Während meiner Ausbildung bei Renault wurde mir damals folgendes erklärt;
Bei Rückrufaktionen müsse man unterscheiden.
Zum einen "wichtige" Aktionen, die in irgendeiner Art und Weise die Sicherheit betreffen.
Da bekommt der Hersteller die Halterdaten vom Kraftfahrbundesamt, und ruft alle betroffenen Fahrzeuge zurück.
Zum anderen "nicht ganz so wichtige" Aktionenen, die zwar unter Umständen den Komfort beeinträchtigen, aber keine Auswirkung auf die Sicherheit des Fahrzeuges haben.
In diesem Fall verfährt jeder Hersteller anders.
Der eine schreibt die Halter an, der andere läßt das ganze bei der nächsten Inspektion bzw. beim nächsten Werkstattbesuch machen.
Das der eine früher Bescheid bekommt als der andere, kann verschiedene Gründe haben.
Z.B. Materialverfügbarkeit.
Oder damit nich alle Kunden gleichzeitig zur Werke rennen, wird der Rückruf in Etappen durchgeführt.
Oder es kommt vor, das sich die Aktion mit dem Kauf des Wagens überschneidet, und der neue Halter erst wieder angeschrieben werden muss.
Als ich damals meinen Twingo gekauft habe, wurde festgestellt, das dieser von einer Rückrufaktion wegen der vorderen Federn betroffen war, die schon über 1 1/2 Jahre zurücklag.
Der Vorbesitzer hatte diese aber nicht tauschen lassen. Zu meinem Glück.
Bei der Übergabeinspektion wurde dies festgestellt und die Federn wurden getauscht.
Naja, was heißt getauscht. Es wurden vom Händler auf Wunsch direkt Tiefelregugnsfedern verbaut, da ich den eh tiefer wollte und der Tieferlegungssatz praktisch genauso viel kostete wie die vorderne originalen Federn.