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Italo-Welt

Italo

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41

Dienstag, 7. August 2007, 09:31

Wird nicht angezeigt, wenn Sie angemeldet sind!

Hab den Gesetzestext gefunden:

Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
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Black Devil

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42

Dienstag, 7. August 2007, 11:19

Zitat

Original von OrangePunto
So Leute, die Kabel sind alles verlegt und die LED-Streifen so gut wie verbaut. Habe Steuergerät der UBB über meiner Steckdose im Kofferraum verbaut und dort auch den Saft hergenommen. Den Verteiler der UBB habe ich hinter der Abdeckung im Kofferraum,welche vor der Heckschürze montiert ist verbaut. Nur für´s Heck habe ich noch keine geeignete Stelle für einen LED-Streifen gefunden. Ist bei nen Sport auch ziemlich blöd, da dieser Ausschnitt fürn Auspuff stört. Naja halb so wild.

Das Steuergerät + Handsender musste ich leider nochmal zurückschicken, da das Teil ne Macke hatte. Konnte man nich um- bzw. ausschalten. Wird jetzt aber umgetauscht. Ansonsten muss ich sagen, haben mich die LED´s schon stark beeindruckt. Ich hoffe, dass ich bis Ende der Woche ein neues Gerät habe und Euch endlich Bilderchens zeigen kann.

Gruß,
Kev


Ich hab diehintere UBB in der Achse die ist ja nur halb geschlossen da hat die wunderbar reingepasst

OrangePunto

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43

Dienstag, 7. August 2007, 11:26

@ Black Devil,

wie hast du die dann dort befestigt...weil Löcher gebohrt hast du doch nur in Plastik oder nicht?

Gruß,
Kev
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Black Devil

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44

Dienstag, 7. August 2007, 11:28

Zitat

Original von Italo
Wie gesagt, ich musste die dinger abbauen und zum Baurat und ich musste ne Strafe Zahlen.

Mehr kann ich nicht sagen :roll:

Wenn die Grenzwache und dein TÜV und die Polizei bei dir etwas verblödet sind, ist es doch cool. Aber jeder Mensch, der sich mit Autos auskennt, kann sich doch denken, dass wenn die dinger mit dem Türöffnen angehen, kann mann sie auch über die Innenraumleuchte einschalten. Und da hast du deinen Schalter.
Ist die Polizei in HH halt etwas schlauer ! :lol: :lol: :lol:


Ich hab aber keinen Schalter.......
Sonnst müsste ja die fußraum beleuchtung angehen wenn ich auf mein Lichtschalter von der denken lampe drücke......
IST ABER NICHT SO!!!

Das Licht geht nur an wenn man die Tür aufmacht und Fußraum beleuchtung ist nicht gleichzusetzen mit einer UBB da muss ich dich leider entäuschen.

Ein Freund von mir hat einen 2 Tägigen Tüv lergang gemacht wo auch das Thema drankam und hat mir dan berichtet das man im innenraum so viel scheis reinbauen darft wie man will ohne das es andere verkehrsteilenmer stört und MAL erhlich wer hier im Forum fährt schon mit offenen Türen durch die gegend damit jeder die Fußraumleuchten sieht :lol:

Italo

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45

Dienstag, 7. August 2007, 13:19

Zitat

Ein Freund von mir hat einen 2 Tägigen Tüv lergang gemacht wo auch das Thema drankam und hat mir dan berichtet das man im innenraum so viel scheis reinbauen darft wie man will ohne das es andere verkehrsteilenmer stört und MAL erhlich wer hier im Forum fährt schon mit offenen Türen durch die gegend damit jeder die Fußraumleuchten sieht :lol:


Wen geht die Fußraumbeleuchtung denn was an ???

Mir ist das doch Lachs, was ihr ans Auto bastelt.

Ich hab nur erzählt was mir passiert ist.

P.S.: Lese dir oben den Gesetzestext durch.

Egal wie du das ding anmachst, UBB ist VERBOTEN !!!

Hab nur aus Erfahrung gesprochen. :-)
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OrangePunto

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46

Freitag, 10. August 2007, 12:33

So das neue Steuergerät ist eben eingetroffen. Heute Abend gibts Bilder von der UBB am GP.

Die Jungs von www.wiltec.info sind wirklich megaschnell in der Bearbeitung ihrer Aufträge. Resepekt!

Gruß,
Kev
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OrangePunto

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47

Freitag, 10. August 2007, 20:26

Anbei die ersten Bilder nach dem Einbau.
Wenns richtig dunkel ist geh ich nochmal raus.

Gruß,
Kev[/quote]
»OrangePunto« hat folgende Bilder angehängt:
  • DSC00678.jpg
  • DSC00684.jpg
  • DSC00685.jpg
  • DSC00689.jpg
  • DSC00690.jpg
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cingsgard

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Samstag, 11. August 2007, 07:23

Sieht ja echt super aus.
Bin schon gespannt, wie es aussieht bei völliger Dunkelheit.
Gruß, cings

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Joerg

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Samstag, 11. August 2007, 08:55

Wirst du damit von der Polizei erwischt, wird das Fahrzeug sichergestellt und beim nächsten TÜV musst du alles wieder abbauen, weil du sonst nicht durch den TÜV kommst. Also viel Spaß damit. :D

bk.968

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Samstag, 11. August 2007, 09:03

Ich sehe da laienhaft verlegte elektrische Verkabelung in der Nähe des (Super-)Tanks.
Schöner Elfmeter für die Kasko-Versicherung, wenn die Kiste MAL abfackeln sollte.
So wie die Fotos entstanden sind, war der Wagen vermutlich nicht MAL auf der Bühne, was ein mangelhaftes Arbeitsergebnis beinahe impliziert.

Anderer Aspekt: Wenn sich eine dieser 'Konstruktionen' auf der BAB MAL lösen sollte, rate MAL, wer für die Schäden aufkommt?
Richtig die Haftpflicht. Und jetzt rate MAL wen die in Regreß nehmen wird?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »bk.968« (11. August 2007, 09:08)


Black Devil

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51

Samstag, 11. August 2007, 11:07

Jetzt lasst ihn doch MAL.
Ist doch seine sache.... Er muss damit leben nicht ihr, wenn irgend was sein sollte
seit ja nicht ihr dran oder doch???

ricardo

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Samstag, 11. August 2007, 11:55

Zitat

Original von bk.968
Anderer Aspekt: Wenn sich eine dieser 'Konstruktionen' auf der BAB MAL lösen sollte, rate MAL, wer für die Schäden aufkommt?
Richtig die Haftpflicht. Und jetzt rate MAL wen die in Regreß nehmen wird?

Es sei dir versichert, daß der UBB-Bastler durchaus den ganzen Thread mitgelesen hat und vielleicht sogar den Gesetzestext dazu richitg interpretiert haben könnte.

Wenn er trotzdem seine UBB da dranbastelt, wird er als mündiger Bürger sicher über die Konsequenzen bescheid wissen.

Ich bin der Überzeugung, man kann sich weitere "Belehrungen" in diesem Thread sparen. ;)
Grüße, ricardo


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OrangePunto

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Samstag, 11. August 2007, 12:27

Also ehrlich gesagt sehe ich diese Verlegung die du da ansprichst nicht. Und wie gesagt, das waren erste Bilder gleich nach dem Einbau. Da kann es schon MAL sein dass das ein oder andere Kabel noch runterhing. Aber du musst es ja wissen, da du warscheinlich dabei warst, als ich die Kabel im Nachhinein noch weiter verlegt habe. Hebebühne? *lach* Der Wagen steht genau davor, aber hey lassen wir das. Ist halt nur schade, dass einige sich nicht genau die Beiträge durchlesen, denn dieses ganze Geschwafel über erlaubt und nicht erlaubt, wollte ich eigentlich in diesem Post nicht haben, denn dann hätte ich die Bilder auch einfach nur in die Galerie packen können und gut ist.
Wie auch immer, ich denke jeder sollte selber am besten wissen was er macht, egal ob das jetzt mit Autos oder anderen Dingen zu tun hat. In diesem Sinne hier noch ein par weitere Bilder für diejenigen die es interessiert.

Mögliche Farben:
Rot Grün Blau Weiss Violett Gelb

Gruß, Kevin
»OrangePunto« hat folgende Bilder angehängt:
  • DSC00694.jpg
  • DSC00695.jpg
  • DSC00698.jpg
  • DSC00702.jpg
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Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »OrangePunto« (12. August 2007, 00:12)

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Samstag, 11. August 2007, 12:52

Hey,


Sieht ja sehr gut aus das ganze. Cool das man die Farbe wechseln kann. :-D

Solange man diese Einrichtung nur im Stand ausführt, kann auch niemand was dagegen sagen.


gruss
ABARTH////////////////////////////////////////////

White Scorpion

Mein Grande Punto: Abarth GP 1.4 T-JET,Lederaustattung ABARTH, Interscope, Armlehne, Estetico Kit, ABARTH Bianco


m404

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Samstag, 11. August 2007, 13:40

doch, leider :(

das problem ist eben, dass die ERMÖGLICHUNG des betriebs im fahrenden zustand verboten ist.
nicht NUR der betrieb selbst.

und damit disqualifiziert sich leider diese UBB, denn sie verfügt über eine fernbedienung die es ermöglicht, sie jederzeit einzuschalten.

das einzige, was in ordnung ist, ist wenn du sie so anbringst, dass du sie ruckzuck wieder entfernen kannst.

wenn dann die polizei das auto sicherstellen will, reisst du einfach die UBB schnell runter, drückst ihnen in die hand und sagst "hier , können sie behalten, hauptsache sie lassen mich weiterfahren" ...
in dem moment, wo du die UBB abgerissen hast, entspricht das auto wieder vollständig der StVO und kann somit nicht mehr sichergestellt werden ...

sieht echt chic aus !
99€ , seh ich das richtig ?
greetinx, m404

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Samstag, 11. August 2007, 13:58

@m404

Die FB hat aber auch einen Vorteil, du kannst die UBB jederzeit mit nur einem Druck (bis zu 500m) superschnell ausschalten und hast diese Möglichkeit sofort griffbereit.
Die Teile abzuziehen und runterzureissen, wenns wirklich MAL Ärger mit den Grünen geben sollte, ist kein Problem.

97 Euro zzgl. Versand.

Gruß, Kev
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Samstag, 11. August 2007, 18:49

Um die UBB eintragungsfähig zu machen, sollte es reichen wenn man an der Handbremse einen Schalter befestigt der nur bei angezogener Handbremse das Einschalten der UBB ermöglicht. Da die UBB im Stand ja nicht verboten ist und man mit gezogener Handbremse nur schwer fahren kann sollte das gehen.

Oder schaltet die Beleuchtung über den Türschalter, sodass sie nur angeht wenn die Türe offen ist. Wichtig ist nur, dass die UBB nicht über die Innenraumbeleuchtung geschalten wird. Da man diese ja manuell einschalten kann.

Mein Grande Punto: 1.9 Multijet Sport in Caribbean Orange, 130 PS, Eibach Federsatz 30/30, Interscope Sound-System, Komfort-Paket, Tempomat, getönte Fenster, Reifendruck Sensoren, 3te Kopfstütze und 3-Punktgurte im Fond, Aktive Kopfstützen


Joerg

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Samstag, 11. August 2007, 20:22

Zitat

Original von stilux
Um die UBB eintragungsfähig zu machen, sollte es reichen wenn man an der Handbremse einen Schalter befestigt der nur bei angezogener Handbremse das Einschalten der UBB ermöglicht. Da die UBB im Stand ja nicht verboten ist und man mit gezogener Handbremse nur schwer fahren kann sollte das gehen.

Oder schaltet die Beleuchtung über den Türschalter, sodass sie nur angeht wenn die Türe offen ist. Wichtig ist nur, dass die UBB nicht über die Innenraumbeleuchtung geschalten wird. Da man diese ja manuell einschalten kann.


Wohl kaum, lies MAL das, vor allem den letzten Satz:

Zitat

Original von italo
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P.S.: Hier ist mal ein interessanter und vor Allem aufklärender Bericht über Unterbodenbeleuchtungen: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2313

Nur mal so als Auszug und als Warnung:

Der Anbau einer Unterbodenbeleuchtung ist unzulässig (vgl. § 49a StVZO).

Die Liste möglicher Folgen umfasst:

* Erlöschen Betriebserlaubnis -> 50 €, 3 Punkte
* Sicherstellung des Fahrzeugs zur Erstellung eines technischen Gutachtens -> Gutachterkosten
* Zwang zum Abbauen durch Verwaltungsanordnung -> (? €)
* Strafrechtliche Konsequenzen bei Unfall
* Zivil-(haftungs-)rechtliche Folgen bei Unfall
* unzulässige lichttechnische Einrichtung -> 5 €

Ist es das wirklich wert?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (11. August 2007, 22:07)


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Sonntag, 12. August 2007, 00:18

Thread beenden

@Moderatoren, ist es möglich diesen Threadzu schliessen? Das eigentlich Thema der UBB geht hier leider durch Beiträge verloren, welche hier von Anfang an nicht erwünscht waren. (Siehe 1. Beitrag)

Danke.
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Puntoschnecke

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Sonntag, 12. August 2007, 01:46

Wie wärs mit einer Mitteilung an die Polizei . Dann hätte sich die Diskussion auch erledigt , Fahrzeug stillgelegt und Ruhe ist . :-D

Puntoschnecke
"Eines der besten Mittel gegen das Altwerden ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Autos"

J. M. Fangio fünffacher Formel-1-Weltmeister

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