mit Vorsatz oder zumindest (je nach Richter) mit gröbster Fahrlässigkeit betrunken in das Auto gestiegen. Daher tuts mir Leid für dich.

Aber hast du dir vielleicht Gedanken gemacht, was alles mit euch beiden hätte passieren können? Schließlich sind fast eine Promille kein Kavaliersdelik und außerordentlich gefährlich. Du hast dadurch nicht nur dich und deine Freundin in eine unverantwortliche Gefahr gebracht, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer (die auch nachts um halb eins unterwegs sind) gefährdet. Ich hoffe du hast deine Freundin wenigstens angeschnallt.

Daher bin ich der Meinung, dass dir die Strafe ganz gut tuen wird und du MAL drüber nachdenken kannst, was für Folgen den Handeln haben kann. Denke bitte jetzt nicht, dass ich dein Handeln verurteile, da man ja in bestimmten Situationen den Kopf ausschaltet, aber das ist halt meine Ansicht dazu.

puntostyling

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6

Freitag, 27. November 2009, 19:35

jap, bei mir auch nur halbwissen ;=)

@crank....regeln und vorschriften sind die gleichen, ob du nun ne geburt oder sonst was hast - da sind alle gleich!

@Leitwolf... du kannst nur drauf hoffen das sie dir die strafe etwas mildern..denn: die verkehrsregeln hast du gebrochen - in dem falle sogar vorsätzlich..

die aussagen werden dann kommen, du hättest ja nach draußen gehen können um zu telen, jemanden in der nähe dazu holen können etc...

drück dir die daumen das du es schaffst - denn ich glaube so hätte so ziemlich jeder gehandelt!
Grüße,
puntostyling

Domino

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7

Freitag, 27. November 2009, 21:32

hi

so ein mist, hoffe auch du kommst gut aus der sache raus, ich hätte das auch so gemacht wie du, in der situation ;-)

gruß Domino

Carsten84

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Freitag, 27. November 2009, 22:26

naja da kannst du ja nur froh sein, dass es keine 1,5 Promille waren! Wie geht es denn jetzt weiter? Hast du nen Anwalt eingeschaltet?
Bilder von meinem Grande gibts hier
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Black Devil

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9

Samstag, 28. November 2009, 10:47

Scheiße gelaufen aber MAL erlich die Italiener übertreiben schon ein bischen mit der Strafe oder nicht?

Leitwolf

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10

Sonntag, 29. November 2009, 13:25

Ja 1,5 Promille wären krass gewesen. Dann wär das Auto auch noch weg.
Logisch war es fahrlässig was ich getan habe, aber ich kann meine Freundin in ner Tiefgarage nicht alleine lassen um raufzulaufen und den Krankenwagen zu rufen, das ist doch auch nicht richtig! Ich hoffe jetzt, dass die Strafe ein wenig gemindert wird. Das wäre schon was tolles. Anwalt habe ich schon eingeschaltet, da es ja automatisch zu einem Prozess kommt.

Grüße Simon

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Viper3dc

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Sonntag, 29. November 2009, 16:07

Es ist zwar hart, aber solange du kein Blaulicht auf dem Dach hast ist es nun MAL nicht erlaubt irgendwelche Verkehrsregeln zu missachten (Auch die Alkoholregel).

Du hast damit deine Freundin in noch mehr Gefahr gebraucht und die anderen Verkehrsteilnehmer ebenfalls und genau darum gehts hier.

Du hättest zur Not den Notarzt anrufen sollen und der wäre auch innerhalb von 5-10 Min da gewesen! Wahrscheinlich sogar schneller als du mit dem Auto gebraucht hast sie ins Krankenhaus zu bringen!

Du wirst gegen das Urteil keine Möglichkeit haben vorzugehen und wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich es nicht MAL versuchen (wird zu teuer für dich...).

Klar deiner Freundin ging es schlecht und sie hatte einen Kreislaufzusammenbruch was aber bei weitem nicht Lebensgefährlich ist sondern wo so eine Person einfach nur Ruhe brauch.

Sowas gibt dir nicht das Recht dich über Gesetzte zu stellen und diese zu missachten und damit andere Menschen in hohe Gefahr zu bringen.

Sache Abhaken und in die Zukunft schauen.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Viper3dc« (29. November 2009, 16:11)

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Carsten84

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Sonntag, 29. November 2009, 16:54

sag MAL, du bist doch wahrscheinlich in brixen zum Krankenhaus gefahren, oder? Wo hat dich die Polizei denn angehalten? und was heißt eigentlich im Schlepptau? Sind die in ihrem eigenen Wagen hinter dir her gefahren? Die Frage ist ja auch, ob sie vorher schon einen Verdacht hatten, dass du alkoholisiert warst! Wenn ja, hätten sie dich ja niemals wieder ins Auto steigen lassen dürfen.

Mit ein wenig Glück könntest du anhand solcher Verfahrensfehler vlt. die Strafe etwas abmindern.
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cingsgard

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Sonntag, 29. November 2009, 16:59

Es ist jetzt kein persönlicher Vorwurf gegen Dich, aber stell Dir MAL folgendes Szenario vor:

Es wäre bei Deiner Trunkenheitsfahrt ein Kind vor Dein Auto gelaufen, das womöglich durch
den Unfall gestorben wäre. Was hättest Du da den Eltern erzählt? Deiner Freundin ging es
nicht gut und daher bist Du bewusst das Risiko eingegangen? Welche Vorwürfe würdest Du
Dir selbst Dein Leben lang machen?

Ich möchte nicht den Moralapostel des Forums spielen. Ich selbst habe auch schon eine
Alkoholfahrt hinter mir mit allen Schikanen (inklusive MPU). Allerdings habe ich nicht versucht,
mich herauszureden, sondern habe alle Auflagen erfüllt und daraus etwas gelernt. Das gleiche
rate ich Dir.
Gruß, cings

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Fiat_Grande_Punto

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Sonntag, 29. November 2009, 19:34

Ich wünsche dir zwar auch alles gute muss aber in diesem Fall cingsgard zustimmen.
Das war auch mein erster Gedanke.

Klar ist, dass du sicher unter schock gestanden hast - denn du musstest schnell handeln und hattest angst.

Aber hättest du die Rettung mit dem Handy gerufen hätte es 1. weniger lang gedauert bis die kommen und eine erstversorgung machen weil die dürfen über rote ampeln fahren und alles - du aber trotzdem nicht und 2. du warst betrunken.. du hättest jemanden erwischen können oder dagegenfahren können, selbst verletzt werden können oder sie und dich umbringen können.

Aber jetzt MAL von Freund einer Freundin zu Freund einer Freundin^^ - ich hätte es auch so gemacht wie du - aber ich hätte - um sicher zu gehen - nix getrunken um einfach jedes risiko auszuschließen.

Auf jeden Fall würde ich in Berufung gehen - um wenigstens (und ich glaub mehr wird nicht drin sein da es trotzdem fahrlässiges handeln von dir gegenüber IHR, und den anderen verkehrsteilnehmern war) eine milderung der strafe zu erreichen.

Zb. nur 1-3 monate schein weg, weniger Geldstrafe usw.

Aber ich denke, dass dir kein mensch von deiner persönlichen Vorgehensweise (als "Mensch" sozusagen) grobe vorwürfe machen wird - wie gesagt: ich hätte es wärs bei mir so gewesen auch getan. Absolut.
(und zwar wirklich "dumm" und "naiv" nach dem motto: scheiss auf die anderen, mir ist sie wichtiger!)
lg Stefan

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fiat_Grande_Punto« (29. November 2009, 19:36)

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Sonntag, 29. November 2009, 23:35

Zitat

und zwar wirklich "dumm" und "naiv" nach dem motto: scheiss auf die anderen, mir ist sie wichtiger!

Na klasse, Romeo!

@Leitwolf
Auch wenn du kein Bock hast dir das anzuhören: Das war die schlechteste Entscheidung die du hättest treffen können und du solltest froh sein, dass deine Strafe verhältnismäßig gering ausfällt! Denn wäre wirklich etwas passiert, dann hätte deine Versicherung dir Fahrlässigkeit unterstellt und dann siehst du nicht einen cent. Wenn du dabei auch noch jemanden verletzt oder gar umbringst, dann kannst du dein Leben lang dafür bezahlen (abgesehen davon, dass du andere Menschen unglücklich machst).
Und entschuldige bitte, kein Empfang in der Tiefgarage?
Ey dann mach zwei Schritte und verlasse die Tiefgarage, ob du jetzt planlos neben ihr stehst oder MAL eben raus gehst, um bescheid zu geben, macht für sie in dem Zustand auch keinen Unterschied!
Tut mir leid, aber das da draussen ist nicht too fast, too furious! Denk MAL drüber nach!

Mein Grande Punto: Motor[1.4l 8v] Farbe[underground grey] Austattung[Active] Audio[RainbowSLX265Deluxe@AS F2 280, Bull Audio ESW-12@AS F2 450, Pioneer DEH-P5100UB] Mods[Borbet LS 7x17@205/40/17, Hiltrac Gewindefahrwerk, Sitzheizung]


aprilianer

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Montag, 30. November 2009, 09:55

Wie oft wollt ihr dem das eigentlich noch sagen? Ich les das hier mit aber eigentlich nur aus dem Grund um zu erfahren ob es auch ausnahmen gibt für sowas ( wie zb Geburten usw ) und in jedem Thread den ihr schreibt steht das selbe.

Jenachdem was das für Parkhäuser sind kanns schonmal was dauern bis man draussen ist. War MAL in Köln in einem das wohl irgendwie unter der Stadt war, da bin ich schon mitm auto fast 5 minuten durch gefahren. Vllt kennt ja einer der Kölner das, weiß nicht wie das heisst, war da im Kino. Wenn ich nu bedenk das ich zu fuß da im rennen 3 minuten raus brauch, telefonier und 3 minuten wieder rein bin ich gute 8 minuten weg die meine Freundin da unbeaufsichtigt liegt. Ich würds auch nicht machen.

Jemand schrieb hier auch das er erst garnicht trinken würde, dann würde sowas auch nicht passieren?! komische Aussage, wenn ich abklär das ich trink und jemandem hab der fährt isses doch ok.
Gruß...
...Daniel

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Benny121

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Montag, 30. November 2009, 15:07

Generell gibt es KEINE Ausnahmen für Geburten oder körperliche Gebrechen/Krankheit/Unfall. Lediglich im berechtigten Einzelfall, wenn alle anderen Mittel nicht angemessen gewesen wären.

Leitwolf

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Montag, 30. November 2009, 16:58

Also ich finde einige hier müssten MAL selbst in so eine Situation kommen, dann will ich sehen wie die handeln würden. Nur MAL zur Erklärung, ich war im 2.ten Untergeschoss der Tiefgarage. Zu Fuß wären das MAL locker 5min ins Freie gewesen und dann wieder zurück auch 5min. Also insgesamt ca. 10 Minuten. Für mich wäre es deshalb nie in Frage gekommen meine Freundin in einer Tiefgarage um 1 Uhr nachts 10 Minuten alleine zu lassen. Ich bin nur ins Auto gestiegen weil es der schnellste Weg war ihr zu helfen (Krankenhaus nur 2km entfernt). Und wisst ihr wie das ist wenn einem die Freundin umklappt und sie 5 Minuten auf gar nichts reagiert? Sondern dich nur mit offenen Augen anstarrt als wäre sie tot?

@ Carsten: Nein, das ist alles in Meran passiert. In Brixen wäre es vlt. glimpflicher ausgegangen.

Grüße Simon

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Montag, 30. November 2009, 19:09

ist schon echt ne blöde Situation und im Nachhinein ist man natürlich immer schlauer!

Aber wie ich seh bist du ja wieder mobil und wirst mittlerweile chauffiert; ihr seid mir eben am Parkhaus Dantestraße entgegengekommen. Hab dich aufgrund des tollen Wetters nur zu spät gesehn!
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Viper3dc

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Montag, 30. November 2009, 19:21

Ja ich weiß wie das ist da ich selber eine Freundin hatte die regelmäßig Kreislaufzusammenbrüche hatte und dabei öfters für 3-5 Minuten bewusstlos war.

Es hätte vollkommen gereicht, wenn du sie ins Auto gelegt hättest, aus der Tiefgarage rausgefahren wärst, angehalten hättest und dann sofort den Notarzt alarmiert hättest.

Sry aber du kannst dich versuchen zu Rechtfertigen wie du willst - du musst einsehen, dass du da nicht richtig gehandelt hast und jetzt eben die Konsequenzen dafür tragen musst.

Verkehrsregeln sind nicht zur Schickanierung da sondern zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer!

P.S. Würde mich wundern, wenn in der Tiefgarage keine Mobiltelefon funktioniert hätte. Bei mehr als 2 Etagen ist der Tiefgaragenbetreiber nämlich normalerweise verpflichtet einen Sende und Empfangseinheit in die Tiefgarage zu bauen (eben für Notfälle...)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Viper3dc« (30. November 2009, 19:23)

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