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KM900

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Samstag, 15. März 2014, 18:57

Anzeige wegen Vorsatz: Umnützes Herumfahren

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Hallöchen Leute, ich habe mal eine Frage und würde dazu gerne mal mehrere Meinungen hören...

Gestern wurde ich am Wall in Dortmund mal wieder angehalten.. Vergehen: Umnützes Herumfahren ( kennt man, eigene Dummheit ).. Darauf folgte dann der Platzverweis bis 6 Uhr des nächsten Tages innerhalb der Innenstadt.. ABER: dann KAM noch: Wenn ich sie morgen Abend hier auch sehe, schreibe ich eine Anzeige wegen Vorsatz bezüglich des unnützen Herumfahrens.. Die Polizei kann mir doch nicht einfach eine Anzeige reindrücken, nur weil ich einen Tag später wieder dort bin? Kurz zur Info an die unwissenden: Der Wall in Dortmund ist sozusagen ein Treffpunkt für Fahrer aus Dortmund / Umgebung.. Man trifft sich auf Parkplätzen, dreht gemeinsam ein paar Runden ( Rundstrecke um die Innenstadt, ca. 3,5 km lang )

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass man das so durchbringen könnte, oder? Normal müssten sie mir doch einfach wieder 'den Platzverweis geben, oder?

Grüße,

Flo

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WhiteGP

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Samstag, 15. März 2014, 19:03

Unnützes Hin- und Herfahren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 ABS. 1 Satz 3 StVO und wird mit einem Verwarngeld von 20 Euro geahndet.[1] Der Tatbestand ist erfüllt, wenn man ohne Notwendigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Strecke mehrmals abfährt und dadurch andere belästigt werden. Dies kann beispielsweise bei der Cruisen genannten Freizeitbeschäftigung der Fall sein, bei der man mit einem Automobil langsam an von vielen Passanten frequentierten Orten entlangfährt.

In der Literatur wird die Meinung vertreten, dass die Vorschrift nicht durch § 6 StVG gedeckt sei und gegen den Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 103 ABS. 2 GG verstoße, außerdem verletze sie das Prinzip der Verkehrsfreiheit und des erlaubten Gemeingebrauchs, da der Sinn des Straßenverkehrs, auch bei Spazierfahrten, ausschließlich die Fortbewegung von Personen und Sachen sei und diese somit in keinem Fall als „unnütz“ bezeichnet werden könne.[2] Im Gegensatz zur herrschenden Rechtsprechung, die keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber § 30 ABS. 1 Satz 3 StVO hat, sah das Amtsgericht Cochem in der Vorschrift auch eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 ABS. 1 GG).[3]

Obwohl die Vorschrift nicht von „Kraftfahrzeugen“, sondern „Fahrzeugen“ spricht und somit de jure auch auf Nicht-Kraftfahrzeuge (wie etwa Fahrräder und Pferdefuhrwerke) anwendbar ist, können laut Peter Hentschel Fahrradfahrer allein aus § 30 ABS. 1 StVO nicht daran gehindert werden, beispielsweise ständig einen Häuserblock zu umkreisen.[2]

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IgorGlock

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Samstag, 15. März 2014, 19:09

Wieso macht ihr soetwas? :D Geht kurz bei MC-Doof vorbei, bestellt euch'n Burger und nimmt Beleg mit - habt dann Nachweis für's "NICHT-SINNLOSE-RUMFAHREN".
Iwie dumm wenn man zugibt "herum-zu-cruisen"... mach' ich zwar immer aber MC-Doof ist immer gute Ausrede. Oder Tagesausflug in fremde Städte/Länder.

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WhiteGP

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Samstag, 15. März 2014, 19:23

Eigentlich hat man immer nen Grund zu fahren, vondem her sollte man vermeiden zu sagen man cruised nur, sondern sollte ein Ziel mit angeben.
Aber wie es in Wiki schon beschrieben ist, kann ansich die Fortbewegung von Personen und Sachen nicht als unnütz beschrieben werden.

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cingsgard

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Sonntag, 16. März 2014, 08:46

Natürlich ist es unnütz, die gleiche Straße oder die gleiche Route immer und immer wieder zu fahren. Hier werden nicht nur Anwohner belästigt sondern auch bei höherer Verkehrsdichte unnötige Staus provoziert. Das Argument Umwelt nehme ich heraus, weil bei Spazierfahrten die Umwelt ebenso belastet wird. Allerdings werden Spazierfahrten nicht unternommen, um immer die Straße rauf und runter zu fahren, sondern Ziele angefahren.

Somit bin ich völlig mit der Gesetzgebung einverstanden und würde ebenso Strafen aussprechen.
Gruß, cings

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kuame

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Mittwoch, 9. April 2014, 00:38

Kann man ohne Vorsatz Auto fahren ??? :D :D :D

"Bin da aus Versehen mal Auto gefahren, gar nicht gemerkt. ;) Sowas auch? :rolleyes: "

Also war das erste mal doch auch schon Vorsatz und was ändert das an der Strafe/OwiG?
gruss kuame

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KMAG

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Mittwoch, 9. April 2014, 01:52

Ich sehe das ganze genauso wie chingsgard.
Man trifft sich auf Parkplätzen, dreht gemeinsam ein paar Runden ( Rundstrecke um die Innenstadt, ca. 3,5 km lang )

Ich frage mich wozu?
Wenn man gemeinsam irgendwo hin fährt, Z.B. zu einem Treffen ist das was anderes.
Aber doch nicht, um einfach nur sinnlos durch die Stadt zu fahren.
In meinen Augen machen das nur Deppen, die meinen dann an der Ampel oder vor der örtlichen Eisdiele den Dicken zu markieren.
Aber das sind dann genau die gleichen Honks, die an der Tankstelle rumjammern sich über die Spritpreise aufregen.

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Mittwoch, 9. April 2014, 10:58

Jep, das sind die selben Vögel, die dann mit lauer Musik aber immer ohne weibliche Begleitung unterwegs sind. In meinen Augen Verlierer, über die man lacht!

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Mittwoch, 9. April 2014, 11:17

Ich höre laut Musik wenn ich alleine bin :(


Kolonnenfahrten gibt's bei uns aber auch... nur es hat immer ein Ziel :D

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Mittwoch, 9. April 2014, 11:19

Die Kommentare insbesondere die letzten zwei, sind natürlich im Gegensatz zu den "[Zitat FRANKEN-Grande:]"Vögel" und [Zitat KMAG]"Deppen" von Intelligenz und Pfiffigkeit durchtränkt *achtung ironie*
Also wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen

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Dragonstiger GP 08

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Mittwoch, 9. April 2014, 12:39

Kolonnenfahrten sind ja auch ein ganz anderes Auftreten!

Jemand der gerne mit seinem Auto Spaßrunden dreht in der Stadt oder an bestimmten Stellen, hat laut dem deutschen Gesetz da wieder nicht so richtig ein Ziel und stört somit die Anwohner (oder was auch immer dort ist (Regierung ist da ja sehr erfinderisch) ) und belastet unnötig die Umwelt! Ja, normal sollten wir am besten ja zur Arbeit laufen (so unsere Politik), aber wer kann das schon.

Im vor liegenden Fall, wird wohl die Polizei schon ein paar Plätze kenne und diese dann eben auch ab un an mal in Beobachtung haben. Wenn dann natürlich jemand auffällig nur Runden dreht, dann kommen die eben mit Platzverbot und und und!

Ach ja: Nur mal so am Rande erwähnt: In Deutschen Städten ist es auch erlaubt, für zu viele Runden (beginnend ab 2) im Kreisverkehr drehen, ein Bußgeld in verschiedener Höhe zu erheben! Stadtabhängig!!!

kuame

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Donnerstag, 10. April 2014, 00:51

Ich finde es nicht schlimm wenn jemand aus Spaß ein paar Runden dreht,
solange es nicht den Tatbestand der Ruhestörung erfüllt.

Es wird soviel sinnlos hin und her gefahren unter dem Vorwand sinnvolles zu tun.
Da sind die paar ehrlichen die wenigstens zugeben zum Spaß zu fahren
mir noch die liebsten.
Jeglicher Motorsport ist theoretisch unnütz. Also wie schon weiter oben
geschrieben - rechtlich ist die Geschichte strittig und somit eine
unnütze Vorschrift. :thumbdown:

Mir hat es mit frisch erworbenem Führerschein auch Spaß gemacht unnütz umher
zu fahren oder mit meinem neuen Auto. :thumbsup:

Was ich aber immer noch nicht Verstehen will ist :

Zitat

ABER: dann KAM noch: Wenn ich sie morgen Abend hier auch sehe, schreibe ich eine Anzeige wegen Vorsatz bezüglich des unnützen Herumfahrens.


Man kann nicht ohne Vorsatz fahren. Der Nasenbär kann nur mit den 20 Euro ahnden und wenn ich morgen wieder unnütz rumfahre
kann gern nochmal 20 Euro haben aber Vorsatz wars schon beim ersten mal und Vorsatz ändert an dem OwiG Zettel/Geld nix mehr.

Bestenfalls "schweres" wiederholtes unützes Umherfahren würde vielleicht was ändern. Ich würd meinen Anwalt das mal aus
diskutieren lassen mit den Schlaubergern von der Rennleitung.
gruss kuame

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steppi

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Donnerstag, 10. April 2014, 12:11

Ist und bleibt eine Ordnungwidrigkeit, auch wenn du wieder und wieder und wieder erwischt wirst.

Zur Sache selbst, hast du das so angegeben dass du ohne Ziel umher fährst?
Normal darfst du die Aussage nach Herkunft und Fahrtziel verweigern und damit wird das unnütze Herumfahren zur Streitfrage wenn die dich nicht komplett verfolgt haben. Denn die müssen dir erstmal nachweisen, dass du nicht irgendwas von A nach B transportiert hast oder dort sonst was unternommen hast.
Was du dann wo genau gemacht hast und wieso du dazu diese Strecke 3-4x gefahren bist musst du ansich auch nicht angeben, denn du bist nicht in der Beweispflicht!

Mal fiktiv gesponnen:
Wenn die dich nach "Augenmaß" rausziehen, behaupten du warst eventuell zu schnell und wollen von dir die Geschwindigkeit hören, dann sagst du ja auch nicht "Ja ich war 20km/h drüber". Und ohne amtlichen Nachweis (Laserkontrolle, Blitzerfoto oder Nachfahren mit geeichten Fahrzeug und Messprotokoll) können die dir dann auch nix.

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