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crossover

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Dienstag, 22. Mai 2007, 17:13

Darf man sein Auto schieben wenn man getrunken?

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Hi Leutz kurze Frage war am Wochenende wiedermal auf nem Geburtstag von ner Kollegin und bestimmt auch nicht ganz nüchtern ;). Keine Sorge bin kein Auto mehr gefahren!!!
So nun als wir gut dabei waren haben wir wieder ma dumm zeug geschwätzt und haben einfach keine Antwort auf die frage gefunden ob wenn man betrunken ist sein Auto schieben darf. Ich mein Motor is aus man hat auch meist noch zwei drei Kollegen dabei mit denen man getrunken hat die helfen könnten.
Habt ihr vielleicht ne Antwort?

Mein Grande Punto: 1.4 16V 95PS Crossover Schwarz; 205 /45 R17 ; Klimatronic usw.


Punto G

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2

Dienstag, 22. Mai 2007, 17:19

Ich denke MAL das es höchstwahrscheinlich verboten wäre, weil wenn das Auto ja geschoben wird, muss man ja trotzdem lenken :roll:, davon abgesehen wär mir das zu gefährlich ein Auto im betrunkenen Zustand zu schieben............... bevor ich mein Auto in nen Graben schiebe lass ich es lieber ganz stehen ;-)
Ich cruise mit 2002 Umdrehungen pro Minute auf der suche nach ner stute, ich geb hufe, ist sie prüde schmier ich ihr Getriebe mit viel Liebe......

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ChrissGrolm

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3

Dienstag, 22. Mai 2007, 17:19

nicht auf der Straße, da dies eine Gefährdung darstellt.. und es kann trotzdem Punkte für alle hageln, da dies ein Eingriff in den Straßenverkehr ist... Weiteres Problem, wie wollt ihr das Auto lenken ohen Schlüssel im Zündschloß, sobald allerdings der Schlüssel steckt gilt der Wagen als sofort Fahrbereit, sorich wer am Steuer sitzt bekommt einen wegen Fahren unter Alkoholeinfluß... da gab es auch schon mehrere Urteile von Leuten die im Auto gepennt haben, und nur wegen der Heizung oder Radio die Zündung anhatten...
Es gab übrigens hier MAL im Umkreis ne Aktion der Polizei, die hat dann auf freiwillige Basis die Zündschlüssel einkassiert, und diese am nächsten motgen wieder vorbei gebracht, damit man im Auto pennen kann und man nicht in Versuchung kommt unter alkoholeinfluß zu fahren... ferner war auch eine kostenlose Atemprobe inklusive, bei übergabe der Schlüssel, ob man wieder fahren darf, oder immer noch nicht. Dasist allerdings auch schon ein paar Jahre her. Das war damals in Nieder-Mockstadt vorm Fun... mitlerweille stehen die immer noch am Parkplatz.. aber nur um direkt die anzuhalten die losfahren...
solange nicht Bosch darauf steht, geht es auch nicht kaputt...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ChrissGrolm« (22. Mai 2007, 17:23)

Mein Grande Punto: Ich habe gar kein Auto


Carsten84

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Dienstag, 22. Mai 2007, 17:26

Meiner Meinung nach darfst du das nicht, da das führen von fahrzeugen aller art bei Konsum von Alkohol (über 0,5 Promille) / Drogen verboten ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob das fahrzeug durch einen Verbrennungsmotor, einen elektromotor oder auch durch körperliche Kraft bewegt wird. Denn es geht ja darum, keine gefährdung für den straßenverkehr zu sein und die wärst du, wenn du dein auto betrunken auf den straßen bewegen würdest.

das einzige, was du darfst, ist dich hinters steuer setzen und den motor anlassen um zum beispiel im winter es nicht kalt zu haben, etc.
dabei darfst du allerdings nicht die absicht haben, wegzufahren. Also es würde reichen, wenn du die Handbremse anziehst.
Bilder von meinem Grande gibts hier
Auto Conen GmbH - Düren

Mein Grande Punto: 1.9 M-Jet DPF 130PS, schwarz, 5-Türer, Emotion, SkyDome, Leder, Blue&Me, Interscope, Sitzheizung, Standheizung inkl. FFB, Regen- und Parksensoren, Tempomat, Sperrdifferential, 18‘‘ OZ Supertourismo, KW-Gewindefahrwerk Variante 2, 6-Kolben Bremsanlage


Bimmerkiller

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Dienstag, 22. Mai 2007, 17:31

Ich weiß zwar keine definitive Antwort, würde aber MAL tippen, dass es nicht erlaubt ist.

Weil du benutzt ja auch die öffentlichen Verkehrswege, auch wenn du den Wagen nur schiebst. Und da du ja betrunken bist, stellt es ja auch u.U. eine Verletzung der StVO dar.
Gruß, Lars

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Mein jetziges Auto: VW Golf GTI Edition 35 (173 kW/235PS) - Carbon Steel Grey Metallic - O.Z. Ultraleggera Matt Graphit & rundum sorglos Ausstattung ;-)

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Carsten84

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Dienstag, 22. Mai 2007, 17:39

hier noch MAL nen paar gesetzestexte dazu:

Zitat

Ein (Kraft-)Fahrzeug führt, „wer es unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt und es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil leitet“ (Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 17. Auflage 2002, § 21 StVG, Rdnr. 2 i.V.m. § 2 StVO, Rdnr. 6; vgl. auch BGHSt 35, 390).

Erforderlich ist ein In-Bewegung-Setzen des Fahrzeugs, wobei der Motorkraft als Ursache der Bewegung keine Bedeutung zukommt. Bloß vorbereitende Handlungenwie das Anlassen des Motors oder das Lösen der Handbremse, auch in der Absicht, zu Fahren, sind noch kein Führen (vgl. BGHSt 35, 390).
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cingsgard

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Mittwoch, 23. Mai 2007, 06:39

Mir wär das zu risikoreich, um es drauf anzulegen, mein Auto zu schieben, wenn ich was getrunken habe.
Sehe auch irgendwie gar keinen Sinn drin, was das bringen soll.
Und zum Thema Übernachten im Auto:
Ich setz mich da immer auf den Beifahrersitz, Schlüssel nicht im Zündschloß.
Ist bequemer und führerscheinmäßig gesehen sicherer.
Gruß, cings

Mein Auto: Dacia Sandero Stepway dCi 90 Prestige - Silber Metallic - Vollausstattung - EZ 10/2014 - 42 Tkm


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