Wenn ich der Händler wäre, würde ich dir die Leuchten um die Ohren hauen.
Noch mehr Fehler kann man bei so einem Schreiben kaum machen. Und ich rede jetzt nicht von Rechtschreibfehlern.
Zum einen fehlt die eindeutige Erklärung, das du den Vertrag widerrufst.
Es muss deutlich erkennbar sein, das du den Kaufvertrag widerrufst. Einfach zu sagen "ich schicke die Leuchten zurück" reicht rechlich nicht aus.
Die Frist für den Widerruf beachten. Den ersten Beitrag zum Thema hast du hier am 13.07.2015 eröffnet. D.h da hattest du die Leuchten schon. Die Widerrufsfrist läuft in dem Fall spätestens am 27.07.2015 ab. Wenn du die Leuchten schon früher bekommen hast, natürlich entsprechend früher.
Dann hast du von einer Gutschrift gesprochen. "Gutschrift" heißt bei mir, ich als Händler schreibe dir den Betrag gut und verrechne den Wert mit der nächsten Bestellung. Besser wäre hier das Wort "Erstattung" gewesen.
Weiterhin hast du geschrieben, das die Werkstatt beim Einbau improvisieren musste. Für mich als Händler und Verkäufer des strittigen Artikels ein gefundenes Fressen unddas nonplusultra um eine rücknahme zu verweigern. Ich würde im Zweifelsfall einfach behaupten, das die Leuchten modifiziert wurden und dies die Ursache für die Funktionsfehler ist.
Beweise dagagen zu finden wird schwer. Denn ich habe ja deine Mail mit dem Hinweis, das die Werkstatt genau dies getan hat. Die Leuchten befinden sich nicht mehr im Auslieferungszustand = keine Rücknahme und Erstattung! Ich persönlich würde dir noch 25 Euro für die fachgereche Entsorgung berechnen! Denn die Dinger gehören nicht in den Restmüll.
Weshalb genau die Werststatt die Leuchten modifiziert hat spielt absolut keine Rolle. Es wurde festgestellt, das es so nicht passt und das eine nach "Strom" riecht (Ich weiß was du damit meinst) und trotzdem wurde versucht die Leuchten einzubauen. Die Schuldfrage geht ganz klar zu Lasten Kunde und Werkstatt.
Wenn ein Produkt nicht einwandfrei funktioniert bzw. defekt ist, hat der Händler das Recht auf Nachbesserung. D.h. du musst ihm die Möglichkeit geben, den Fehler zu beseitigen.
Wann genau hast du den Händler darüber informiert das die Leuchten nicht einwandfrei funktionieren bze. defekt sind?
Und wieviel Zeit hat du ihm effektiv zur Nachbesserung eingeräumt? Nur zur Info; dem Händler steht eine angemessene Bearbeitungszeit zu. Und hier reden wir nicht von nur 2 Tagen. In so einem Fall ganz klar unddeutlich ein Frist setzen bis wann die Nachbesserung zu erfolgen hat.
Die Leuchten erst zurück zu senden, wenn die neuen Leuchten vom anderen Händler da sind geht auch nicht in Ordnung. Dann musst du solange die originalen Leuchten wieder einbauen. Wenn du dieses schon entsorgt oder verkauft hast, ist dies dein Problem, nicht das des Händlers.
Mit all diesen Punkten spieslt du dem Händler voll in die Hände.
Noch was; du erwähnst die "negativen Bewertungen anderer Käufer". Sowas lese ich vor dem Kauf und bestelle nichts, wenn bei einem Händler in den negativen Bewertungen zu 99% von schlechter Qualität zu lesen ist. Egal was andere in einem Forum, bei Fratezbook, Tweety , My Space usw. sagen.
Verstehe mich nicht falsch. Ich will dir hier jetzt nicht ans Bein pinkeln. Bin da aber gerade etwas zwiegespalten. Als Puntoraner und Forenmitglied stehe ich hinter dir und drücke dir die Daumen das die Rücknahme so läuft wie von dir gewünscht.
Der Kaufmann in mir sieht es allerdings etwas anders.