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ael668

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1

Freitag, 7. November 2014, 09:09

LED Rückleuchten laut TÜV verboten

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Hallo zusammen,

habe gestern mein Auto aus der Werkstatt geholt unter anderem musste der TÜV gemacht werden.
Laut TÜV-Prüfer sind LED Rückleuchten nicht im Straßenverkehr zugelassen.

Schlussendlich wurden in der Werkstatt die originalen wieder eingebaut.

Hat sonst noch wer Probleme mit TÜV oder Polizei wegen den Rückleuchten gehabt?
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BI-BA-BO

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2

Freitag, 7. November 2014, 09:15

Wenn ein E-Prüfzeichen vorhanden ist dann sind sie zugelassen

Hydro

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3

Freitag, 7. November 2014, 09:30

Noch nie wegen der Leuchten, da ist ein E-Prüfzeichen drauf und gut ist. Mit TÜV-Prüfern, hatte ich schon etliches an Ärger, aber was willste machen, wenn all das Wissen, das Wissen blockiert :whistling:
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Dragonstiger GP 08

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4

Freitag, 7. November 2014, 10:03

Schwachsinn. Sind deine Leuchten mit E-Zeichen versehen, so sind sie weder Eintragungspflichtig oder nicht dem TÜV entsprechend. An deiner Stelle würde ich beim nächsten TÜV diesen Laden meiden. Warst du bei Dekra?

ael668

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5

Freitag, 7. November 2014, 10:46

Nein nicht Dekra. Werkstatt hat die KÜS beauftragt.
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Dragonstiger GP 08

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6

Freitag, 7. November 2014, 10:53

Dekra ist auch so ein Haufen mit vielen Ignoranten. Naja, wie gesagt, beim nächsten mal anderen Laden nehmen. Und die Leuchten kannst beruhigt wieder auf LED umbauen

KMAG

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7

Samstag, 8. November 2014, 07:50

Mach doch mal bitte ein Foto von deinen Leuchten.
Einmal vom Glas, und einmal von der SEite, wo die Löcher für die Schrauben sind.

Wenn die originalen Leuchten wieder verbaut wurden, wo kamen die her?
Hattest du die im Auto oder wurden dir neue verkauft?

Wenn der Prüfer meint, das LED-Leuchten generell nicht erlaubt sind, dann sollte er sich schleunigst einen anderen Job suchen.
Viele Fahrzeuge haben mittlerweile LED-Rückleuchten ab Werk verbaut. Dazu kommen noch LED Scheinwerfer bei diversen Fahrzeugen und die Seitenblinker in den Spiegeln sind in der Regel auch mittels LEDs befeuert.
Von den ganzen Rückleuchten die es zum nachrüsten gibt (z.B. Dectane) ganz zu schweigen.

Es gibt nur 4 Möglichkeiten;
1. Der Prüfer hat keine Ahnung.
2. Die Werkstatt wollte dich verarschen und dir neue Leuchten verkaufen.
3. Eine oder mehrere der LEDs sind defekt.
4. Die Rückleuchten haben kein E-Prüfzeichen oder wurden nachträglich modifiziert (z.B. getönt)

IgorGlock

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8

Samstag, 8. November 2014, 15:53

5. Prüfer ist ein Marken-S-Lutscher:
Fiat? - die fahren doch mit Öllampen statt Scheinwerfern, Rest ist verboten!

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ael668

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9

Samstag, 8. November 2014, 16:25

Die Leuchten hatten einen Mangel, die auf der Fahrerseite bekam immer einen Kurzschluss beim ersten Bremsen.
Hatte aber vorsorglich die originalen beim abgegeben vom Fahrzeug in den Kofferraum gelegt.
Der Ein und Ausbau wurde mir auch nicht berechnet, also der Werkstatt kann hier auf keinen Fall einen Vorwurf machen.


Habe die Rückleuchten heute in den Keller geräumt, die haben das Prüfzeichen E11 das für Großbritannien steht.

ABER
War heute bei ebay und wollte wieder die gleichen kaufen, die ich hatte. Die werden aber nicht mehr angeboten.
Nur noch bei einem Händler der mal völlig überzogene 500€ dafür will.
http://www.ebay.de/itm/LED-Ruckleuchten-Set-Fiat-Grande-Punto-199-rot-schwarz-OPN-/271407561225?pt=DE_Autoteile&hash=item3f3126ba09

Schon ein wenig seltsam oder?
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Hydro

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Samstag, 8. November 2014, 18:28

Ja der Preis ist einsame Spitze :thumbsup: , die gibt es deutlich günstiger :whistling:
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KMAG

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Samstag, 8. November 2014, 22:52

Dann ist es richtig das der Prüfer die Leuchten bemängelt hat.
Allerdings wegen Fehlfunktion und nicht wie du in deinem ersten Post geschrieben hat weil sie nicht erlaubt seien.
Ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

ael668

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Samstag, 8. November 2014, 23:06

NEIN

Die Rückleuchten sind laut Prüfer nicht erlaubt. Es liegt nicht an der Fehlfunktion. :P


Die Fehlfunktion hätte er wahrscheinlich gar nicht mit bekommen, da diese erst nach dem ersten Bremsen auftreten.

Außerdem hat er nicht gesehen das bei meinem Seitenblinker die Birne defekt ist. :D
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