Sofern der Unfallgegner des Rehs vor Ort gewesen ist, hätte er es seinen Sicherungspflichten beiseite schaffen müssen (deswegen hat man auch Einmalhandschuhe im Verbandskasten). Außerdem muss in 100 Meter Entfernung ein Warndreieick aufgestellt sein, er eine Warnweste anhaben, die Warnblinker an und dem Verkehr entgegenlaufen. Also hat er sich völlig falsch verhalten und die Unfallstelle falsch abgesichert und das ist eine Ordnungswidrigkeit. Immer muss das Wild allerdings nicht von der Straße gezogen werden (kann bei einem 90 kg Keiler richtig schwierig werden
), dann muss aber das geschehen, was ich eben beschrieben habe. Und in deinem Falle, Crank, hätte er deinen Schaden blechen müssen. Also hättest du zivilrechtlich viel Ärger an diesem Abend gehabt.
Niemals totes Wild einladen, zum einen macht man sich das schöne Auto dreckig, holt sich evtl. Infektionen und begeht unter Umständen Wilderei.
Also, Unfallstelle RICHTIG absichern, Polizei rufen, die verständigen den zuständigen Wildhüter und der stellt einem die Bescheinigung für den Wildunfall aus.
Wenn allerdings ein solches totes Wild bereits auf der Straße liegt und kein Unfallteilnehmer in Sicht ist, ist die Sache als ganz nomaler Wildunfall zu behandeln, sofern man das Wild nicht hätte erkennen können.