Ich habe zu diesem Thema gerade einen interessanten
Artikel in der WELT gefunden.
http://www.welt.de/finanzen/versicherung…irklich-ab.html
Sogar wenn das Auto aufgebrochen wird, kommt unter
Umständen die Hausratversicherung ins Spiel: "Gegebenenfalls kann ein
Versicherungsschutz über die Hausratversicherung bestehen", sagt
Verbraucherschützerin Andrea Heyer. Diese schließt nämlich eine so genannte
Außenversicherung ein. Das bedeutet, dass der Hausrat auch dann versichert ist,
wenn er sich nicht in der versicherten Wohnung oder dem versicherten Haus
befindet.
Laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen muss aber
trotzdem entweder in ein Gebäude eingebrochen oder in einem Gebäude ein
Behältnis aufgebrochen worden sein, damit die Hausratversicherung greift. Als
"Behältnis" wertete das Oberlandesgericht Hamm aber schon vor vielen
Jahren das Auto selbst, das "Gebäude" wiederum kann eine Garage oder
ein Parkhaus sein, sofern sich die Zugänge und Zufahrten durch Tore und Türen
verschließen lassen (Aktenzeichen: 20 U 109/91).
Gruss
Juergen