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Italo-Welt

Jenny85

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1

Dienstag, 16. Februar 2010, 18:48

LED Strobe Light

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was haltet ihr davon????

kann man natürlich auch für andere sachen im Auto verwenden
»Jenny85« hat folgende Bilder angehängt:
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Mein Punto Evo: Punto Evo Abarth Vollausstattung


2intellent4you

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2

Dienstag, 16. Februar 2010, 19:00

:lol: :lol: :lol:

Bei Tag wird dir das warscheinlich keiner abnehmen, dass hinter Ihm ein Polizeifahrzeug ist...
...Aber bei Nacht - da wird bei dem ein oder anderem der Adrenalinspiegel erhöht.^^
Ich find's lustig solange man's nicht übertreibt.
(Mal davon abgesehen, dass es nicht erlaubt ist - aber immer noch billiger als drängeln oder rechts überholen)

lg
Christoph

Jenny85

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3

Dienstag, 16. Februar 2010, 19:06

das stimmt, biete die led´s an, also wenn interesse besteht

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Crank

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4

Dienstag, 16. Februar 2010, 19:10

ich hab zwar überhaupt kein intresse an den dingern.... frag mich aber dennoch warum 2 MAL dein tread raus genommen wurde :roll: ....
der erste... ok... da hast ein bisschen zu nem blödsinn angestiftet... (wenn mans so sehn will)... aber der 2te.... hm... bilder zu groß? ;-)
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Jenny85

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5

Dienstag, 16. Februar 2010, 19:15

LED Strobe Light

das frage ich mich auch, man kann die dinger verwenden wie man es selber haben möchte, kannste unterm sitz befästigen usw.
verstehe manche moderatoren nicht

jeder kann das machen was er will, ansonsten dürfen die hier auch kein xenon Verkaufen, ist ja auch VERBOTEN!!!

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Crank

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6

Dienstag, 16. Februar 2010, 19:25

sehe ich auch so.... entweder alles verbotene "verbieten" oder lassen.... ich mein.... es sollte jedem 18jährigen klar sein was stand der dinge ist wenn man sich so dinger rein hängt.... ist doch wie in der realität.... der verkauf der nachrüst xenon ist net verboten ;-)

aber gut.... gibt ja auch andere methoden :lol:
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acseven

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7

Dienstag, 16. Februar 2010, 22:14

Zitat

Original von Crank
der verkauf der nachrüst xenon ist net verboten ;-)


Der Verkauf von diesen Blaulichtern aber schon, oder? Jenny85 schrieb in dem entfernten Verkaufsthread, es sei aus dem Original Polizei Zubehör. Wenn die Polizei oder das Innenministerium wollte, dass Jedermann mit Blaulichtern im Auto rumfährt um sich auf diese Weise sein Wegerecht zu ergaunern, würde man diese Teile an jeder Ecke kaufen können.
Demzufolge verstößt der Verkauf oder Besitz gegen das Gesetz und sowas ziehen wir hier nunmal raus, schaut euch die Regeln an. :roll:

Mein Auto: Fiat 500 1.4 16V Lounge • Pasodoble Rot und ein paar Extras. Mods: Mittelarmlehne • Eibach Pro-Kit • Dachspoiler • 16"-Speichis • Ragazzon MSD • Ragazzon 2x70mm ESD • K&N Sportluffi


Crank

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8

Mittwoch, 17. Februar 2010, 00:08

antwort zur frage... nö warum? .... und... die teile gibts doch an jeder ecke :lol:

jo jenny85 hat sie mit sicherheit vom "polizeilaster" geklaut :lol:
(ich denke nicht dass es orginalblaulichter sind,... wohl eher... sie sehen aus wie orginal blaulichter... dennoch gibt es selbst orginalwahre zu kaufen - hier sogar ganz offiziell.... aber nicht jeder polizeiartikel ist erhältlich... für manches braucht man dienststelle und ausweis... für beleuchtung net :lol: )

http://www.polizeilicht.com/produkte.htm…CFcODzAodhRDC7w

http://www.kaufen.com/Preisvergleich/res…&q=Polizeilicht

http://www.preisroboter.de/search.php?se…ode=0&min=&max=

hier MAL was geschriebenes... gilt immernoch... jedoch sinds mittlerweile 40euros :-D

http://www.rkl-shop.de/cgi-bin/shop.cgi?…whelp&item=1006
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domi87

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9

Mittwoch, 17. Februar 2010, 06:58

Was mich jetzt MAL interessieren würde ist, ob es auch strafbar (illegal) ist mit so ner Leuchte aufm Dach oder LED Strobeaufm am Spiegel rumzufahren im nicht eingeschalteten Zustand???
Offizieller Sponsor
der örtlichen Bußgeldstelle!


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Peer-SP

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Mittwoch, 17. Februar 2010, 09:52

Kurze Antwort!

JA

Sämtliche Lichttechnischen Anlagen die verbaut sind müssen Funktionsfähig sein. Wenn diese es sind kannst du es rein theoretisch während der fahrt nutzen und somit ist es illegal, weil man die Leuchten nicht nutzen darf.

Genau das gleiche gilt bei Unterbodenbeleuchtungen (UBB). Selbst das anbauen ohne anschließen ist bereits Strafbar ;)
Freundliche Grüße aus Hengsen

Peer

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Lajiola

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11

Mittwoch, 17. Februar 2010, 10:10

War UBB nicht erlaubt, wenn sicher gestellt ist, das sie nur im Stillstand beim Öffnen der Türen angeht?

Jenny85

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12

Donnerstag, 18. Februar 2010, 00:58

LED Strobe Light

kurz und knapp

Lichter auf dem Dach VERBOTEN egal ob an oder aus

Licht am Innenspiegel ERLAUBT bei nicht Verwendung- Sprich AUS

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Peer-SP

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Donnerstag, 18. Februar 2010, 08:23

Nein UBB ist 100% verboten... Früher gabs eine Gesetzeslücke dass man diese als Einstiegsbeleuchtung benutzen kann, heute wird dir aber jeder Tüv sagen, dass man Sie abreißen kann auch wenn er sieht, dass die Kabel nicht angeschlossen sind! Habe mich da Wochenlang erkundigt und auch mit dem TÜV geredet!
Freundliche Grüße aus Hengsen

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oXo

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Donnerstag, 18. Februar 2010, 12:51

hm ich würd mit sowas aufpassen

das verwenden von blauen blinklicht kostet zwar nur 20 Euro aber das is nur rein verkehrsrecht

strafrechtlich kannst leicht in amtsanmaßung und in die nötigung reinkommen


lg

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supergrobi

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15

Donnerstag, 18. Februar 2010, 16:46

...also ich frag mich ja wirklich was du mit sonnem mist machen willst??
das is weder cool noch sonst irgendwas... sorry^^
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blakK

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16

Donnerstag, 18. Februar 2010, 16:50

zu einer Amtsanmaßung kommt es nur, wenn du wirklich das Amt anmaßen willst. Das bedeutet wenn Du z.B. mit Blaulicht rumfährt und Dein Auto mit Polizei Stickern versiehst und/oder dir eine Polizei oder Polizeiähnliche Uniform anziehst.
Sofern Du das Blaulicht "nur" zum Spaß benutzt maßt Du das Amt nicht an.

greetz
blakK

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17

Donnerstag, 18. Februar 2010, 17:18

@ blakK
ich geh auch davon aus wenn man so ein teil im auto hat, dass dieses dann auch benützt wird um mit blaulicht zu fahrn :-D

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DonBilbo

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18

Donnerstag, 18. Februar 2010, 19:25

In weniger besiedelten Gebieten kann das schon gut gehen, aber in der Großstadt fährst du damit keine 5 min. !

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gpmaus

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Sonntag, 7. März 2010, 08:56

Hallo,

zum Thema für Domi :
Um die Antwort vorweg zu nehmen: Ja, Sie dürfen!

Der Kauf und der Besitz von Rundumkennleuchten ist gestattet und solange Sie sich nicht im Bereich der StVO (also auf öffentlichen Straßen oder Wegen) bewegen, kann Ihnen auch keiner was.

Aber sobald Du damit rumfährst bewegst Du Dich zu 99 % auf den Gebiet und im gültigkeitsbereich der STVO.

Und glaube mir , der Polizist der das Teil im Auto findet , ist ganz weit weg von Lustig !! :evil:

Und für alle fest verbauten Teile auf dem Dach gilt : Führen Ja - MIT Sondergenehmigung !! ( auch im ausgeschaltetem Zustand)
Und das gilt schon für die gelben Lampen.

in diesem Sinne .....Have Fun mit der Rennleitung !
Als der Teufel nicht weiter wusste, schickte Er eine Frau !!

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Funky-Joe

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20

Sonntag, 7. März 2010, 10:30

Is es mit so blaulicht-teilen nicht so, dass man die nicht MAL im auto haben darf? Egal ob angsteckt, auf dem dach, unterm sitz oder sonst wo.
Ich hab hald MAL gehört es is scheiss egal wo du das Ding hast. Sobald du mit dem Auto in dem es sich befindet auf öffentliche straßen fährst biste schon fällig wenn sie dich erwischen.

Also ich bin mit solchen Sachen vorsichtig. MAL abgesehen davon was ich überhaupt mit so nem Ding anfangen sollte ;)

Mein Auto: Grande Punto 1.9D - 155PS - ABARTH-Vollleder ausstattung - Sportiva Frontansatz - FOX Sport-ESD - Single-Frame - Ambiente-Beleuchtung - Gewindefahrwerk - H&R Spurverbreiterung 20mm


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