Ich schätze MAL, er meint damit einen normalen Gebrauchtwagenhändler.
Du hast bei Kauf eines Fahrzeuges bei einem Gebrauchtwagenhändler 12 Monate Gewährleistung auf dem Fahrzeug!
Wenn der Kauf noch nicht länger als 6 Monate her ist, dann sofort zum Händler und den Mangel reklamieren. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler den Mangel beseitigen, sofern er nicht beweisen kann, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorhanden war. Dieser Beweis ist relativ schwierig, daher hast du gute Chancen.
Wenn der Kauf länger als 6 Monate her ist, auch zum Händler und reklamieren, allerdings musst du als Käufer dann beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe schon vorhanden war, was bei einem Gebrauchtfahrzeug, je nach Mangel, aber leider relativ schwer ist.
Wenn der Kauf schon länger als 12 Monate her ist, oder es doch ein Kauf von einer Privatperson war, dann hast du leider Pech gehabt und musst dich selbst um die Reparatur kümmern.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (16. Mai 2008, 08:36)