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luvinGP

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1

Sonntag, 21. Juni 2009, 21:57

Tipps zum Günstigen Rasen auf der AB

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Hallo,

hier ein kleines Video zum Geldsparen beim Rasen auf der Autobahn !

Viel Spaß !!!

http://www.youtube.com/watch?v=3dLleTvxTJk
***Lieber nen Punto vor der Tür, als nen Panda im Bett*** :shock:

Mein Grande Punto: Grande Punto linea Activa (datt billigste) 3-Türig, Serie 2 1.2 8V Ambient White


KMAG

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2

Sonntag, 21. Juni 2009, 23:30

Geht auch noch günstiger:

Einfach den Regeln entsprechend fahren. :D :D

btw. "Nur" 20 Euro Busgeld für fahren mit Blaulicht????

G-strandet

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3

Sonntag, 21. Juni 2009, 23:39

Hmm,
Zitat vom Polizist:"...wenn sie das zum Spaß benutzen."

Ist das denn, wenn man mit Blaulicht sich auf der Autobahn die Linke Spur frei macht noch als "Spaß" zu definieren?^^
Oder was sollte dieser Beisatz des Polizisten bedeuten?

Mein Grande Punto: weißer Active 1.4 77PS (06/2009)


Bimmerkiller

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4

Sonntag, 21. Juni 2009, 23:44

Ja, sonst wäre es glaub ich Amtsanmaßung, was glaube ich dann noch gesondert behandelt werden kann.

Es gibt aber sogar Situationen, wo das legal ist, nen Blaulicht zu verwenden (z.B. wenn man ne Schwangere schnellstmöglich ins Krankenhaus bringen muss).
Gruß, Lars

Bilder von meinem Ex-Grande gibts hier!

Mein jetziges Auto: VW Golf GTI Edition 35 (173 kW/235PS) - Carbon Steel Grey Metallic - O.Z. Ultraleggera Matt Graphit & rundum sorglos Ausstattung ;-)

Mein Auto: VW Golf GTI Edition 35, Carbon Steel grey, OZ Ultraleggera matt graphit, Navi, Bi-Xenon, DCC usw.


luvinGP

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5

Montag, 22. Juni 2009, 00:12

dann soll die frau aber viel durchhaltevermögen haben. ich will ja noch paar std noch rasen :lol: ,, mein kind kann dann wennigstens angeben in der schule: Ich wurde bei 250hm/h geboren :shock:
***Lieber nen Punto vor der Tür, als nen Panda im Bett*** :shock:

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GX3

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Montag, 22. Juni 2009, 01:38

und es KAM mit der vollbremsung raus XD

Mein Grande Punto: 1.2 8V Schwarz met.


cingsgard

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Montag, 22. Juni 2009, 06:06

Interessantes Video :-)
Gruß, cings

Mein Auto: Dacia Sandero Stepway dCi 90 Prestige - Silber Metallic - Vollausstattung - EZ 10/2014 - 42 Tkm


Magna00

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Montag, 22. Juni 2009, 11:38

blaulicht darf man benutzen wenn man eine schwangere zum krankenhaus bringt?

das is mir neu und kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen das dies im gesetz so steht


@Joerg

help ;D

Mein Grande Punto: Fiat Grande Punto Sport Blau 1.4L 16V 95PS 2007er - , Standheizung , Alu-Pedale, Abarth Auspuff ab Kat , nachträglich getönte Heckscheiben, verstärktes 5 Gang Getriebe anstatt 6 ^^


Blueboy

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Montag, 22. Juni 2009, 12:31

Das ist auch absoluter schwachsinn! Du darfst als Privatperson kein Blaulicht benutzen oder im Auto mit dir führen. Punkt aus fertig. Ob deine Frau schwanger ist oder in China fällt ein Sack Reis um. Du darfst auch nciht zu schnell fahren oder über rote Ampeln nur weil deine Frau gleich wirft.
Wer diese Gerüchte immer in die Welt setzt...

Mein Grande Punto: Grande Punto 1,4 T-Jet Sport mit ein paar Goodies ;) Hoffentlich kann ich ihn bald holen!


Lugor

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Montag, 22. Juni 2009, 12:36

Die "Tricks" kannte ich schon von einem älteren Fernsehbeitrag, ein paar Jahre her. Ich überhole prinzipiell auf dem Standstreifen, der ist ja immer leer...

Mein Grande Punto: 1.4 TJet Linea Sportiva Racing, bolero-rot, Vialle-LPI und Timos Zauberhände


Funky-Joe

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Montag, 22. Juni 2009, 12:45

ich kauf mir ein blaulicht :lol: :lol:

Mein Auto: Grande Punto 1.9D - 155PS - ABARTH-Vollleder ausstattung - Sportiva Frontansatz - FOX Sport-ESD - Single-Frame - Ambiente-Beleuchtung - Gewindefahrwerk - H&R Spurverbreiterung 20mm


B-Flash-D

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Montag, 22. Juni 2009, 12:48

Hey Ho zusammen,
Als "Insider" (Feuerwehrmann), haben wir uns in unserer örtlichen Wehr auch bereits einmal mit dem Thema beschäftigt und sind zu folgendem Ergebnis gekommen:

§ 35, ABS. 1 der STVO:
"Von den Vorschriften dieser Verordnung (der STVO) sind DIE FEUERWEHR, DER KATASTROPHERNSCHUTZ,DIE POLIZEI befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

Dies gilt allerdings NUR, wenn Martinshorn UND Blaulicht angeschaltet sind. Nur eins von beidem reicht hierbei nicht.
Des weiteren hier nachzulesen:

§ 38, ABS. 2 der STVO:
"Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden."
§ 52, ABS. 3 der STVZO:
"Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,

2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,

4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind."

Das heißt alsoMit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,

2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,

4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind."

Das heißt also, dass man in einem Privat-PKW in KEINEM Fall ein blaues funktionsfähiges Blinklicht unterbringen darf!
Es wird behauptet, dass folgender Paragraph das benutzen des blauen Lichtes erlaubt, bei Fahrten mit z.B. einer schwangeren Person, die im Entbindungsstatus angelangt ist:

§ 34 STGB:
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."

Allerdings ist es trotzdem nicht erlaubt, ein solches Licht mitzuführen! Weil es ja durch o.g. Paragraphen verboten ist, ein privat-Fahrzeug mit einem solchen Licht auszustatten.

edit:
Die Diskussion trat bei uns auf, weil einer unserer Feuerwehrkollegen auf der Fahrt zum Gerätehaus mit einem Blaulicht im pkw angehalten wurde und eine ordentliche Strafe aufgebrummt bekam, da das ja verboten ist. Egal, ob er in einer hoheitlichen Aufgabe handelt, da ja allein schon das anbringen verboten ist.
In dem Video wird lediglich die Strafe für das "Benutzen" erwähnt, allerdings bringt allein das mitführen eines solchen Blinklichtes schon eine saftige Strafe mit sich.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »B-Flash-D« (22. Juni 2009, 12:51)

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Kugelfang

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Montag, 22. Juni 2009, 13:39

Nettes Video :-) ;-)

Denke auch MAL das einen ne "nette" Strafe erwartet wenn man mit nem Blaulicht angehalten wird.
Andererseits..wenn wirklich MAL so ein Fall eintreten sollte das man seine schwangere Frau o.Ä. schnell ins Krankenhaus befördern muß..dann interessieren garantiert niemanden(!) irgendwelche Geschwindigkeitsbeschränkungen oder sonstwas..wenn dann ein Blaulicht "zufällig" im Auto ist..klar, dann wird es auch blinken! Kann mir auch nicht vorstellen, das dann eine Streife (=auch Menschen) groß nen Halli machen. Selbst wenn..die Adresse, etc sollen sie dann dem Kennzeichen zuordnen...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kugelfang« (22. Juni 2009, 13:40)

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speedy

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Montag, 22. Juni 2009, 13:42

Naja, als meine Frau damals nen "Platzen der Fruchtblase" hatte, es war gerade kurz nach 22.00Uhr, wir saßen gemeinsam am Fernseher, dann hat es natürlich pressiert. Es waren immerhin noch 20 Km bis zum KH. Die Bundesstrassen mit 180km/h genommen, es war ja Nacht :-D aber dann in der Stadt bei Rot über die Ampel (kein Verkehr) aber logo, ein Polizeiauto war in der Nähe :-( Die haben mich natürlich verfolgt............ :-D

Dann angekommen am KH, ich mit Frau zur Anmeldung und die liebe Polizei hat dann auch mitbekommen was los ist. Nun, sie zeigten Verständnis für den Regelverstoss aufgrund der besonderen Umstände und ansonsten, hatte keinen Alkohol im Blut und Auto (Golf-GTI) war auch top, also kein Grund zu irgendwelchen Maßnahmen. Das Beispiel zeigt doch wirklich: Die Polizei, dein Freund und Helfer :-D

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JoeyTW

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Dienstag, 23. Juni 2009, 23:09

thx cooles vid.
Hohe Drehzahlen, der einzige Ausweg bei wenig PS

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Bytemaster

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Mittwoch, 24. Juni 2009, 18:14

Als ich meine Frau ins Krankenhaus gefahren hab, wurden wir auch zuerst wegen überhöter Geschwindigkeit von ner Streife angehalten, doch die Polizisten waren so freundlich uns dann (weil viel Verkehr war) mit Blaulicht und Martinshorn den Weg bis zum Krankenhaus frei zu machen!

JoeyTW

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Mittwoch, 24. Juni 2009, 19:23

so kanns gehn^^
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Sonntag, 4. April 2010, 14:26

Hallo zusammen,

wir haben gestern en bissl gefeiert in der Garage plötzlich bekam ein Kumpel von mir Herzrasen und es wurde immer schlimmer :cry:

Habe mich dann entschlossen Ihn schnell ins Krankenhaus zu bringen bin durch 50er zonen ung mit 130 durch bin halt so gefahren das ich alles einschätzen konnte usw bin nicht geblitzt worden war ung gegen 23 Uhr.

Darf man eigentlich in solchen Situationen zu schnell fahren wenn jemand neben einen halb am abkratzen is ?

Danke Seb

Mein Auto: Mini Countryman Cooper D :) :) :)


DerRoteBaron

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Sonntag, 4. April 2010, 14:33

Was heißt denn "darf" ???
Man macht es - Punkt! Ich würd da auch nicht anhalten sobald die Polizei mit Blaulicht hinter mir herfährt. Mit Lichthupe an allen sicher vorbei (sonst nutzt es dem Freund auch nix) und sobald der Freund versorgt wird bei den Polizisten vorsprechen, die einen verfolgt haben.
In solchen Fällen bezweifele ich auch, ob ein Krankenwagen schneller wäre.
Signaturen habe ich in den Einstellungen ausgeschaltet!

Zivi09

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Sonntag, 4. April 2010, 14:44

Ich darf Blaulicht fahren uind ihr nicht!!! :P

Du darfst nicht zu schnell fahren!
Du MUSST so fahren das du keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdest...
Kenn mich da aus :p

Is mir doch scheiß egal! Wenn meine Frau neben mir das Kind bekommt hält mich die Rennleitung nicht auf!

Geschichte!

Notoperation nach Mandelop!

Bei mir wurden die Mandeln entfernt und 5 Tage später wurde ich entlassen.
Am 6ten Tag abends, riss die Naht auf und wurde nochmals Operiert!
Zum Glück war mein Bruder zuhause und konnte mich ins Kh fahren mit einem privaten Pkw!
Wäre er nicht da gewesen, wäre ich wohl heute nicht mehr... :-(
Einer Frau ein Kompliment machen, ist wie Topfschlagen im Minenfeld.... :MDR54:

---===>>> Mein Grande <<<===---

Lg Nils

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zivi09« (4. April 2010, 14:45)

Mein Grande Punto: GP T-jet den Rest gibts im Link ;)


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