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AIC Mike

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Donnerstag, 18. September 2008, 16:54

Bi-Xenon, Montage und Masseabgriff

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Aus gegebenem Anlass (sprich weil ein paar Leute gefragt haben^^) hier ein paar Bildchen wie ich den Bi-Xenon Satz bei mir verbaut hab.

Zu sehen sind Der Masseabgriff Fahrer und Beifahrerseitig, die Einbauorte der Trafos und das ganze aktiviert von vorne. Und bevor einer fragt, ja ich hatte nur Paint zur Hand um das Nummernschild unkenntlich zu machen und die "wichtigen" Stellen zu markieren. :roll:
»AIC Mike« hat folgende Bilder angehängt:
  • Batterieanschluss_resize.jpg
  • Masse_Beifahrer_resize.jpg
  • Trafo_Beifahrer_Resize.jpg
  • Trafo_Fahrer_resize.jpg
  • ON_Front_resize.jpg
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AIC Mike

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2

Donnerstag, 18. September 2008, 16:56

Und für die die noch ned gesehen haben wie der Brenner eingebaut aussieht und warum Abarth Scheinwerfer bei Xenon sinvoller sind (und bei mir daher noch kommen) noch die 2 Bilder.
»AIC Mike« hat folgende Bilder angehängt:
  • Off_Single_resize.jpg
  • On_Single_resize.jpg
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Donnerstag, 18. September 2008, 16:59

Das fällt ja gar nicht MAL auf, ich hab gedacht, da hat man so richtig fette "Birne" im Scheinwerfer. Welches Set hast du dazu genommen?
Mir nach, ich folge!

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AIC Mike

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Donnerstag, 18. September 2008, 17:21

Nene, der Brenner is ned groß, drum hab ich das Bild ja mit reingestellt ;-) Aber dafür reflektiert das ganze Chromzeug rund um den Scheinwerfer wie Hölle in nem bestimmen Winkel seitlich weg wie man am Foto sieht. Sollte durch die schwarzen Scheinwerfer dann aber erledigt sein.

Der Kit ist von der Österreichischen Firma P-Tec. Wer will kann sich bei mir die Bezugsadesse vom Vertrieb per Pm holen.
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tomsab0

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Donnerstag, 18. September 2008, 17:22

Hat dich der Freund und Helfer noch nie deswegen aufgehalten?

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Donnerstag, 18. September 2008, 17:27

Nope, keine Probleme bisher. Eingestellt is das Zeug, das blenden vom Anfang ist also erledigt, und ich fahr ohnehin ned mit Licht am Tag, ich brauch den Strom für meine Endstufen^^

Weiters, welcher Polizist kann ernsthaft sagen ob es in nem neuen Auto Xenon Serie gibt oder ned? Es is auch ned extrahyperblau, also fällts auch ned so auf.
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tomsab0

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Donnerstag, 18. September 2008, 17:35

Naja, dass es nicht serienmäßig ist, sehen die allein schon an der fehlenden Scheinwerferreinigungsanlage....

AIC Mike

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Donnerstag, 18. September 2008, 17:39

Die aber nur beim nachrüsten Pflicht ist, und ned beim Erstausrüster soweit ich weis, oder? Naja, mir eigentlich auch egal, das ist ohnehin ein Thema wo jeder macht was er für richtig hält ;)
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Donnerstag, 18. September 2008, 17:46

dochdoch Pflicht ist die Scheinwerferwaschanlage auch bei erstausrüstern...

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AIC Mike

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Donnerstag, 18. September 2008, 18:22

mkay, wieder was gelernt. So, kein Bock mehr auf Arbeit, ich fahr jetzt heim.
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Montag, 22. September 2008, 09:57

hier MAL der Unterschied von Halogen zu Xenon
»sessantanove« hat folgende Bilder angehängt:
  • DSC00320.jpg
  • DSC00555.jpg

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Montag, 22. September 2008, 10:10

Wie ich sehe hat der Einbau geklappt Sessantanove, Masse hinbekommen wie gedacht?
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tomsab0

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Montag, 22. September 2008, 10:11

Hast du auch so ein Umrüstkit
verbaut?

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Montag, 22. September 2008, 10:24

AIC was soll ich sagen... hhmmm also das KIT ist um Welten besser wie das erste das ich getestet hab... also es lag beim ersten Kit nicht an mir sondern am Kit das es solche Probleme mit dem BC gegeben hat...

@tomsab0: ja aber nur inoffiziell... :oops: :roll:

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Montag, 22. September 2008, 10:51

sieht gut aus, aber MAL ehrlich, da hattest du aber auch verdammt schlechte Halogen-Lampen vorher drin!

Also bei mir leuchtet es zwar net so hell, wie bei dir das Xenon aber weit davon entfernt ist es auch net!
Bilder von meinem Grande gibts hier
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Montag, 22. September 2008, 10:54

diese Halogen die drin waren sind die originalen von Fiat... normalerweise hatte ich da schon andere Halogen drin wollte aber ausprobieren wie der Unterschieden zu den Originalen ist...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sessantanove« (22. September 2008, 10:54)

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Montag, 22. September 2008, 11:30

Das Bild mit den originalen Leuchten sieht aus wie bei mir das Standlicht im dunkeln...

Sind die beiden Bilder auch 100%ig mit der selben Belichtungsdauer und Blende gemacht worden? ;)

(ich glaube nicht - dafür ist das erste Bild einfach viel zu dunkel...)

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sessantanove

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Montag, 22. September 2008, 11:38

Blende war gleich Belichtungszeit war beim ersten Bild (Halogen) um eine viertel Sekunde länger...

Edit: shit habe jetzt nochmals geschaut und da ist noch ein wichtiger Punkt wieso das Halogen hier so schlecht wirkt :oops: :oops: und zwar die ISO bei Halogen war die nur auf 125 und bei Xenon bei 200... werde wohl nochmals 2 Bilder machen aber diesmal dann mit ner richtigen Cam wo ich alles selber einstellen kann und nicht mit dem Handy... :oops: :oops:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sessantanove« (22. September 2008, 11:43)

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Montag, 22. September 2008, 11:39

Zitat

Original von AIC Mike

Weiters, welcher Polizist kann ernsthaft sagen ob es in nem neuen Auto Xenon Serie gibt oder ned? Es is auch ned extrahyperblau, also fällts auch ned so auf.


so zimmlich fast jeder
denn es steht auf dem Scheinwerfer für welches Leuchtmittel er zugelassen ist

Siehe hier ist die Aufschlüsselung der komischen Codes auf den Scheinwerfern neben der E Nummer

Mann Kann übrigens ganz leicht erkennen für welches Leuchtmittel der Scheinwerfer gemacht ist
in der nähe der E Nummer steht eine Nummer die sp änlich aussieht je nach Scheinwerfer z.B. : HC/R 25 E1 02A 44457

und hierdazu die Aufschlüsselung:


Hier (fast) alle Bezeichnungen:

A : Begrenzungslicht
B: Nebellicht
C: Abblendlicht
R: Fernlicht
CR: Fern und Ablendlicht
C/R: Fernlicht oder Abblendlicht
HR : Halogen Fernlicht
HC : Halogen Abblendlicht
HCR : Halogen Fern und Abblendlicht
HC/ R : Halogen Fern oder Abblendlicht
DC: Xenon-Abblendlicht
DR: Xenon-Fernlicht
DC/R: BI-Xenon Fernlicht
/: :nicht zusammen einschalten

Fahrtrichtung:

Pfeil nach links: Linksverkehr
Doppelpfeil nach Links: Linksverkehr
Doppelpfeil nach Rechts: Rechtsverkehr

Kein Pfeil: Rechtsverkehr

Heckleuchten:

A: Begrenzungsleuchte
AR: Rückfahrscheinwerfer
F: Nebelschlussleuchte
IA : Rückstrahler
R : Schlussleuchte
S1 :Bremsleuchte


Anforderungen im Straßenverkehr
Der Straßenverkehr stellt hohe Anforderungen an seine Teilnehmer. Der Mensch muß schnell reagieren. Die Mechanik muß lange funktionieren. Die Elektronik darf nicht ausfallen. Dabei sollen Mitmenschen möglichst wenig gestört werden. Die Umwelt soll kleinstmöglichst belastet werden. Und der Preis der Fahrzeuge soll so günstig sein, daß sich jeder die Mobilität leisten kann.

Etliche dieser Forderungen stehen im Konflikt miteinander. Daher müssen Kompromisse gefunden werden, die für einen möglichst reibungslosen Ablauf des Verkehrsgeschehens sorgen und die Teilnehmer nicht mehr als nötig belasten und einschränken. Die heutigen Gesetze und Regelungen gewährleisten die Sicherheit im Straßenverkehr. Im Zusammenwirken mit den Zulassungsstellen, den Technischen Überwachungsvereinen und weiteren Einrichtungen wird dafür gesorgt, daß während der gesamten Betriebsdauer eines Fahrzeuges die Sicherheit erhalten bleibt.

Dafür müssen Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, gewisse Forderungen erfüllen.

ECE-Regelungen
Fahrzeuge, die in Europa zugelassen werden, müssen den europäischen Gesetzen entsprechen. Diese stützen sich auf die ECE-Regelungen. In diesen Regelungen sind die technischen Eigenschaften wichtiger Fahrzeugkomponenten festgelegt. Dadurch wird für alle Fahrzeuge, die zum europäischen Straßenverkehr zugelassen werden, ein einheitlicher Mindeststandard gewährleistet.

Fahrzeugtypen
Die ECE-Regelungen unterteilen die Fahrzeuge in verschiedene Fahrzeugtypen. Diese Unterteilung ist in der Regelung ECE-R 78 festgeschrieben.

Anbauvorschriften
Die Regelung ECE-R 48 legt fest, welche lichttechnischen Einrichtungen an den verschiedenen Fahrzeugtypen vorhanden sein müssen. Auch die genaue Anzahl, beziehungsweise Minimal- und Maximalbestückung, sowie die Anbauorte sind festgelegt.

Aktuelle Regelungen
Zu beachten ist, daß das vorliegende Dokument kein Gesetzestext ist. Es wird lediglich teilweise aus den entsprechenden Regelungen und Gesetzen zitiert. Für verbindliche Aussagen sind die gesetzlichen Regelungen oder amtlichen Übersetzungen von diesen zu Rate zu ziehen. Für die Richtigkeit der hier gemachten Angaben wird keine Gewährleistung übernommen.

Die aktuellen ECE-Regelungen werden auf den Internet-Seiten der UN (http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29regs.html) veröffentlicht. Dort können sie von jedem frei eingesehen werden.

Vertragsparteien der ECE-Regelungen
Etliche Staaten beteiligen sich an der Fortentwicklung der ECE-Regelungen, denn neue Technologien der Fahrzeugtechnik erfordern fortlaufend eine Anpassung der Regelungen. Weitere Staaten erkennen die Regelungen an und prüfen auf deren Grundlage Fahrzeuge und Fahrzeugteile. Eine positive Prüfung stellt die Grundlage der Zulassung des Fahrzeugteils oder Fahrzeugs zum Straßenverkehr dar. Das Fahrzeug ist dann für alle Staaten, die Vertragspartner sind, zugelassen.

Auf dem geprüften Teil wird vermerkt, in welchem Land die Prüfung beziehungsweise Zulassung erfolgte. Zu erkennen ist dies am Prüfzeichen des Vertragspartners, das in einem Kreis auf dem Fahrzeugteil angebracht ist. Die Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen arbeitet mit dem Kraftfahrt - Bundesamt in Flensburg zusammen. Hier geprüfte Fahrzeugteile erhalten das Prüfzeichen E1.

Die folgende Übersicht ist nicht vollständig, sondern besteht aus willkürllich ausgewählten Partnern. Eine Liste aller Vertragsparteien findet sich im allgemeinen Teil der aktuellen ECE-Regelung.

Vertragsparteien des Übereinkommens über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Anbauteile. Prüfzeichen Vertragspartei
E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechische Republik
E9 Spanien
E10 Jugoslawien
E11 Vereinigtes Königreich
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz
Prüfzeichen Vertragspartei
E43 Japan
E45 Australien
E47 Südafrika
E48 Neuseeland


Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen
Die Fahrzeugbeleuchtung dient verschiedensten Zwecken. Die Scheinwerfer erhellen bei Nacht den Fahrweg, und dienen zur Orientierung des Fahrers. Die Leuchten hingegen dienen anderen Verkehrsteilnehmern zur Orientierung. Sie informieren die anderen Verkehrsteilnehmer über die Position (zum Beispiel mit den Rückleuchten) und die Bewegungsänderung (Zum Beispiel mit den Bremsleuchten) des Fahrzeugs.

Für Kraftfahrzeuge werden die Beleuchtungseinrichtungen in den ECE-Regelungen festgeschrieben und sind international gültig. Bei Fahrrädern gelten zur Zeit noch nationale Regelungen. Hier ist die Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen Ihre Prüfstelle und bei Fragen ein Ansprechpartner. Die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern sind in der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung), Paragraph 67, aufgeführt.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über etliche lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeugen. Die Leuchtmittel und weitere Leuchten (unter anderem für Zweiräder) sind in weiteren ECE-Regelungen beschrieben.

Deutsche Bezeichnung englische Bezeichnung Paragraph in STVZO ECE-Regelung Farbe Kennbuchstabe Lichtstärke
Schlußleuchten, hintere Umrißleuchten rear position lamps, presence light, tail light [§53(1)] ECE-R 7 rot R 4-12 (17) CD
Nebelschlußleuchten rear fog lamps [§53d] ECE-R 38 rot F 150-300 CD
Rückstrahler retroreflecting devices [§53] ECE-R 3 rot, gelb oder weiß IA, IB, IIIA, IVA
Kennzeichenbeleuchtung rear registration plate lamp, licene plate lamps ECE-R 4 farblos L min. 2,5 cd/m²
Parkleuchten parking lamps [§51c] ECE-R 77 nach vorne weiß, nach hinten rot R nach vorne 2-60 CD, nach hinten 2-30 CD
Seitenmarkierungsleuchten side marker lamps [§51a(6)] ECE-R 91 gelb SM1, SM2 4-25 CD, 0,6-25 CD
Spurhalteleuchten [§51]
Umrißleuchten end-outline marker lamps [§51b] ECE-R 7 nach vorne weiß, nach hinten rot R
Begrenzungsleuchten, vordere Umrißleuchten front position lamps [§51] ECE-R 7 weiß A 4-60 (84) CD
Türsicherungsleuchten [§52(8)] rot
Bremsleuchten stop lamps, stop light [§53(2)] ECE-R 7 rot S (1|2|3) S1: 60-185 (260) CD
S2 (Tag): 130-520 (728) CD
S2 (Nacht): 30-80 (112) CD
S3: 25-80 (110) CD

Fahrtrichtungsanzeiger direction indicator, turn signal [§54,Nr. 3 zu §54] ECE-R 6 1,5 Hz ± 0,5 Hz, gelb 1, 1a, 1b, 2a, 2b, 3, 4, 5, 6, R (rechts), L (links), D (auch als Doppelleuchte einsetzbar) 1: 175-700 (980) CD
1a: 250-800 (1120) CD
1b: 400-860 (1200) CD
2a: 50-350 CD
2b (Tag): 175-700 (980) CD
2b (Nacht): 40-120 (168) CD

Rundumlicht (Blinklicht) special warning light [§52(3)] ECE-R 65 gelb oder blau A oder B, zusätzlich 1 oder 2
Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht head lamps, high beam, low beam [§50] (ECE-R 1, R 8, R 20), R 98, R 112, R113 weiß C (Abblendlicht), R (Fernlicht), PL (Kunststoff-Abschlußscheibe), / (Abblendlicht nur alleine), S (Sealed Beam), H (Halogen), D (Xenon)
Nebelscheinwerfer front fog lamps [§52(1)] ECE-R 19 weiß oder hellgelb B, PL (Kunststoff-Abschlußscheibe)
Suchscheinwerfer [§52(2)] weiß
Rückfahrscheinwerfer reversing lamps, backup light [§52a] ECE-R 23 weiß AR
Arbeitsscheinwerfer
Tagfahrleuchten daytime running lamps ECE-R 87 weiß RL 400-800 CD

Vorgeschriebene Farben im Straßenverkehr
Als Farbraum im Straßenverkehr wird der CIE-Farbraum (das Normvalenzsystem CIE 1931) benutzt. Die zu benutzenden Farben entstammen jeweils einem Farbbereich, der mit Hilfe der Normfarbwertanteile (x, y) festgelegt ist.

Bei mit monochromen Leuchtdioden bestückten Leuchten liegt der Farbort auf dem Spektralfarbenzug der Farbtafel. Bei mit Glühlampen bestückten Leuchten hingegen kann der Farbort im gesamten Farbraum verteilt sein.

Die in den folgenden Tabellen angegebenen Werte in Nanometer sind nur ungefähre Angaben. Maßgeblich sind die Normfarbwertanteile.

rot
Farbwerte: y = 0,335
z = 0,008
Spektralbereich: 610...700nm

gelb
Farbwerte: 0,398 = y = 0,429
x + y = 0,993
Spektralbereich: 588...595nm

weiß
Weiß als Leuchten- oder Scheinwerferfarbe bedeutet, daß der Farbort des angestrahlten Gegenstandes nur unwesentlich verändert wird. Weiterhin sind in den ECE-Regelungen die Farbwerte mit den Normfarbwertanteilen nachzulesen.

farblos
Bei rückstrahlenden Elementen bedeutet farblos, daß der Farbort des einfallenden Lichtes nur unwesentlich verändert wird.

Begriffsbestimmungen
Mehrere Lichtquellen
Die maximalen Werte dürfen bei mehreren Lichtquellen (zum Beispiel ein LED-Array) das 1,4 fache des hier angegebenen Wertes erreichen. Dies gilt nicht für den Fahrtrichtungsanzeiger der Kategorie 2a. Die so erlaubten Maximalwerte sind in der Spalte Lichtstärke in Klammern angegeben. Genauigkeit
Nachkommastellen werden aufgerundet. Dritte Bremsleuchte
Die Bremsleuchte der Kategorie S3 wird auch CHMS-Light (Center High Mounted Stop Light) genannt

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Montag, 22. September 2008, 12:44

Ich weis ja das man sich ned selber zitiert, und auch nett das du da gute Infos dazu rausgesucht hast:

Zitat

Original von AIC Mike
Naja, mir eigentlich auch egal, das ist ohnehin ein Thema wo jeder macht was er für richtig hält ;)


Von daher (und ich weis ned wie oft der Satz noch fallen wird wenns in den diversen Forum um Xenon Kits geht), wer das Zeug haben will und verbaut, dem wird das relativ sehr sehr egal sein, sonnst würd er das ned machen. Da können noch so viele Leute Gesetze und Regeln ankarren und sagen das ers ned darf. Is ned bös gemeint gegen dich oder so.
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