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Mittwoch, 4. August 2010, 13:23

Führerschein C1 - Prüfung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ( BkrFQG) nötig?

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Ich muss für meinen neuen Arbeitgeber den Führerschein C1 machen.
Ich bin dort als Lagerist eingestellt.
Hin und wieder muss ich mit dem Firmeneigenen 7,5t LKW vom Hauptsitz zum Aussenlager fahren und dort Rohmaterial holen.
Nun habe ich mich nach einer passenden Fahrschule umgesehen und erfahren das ich zusätzlich zum Führerschein, der schon ca. 1500 Euro kostet noch eine Beschleunigte Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BkrFQG) benötige, die mit zusätzlich ca. 2100 Euro zu Buche schlagen würde.

Meine Frage ist nun, ob ich diese Qualifikation wirklich benötige, da ich hauptsächlich als Lagerist arbeite und die Fahrtätigkeiten nur einen sehr kleinen Teil meiner Arbeit darstellt.

Da ich das ganze aus eigener Tasche zahlen muss, möchte ich die Kosten natürlich so gering wie möglich halten.
Hinzu kommen ja noch Kosten für de Gesundheitscheck, Sehtest und evtl. Erste Hilfe Kurs (abhägig davon, ob meine Ausbildung zum Ersthelfer nicht schon zu lange her ist)

Evtl. hatte jemand hier schonmal das gleiche Problem oder kennt sich mit der Problematik genauer aus.

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