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Incardona

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Freitag, 15. Mai 2009, 12:24

ACHTUNG: Schriftzug auf Bremslicht

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Hallo zusamen,

Habe soeben auf 20 Minuten (schweizer Gratiszeitung) einen Artikel über den Schriftzug auf Bremslicht.
_______________________________________
Hier der Artikel:
840 Franken für ein falsches Bremslicht
Ein illegales «STOP»-Bremslicht kommt einen Zürcher Motorradfahrer teuer zu stehen. Das Bundesgericht bestätigte eine Busse über 40 Franken und brummte ihm zusätzlich 800 Franken Gerichtsgebühren auf.
Die Polizei hatte den Yamaha-Fahrer im September 2007 kontrolliert. Neben dem normalen Bremslicht hatte er den aus 58 Dioden bestehenden Schriftzug «STOP» angebracht, der beim Bremsen rot aufleuchtet. Die Zürcher Justiz büsste ihn dafür mit 40 Franken.

Zu Recht, wie nun das Bundesgericht bestätigt hat. Laut den Lausanner Richtern gilt das Rücklicht als beleuchtete Aufschrift. Der Bundesrat habe solche Beschriftungen verboten, da sie andere Verkehrsteilnehmer übermässig ablenken könnten. Neben der Busse muss der Biker nun auch noch 800 Franken Gerichtskosten zahlen
__________________________________

Klar ist dies logisch das es verboten ist. Doch ein Motorrad hat keine 3.Bremsleuchte. Und wenn er dies auf der "normalen Bremsleuchten" draufhat ists nomals das es sofort auffehlt. Was denkt Ihr dazu?

Mein Grande Punto: Grande Punto 1.9 JTD Sport, 130 PS, 18" Barracuda cuda GT4 Felgen, Continentalreifen SportContact3 225/35/18", Abarth Leuchten, LED Rückleuchten, Seitenblinker, Novitec Blenden, schwarze Scheiben, FK-Grill mit Italien Logo


macmos

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Freitag, 15. Mai 2009, 12:31

RE: ACHTUNG: Schriftzug auf Bremslicht

Auch in Deutschland ist es verboten die 3 Bremsleuchte zu beschriften oder zu bekleben, ist vielen nicht klar das das Strafe kostet.
** Hubraum ist durch nichts zu ersetzen außer durch mehr Hubraum **:razz:

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Joerg

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Freitag, 15. Mai 2009, 12:40

Und was hat das mit einem Aufkleber zu tun?
Bei dem Urteil geht es um zusätzlich angebrachte Leuchtdioden und nicht um einen Aufkleber.
Da besteht nicht der geringste Zusammenhang.

Incardona

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Freitag, 15. Mai 2009, 12:45

Hallo Joerg,

Das heisst also, dass er die Schrift mit Dioden gemacht hat.. IN der Brems drin..

Ok alles klar.. :oops:

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Freitag, 15. Mai 2009, 12:47

natürlich gibt es da einen zusammen hang da steht das er zusätzlich zum bremslicht dioden angebracht hatt bei dem kleber überklebst du ja eine leuchte also denke ich das es erstens ähnlich wenn nicht sogar schlimmer ist sehe ich das richtig ??

Joerg

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Freitag, 15. Mai 2009, 12:49

Noch nicht einmal das geht aus dem Bericht hervor.
Da steht lediglich, dass er "neben dem normalen Bremslicht" die zusätzlichen Dioden angebracht hat.
Das kann also auch über, unter oder neben dem Bremslicht gewesen sein.
Das wäre also das Anbringen einer zusätzlichen Bremsleuchte und das auch noch in Schriftform und das ist logischerweise verboten.

Das das Bekleben von Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug verboten ist, sollte ja wohl eh jedem klar sein, denn damit ändere ich die ursprüngliche Beleuchtungseinrichtung in illegaler Form ab. Wenn also jemand meint, er müsste auf sein Bremslicht einen Aufkleber draufmachen und es kommt zu einem Auffahrunfall, dann ist (mindestens) eine Teilschuld wohl mehr als gewiss.

Aber das hat wie gesagt nicht das Geringste mit dem Urteil zu tun, da geht es um etwas völlig anderes.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (15. Mai 2009, 12:52)


eXistenZ

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Freitag, 15. Mai 2009, 13:15

das hat ja nichts mit dem aufkleber zu tun und das topic wurde auch falsch beschrieben

der junge hat ne modifizierte bremsleuchte

er hat die strafe bekommen weil da stop draufsteht
ist genauso wie das ding das bei den bullen hochklappt wenn se dich rausholen

aber en aufkleber würde niemals solche gerichtskosten nach sich ziehen
...gut...
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Incardona

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Freitag, 15. Mai 2009, 13:30

Ok Danke.

Kann von mir aus geschlossen werden. :oops:

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Freitag, 15. Mai 2009, 13:42

Also zum Aufkleber kann ich nur das MAL weitergeben...

Zitat

Original von Fragfrog
Hab bei der MFK Thun nachgefragt. Die Aufkleber sind zumindest in der CH erlaubt. Es muss nur Rot leuchten. Die 2 Hauptbremslichter müssen einfach vollständig sichtbar sein.

Ach ja die Busse war ja nur 40 CHF da er das nicht akzeptierte und vor Gericht ging kostete es in noch 800CHF mehr...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sessantanove« (15. Mai 2009, 14:02)

Mein Grande Punto: 1.3 16V Emotion


joey23

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Freitag, 15. Mai 2009, 14:57

Er hat einen beleuchteten Schriftzug angebracht. Das ist bei Fahrzeugen grundsätzlich erst MAL verboten. Lediglich Polizei, Notarzt, Taxen, dürfen das. Ob das ein Aufkleber ist der hinterleuchtet ist, oder ein paar LEDs, spielt überhaupt keine Rolle.

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Freitag, 15. Mai 2009, 15:19

Bremsleuchte

@joey23
genau der Meinung bin ich auch, man setzt ja damit die Funktion der vorgeschriebenen 3 Bremsleuchte ausser Kraft, egal ob Folie oder LED
** Hubraum ist durch nichts zu ersetzen außer durch mehr Hubraum **:razz:

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supersonico

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Samstag, 16. Mai 2009, 00:35

Es ist in der Tat verboten, da durch den Aufkleber ein Bauteil, in diesem Fall das dritte Bremslicht, verändert wird... Das ist im Prinzip ne Veränderung der Lichtanlage!

angel1982

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Samstag, 16. Mai 2009, 09:42

die Sache mit dem STOP,war echt daneben,aber ich hoffe persöhnlich auf einen kulanten Polizisten,falls ich MAL angehalten werde (wenn ich denn MAL meinen Aufkleber habe;))ich meine manche Autos haben garkeine dritte Bremsleuchte und wenn jemand sein ganzes Hinterteil mit irgendwelchen Aufklebern beklebt ist das auch erlaubt-obwohl es genauso vom Strassenverkehr ablenken kann,oder???Sobald einige so nen Aufkleber haben und die Leute sich dran gewöhnt haben-sind Sie genauso gängig gesehen wie Lackaufkleber....

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Samstag, 16. Mai 2009, 09:48

früher war eine dritte bremsleuchte auch nicht Pflicht bei Autos.. meines wissens nach ist sie das heute, damit man man durch die scheiben der Vorfahrenden autos sehen kann ob die Bremsen, dadurch reagiert man schneller. Kleb ich die funzel nun ab is das so als würde ich ohne fahren obwohl sie Pflicht ist.
Auch wenn mir die rote Leuchte an meinem weißen Punto stört würd ich die trotzdem nicht bekleben...
Gruß...
...Daniel

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Samstag, 16. Mai 2009, 09:49

ganz ehrlich ich war jetzt sicher schon 5 MAL in Kontrollen und noch keiner hat irgendwas über den Aufkleber gesagt... ich meine hallo wie viele fahren rum und bei denen funktioniert nur ein Bremslicht oder so???? also hier wird das ganze MAL wieder mehr aufgebauscht als es es ist.... den eben der mit dem Stop hat eigentlich nuur eine 40CHF Busse gekriegt mehr nicht das es vor dem Richter landete war weill er einspruch erhoben hat und so dann verloren hat und eben die 800.- CHF Gerichtskosten noch bezahlen musste... damit ist er auch selber schuld...

und auf eine gewisse Distanz sieht man auch garnicht das da was steht da sieht man dann trotzdem nur den roten Balken... 8-)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sessantanove« (16. Mai 2009, 09:51)

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Donnerstag, 31. Oktober 2013, 20:51

3. Bremsleuchte beschriftung.

Hallo,

ist so eine Beschriftung (siehe Bild unten) in Deutschland zulässig :?:

Schon mal Danke
»Beute-Panther« hat folgendes Bild angehängt:
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Donnerstag, 31. Oktober 2013, 20:52

es sieht cool aus ist aber nicht zulässig

Mein Grande Punto: 1.4 8v in weiß,echt schön


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Donnerstag, 31. Oktober 2013, 20:57

Bitte das nächste mal die Sufu benutzen hatten das Thema schon mal.

Schau mal hier:

ACHTUNG: Schriftzug auf Bremslicht

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Donnerstag, 31. Oktober 2013, 21:13

Danke für die Info ;( ;(

Gelobe Besserung bei der SUFU 8o
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Donnerstag, 31. Oktober 2013, 21:22

:thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:

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