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mayamy31

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Mittwoch, 26. Juli 2006, 21:56

Vorderen Scheiben tönen

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frag mich langsam echt ,hab jetzt schon voll viele Audis mit getönten vorderen Scheiben (außer Front)gesehen-was n nun??? Erlaubt oder nich erlaubt????
N Bekannter ist extra zum Artzt gegeangen und hat sich n Attest schreiben lassen wegen Sonnenallergie dann bekam er´s eingetragen!
Ich persönlich fänd´s net schlecht käme bestimmt gut!
Wer weis was?
Gruß Maya

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sessantanove

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Mittwoch, 26. Juli 2006, 23:24

RE: Vorderen Scheiben tönen

also ist hier grundsetzlich verboten, kenne aber auch jemanden der mit nem Attest, ne Sonderbewilligung gekriegt hat. war aber nur befristet da er nach seinen Brandverletzungen sein Gesicht nicht der Sonne aussetzten durfte....

Aber hast recht würde schon toll aussehen....

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schroeder007

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Donnerstag, 27. Juli 2006, 00:51

also soweit ich weiß müssen 70% der vorderen seitenscheiben noch frei bleiben, es gibt auch ne firma, name weiß ich leider net, die speziellle sätz für autos anbietet, das hab ich MAL bei tuning-TV auf DSF gesehn, aber im normfall illegal, leider sonst hätt ich schon überall schwarz drin. :cool:

gruß schröder
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(es geht aufwärts *freu*)

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ricardo

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Donnerstag, 27. Juli 2006, 09:22

Eine gtönte vordere Scheibe sähe sicher cool aus, aber spätestens Abends auf einer Überlandstrasse bei Dunkelheit wird man das Teil verfluchen, nachdem man 2 Fahrradfahrer auf die Haube genommen hat ;-)

SWIW dürfen nur die Heckscheibe und die hinteren Seitenscheiben getönt werden, aber IANAL....
Grüße, ricardo


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Dieseljunky

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Donnerstag, 27. Juli 2006, 16:42

Bei den Seitenscheiben bin ich mir gar nicht so sicher...
Wer Bremst macht Feinstaub und ist ne Umweltsau.

Wir fordern für die Umwelt und die Gesundheit auf jeden Bremsklotz zusätzliche 1000 Euro Feinstaubabgabe!!!

Mein Grande Punto: 75 PS, 1,3 JTD Dynamic, 5 Türen, 5 Gänge, RocknRollblau, überfüllter Kofferraum -49000+ Kilometer


knight

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Freitag, 28. Juli 2006, 16:18

kurzes statement von mir...........bin polizeibeamter und hab MAL beim tüv nachgefragt....

nach deren meinung ist jeglich tönung der seitenscheiben eintragungspflichtig...

und der gute herr sagte mir, dass noch niemand bei seinem tüv die eintragung gewährt bekommen hat.

Frontscheibe tönen ? sollte man am besten gar nicht erst drüber nachdenken


daher gibts bei mir nur eine devise : -> vor Ort abmachen oder eben net weiterfahren wenn ich einen erwische :evil:
just my 2 cents

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mayamy31

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Freitag, 28. Juli 2006, 23:42

Also

klar Frontscheibe is n absolutes no go-war aber auch nie die Rede davon!!!!(mal abgesehen davon)

nur Seitenscheiben(Fahrer/Beifahrer)
Außerdem kommts immer auf die TÜV Region drauf an,in einem Bundesland bekommste manche sachen eingetragen in manchen nicht!


@Knight ich hoffe du kommst nich aus meiner Gegend :lol:(Spaß)

Gruß Maya

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mayamy31« (28. Juli 2006, 23:44)

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totte

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8

Samstag, 29. Juli 2006, 09:35

§ 40
Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und
Trocknungsanlagen für Scheiben

(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeck-
scheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten -
müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt
Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine
ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus
Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von
Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerr-
ungsfrei sein.

1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).

2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht!)

3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (à aus der Sichtfeld-Definition heraus die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen!

Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan (vom Stand der Technik her) ein schwer zu erfüllendes Kriterium, welches bislang keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung (Verspiegelung) nachweislich eingehalten werden kann.


also, ist es verboten !! ;-)
und eine sondergenehmigung wegen sonnenallergie glaub ich nur wenn ich es sehe !! leute gibt es ! tztztztz

puntostyling

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Donnerstag, 21. September 2006, 13:05

die vorderen scheiben, also fahrer und beifahrer, bekommt man getönt, allerdings net bis zu 70%, sondern deutlich weniger...glaub 30 oder 40% dürften die getönt sein..mehr nicht....wenn ich bedenk das ich hinten 99% hab, shcon ein kleiner unterschied.

frontscheibe is klar, da darfst nur oben nen balken von höchstens 10% der frontscheibenhöhe haben....

aber was ricardo richtig gesagt hast, du siehst NICHTS wenn du die scheiben tönst, ich muss mich im dunkeln ja so schon auf die seitenspiegel verlassen...blick nach hinten raus kann ich knicken...

gruß
Grüße,
puntostyling

cosenza1981

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10

Donnerstag, 21. September 2006, 13:17

Also bei uns fahren auch ein paar rum bei denen die vorderen Seitenscheiben getönt sind, die dürfen aber eben NUR bis zu einem Grad von 30% getönt sein im Gegensatz zu den Hinteren. Das reicht auch völlig aus, da brauch man keine Pechschwarzen. Allerdings ob die Scheiben so eingetragen sind weis ich nicht so genau. Muss ich MAL nachhaken, aber definitiv ist es prinzipiell möglich sie zu tönen, natürlich sollte man dann auch jemanden finden der sie einträgt.

elaxer

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Donnerstag, 21. September 2006, 14:20

Das hier ist machbar und völlig legal, zu der magischen Prozentzahl finden sich da auch angaben:

http://cfc.de/produkte/autoglasfilme/waveedition.php

(Die Fläche der vorderen Seitenscheiben darf nur bis zu 25% und maximal bis zu 0,1m² im nicht sichtrelevanten Bereich beklebt werden.)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »elaxer« (21. September 2006, 14:24)

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FUzKUz

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Donnerstag, 21. September 2006, 14:28

Darf man eigentlich die kleine Dreiecks-Scheibe vorne
links+rechts tönen ???
oder zählt das zur Frontscheibe ??

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cosenza1981

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Donnerstag, 21. September 2006, 15:13

Das ist richtig was du schreibst ELAXER, allerdings bezieht sich das auf die Folien die vorne und hinten dann gleich sind. Es gibt aber auch Lichtdurchlässigere Folien die irgendwie einen schlagmichtod Lichtdurchlassfaktor oder wie das heisst von 30 oder so haben (Kanns ned genau sagen wie es heisst) damit kann man die Scheiben bekleben. Das von CFC wie im Bsp. aufgeführt bezieht sich auf die Normalen Folien die man von denen bekommt.

Es gab auch schon MAL nen Bericht im Fernsehn wo die komplette scheibe nicht beklebt sondern mit irgendwas anderem behandelt worden sind die waren dann auch "relativ" dunkel.

elaxer

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Donnerstag, 21. September 2006, 16:58

Richtig, werden "bedampft" und damit seicht getönt. Das gleiche Verfahren verwendet Fiat zB für die als Sonderaustattung erhätlichen getönten Scheiben hinten.

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RostockRockt

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Donnerstag, 21. September 2006, 19:27

Ääähh, MAL was anderes zwischendurch:

Ich bin es gewohnt beim Autofahren viel Übersicht über den Innenspiegel, also durch die Heckscheibe zu haben. Die Außenspiegel benutze ich kaum.

Nun hab ich mir die getönten Scheiben bestellt. Ist die Sicht von innen deutlich verdunkelt?

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cosenza1981

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Freitag, 22. September 2006, 07:11

Tagsüber nicht @RostockRockt, aber Nachts wirst du merken das du deine Seitenspiegel MEHR benutzen wirst denn je. Kommt auch drauf an welche Tönung du genommen hast bei Pechschwarz wirst du nachts beim Parken definitiv die Seitenspiegel benutzen :-)

RostockRockt

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Freitag, 22. September 2006, 13:12

Danke erstmal.

Ich hab die normale Tönung ab Werk bestellt. Die ist ja nicht so stark.

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totte

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Freitag, 22. September 2006, 17:24

Zitat

Original von elaxer
Das hier ist machbar und völlig legal, zu der magischen Prozentzahl finden sich da auch angaben:

http://cfc.de/produkte/autoglasfilme/waveedition.php

(Die Fläche der vorderen Seitenscheiben darf nur bis zu 25% und maximal bis zu 0,1m² im nicht sichtrelevanten Bereich beklebt werden.)


dann nenne mir MAL an den seitenscheiben den "nicht sichtrelevanten bereich" ?? ;-))

Blade2211

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Dienstag, 19. Februar 2008, 08:32

ICh mach das mal und dann werd ich euch berichten

Ich werde mir MAL so ne bescheinigung besorgen meine freundin hat nämlich sonnenallergie für sie wäre es echt super fahrer und beifahrer fenster zu tönen. werd das bei ihr machen lassen und dann sage ich euch ob es klappt das einzutragen ! GRÜßE
Von nem Seat Leon Fr auf nen Grande Punto. Mann mann ob das gut geht ? :twisted:

Drei monate nach dem Tausch muss ich sagen: MMM ja basst scho

Mein Grande Punto: sind noch geheim


scub

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Dienstag, 19. Februar 2008, 10:37

wenns klappt kann ich mir die freundin dann MAL ausleihen ;-) bekommst dann solange meine dafür :-)
... Wenn wir eine eigene Kneipe hätten könnten wir für immer zusammen bleiben!!! :-)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »scub« (19. Februar 2008, 10:37)

Mein Grande Punto: Punto Grande M-Jet 90PS - Chem. grey - CD/MP3 - Interscope - Blue&Me mit iPhone Adapter - Climatronic - Sitzheizung - Mittelarmlehne - Regensensor - ESP - Lederlenkrad - Tempomat - getönte Scheiben - 17"/205 - Partikelfilter - Wlan Hotspot /3x230V Sc


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