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Italo-Welt

Hunter

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1

Sonntag, 15. April 2007, 11:38

LED Lampen im innenraum

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Hi ich hab mir jetzt bei ATU 2 blaue Led Lampen gekauft und die mit den alten Lampen getauscht die im innen Raum sind und ich muss sagen es lohnt sich.eine Lampe kostet 5 euro.mfg
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kris3112

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Sonntag, 15. April 2007, 11:44

Stell' doch MAL Bilder rein, wenn du kannst.

Hunter

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3

Sonntag, 15. April 2007, 11:58

ja werd ich jetzt die Woche machen hab im moment keine Kamera da.
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Hunter

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4

Mittwoch, 18. April 2007, 21:05

Hier ein paar bilder
»Hunter« hat folgende Bilder angehängt:
  • 18-04-07_2053.jpg
  • 18-04-07_2054.jpg
  • 18-04-07_2055.jpg
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alex.reicher

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Mittwoch, 18. April 2007, 21:35

sieht ja eigentlich ganz nett aus.
ist halt nicht so gute qualität abernett.
MfG
:twisted:...T-Jet GT2554R... :twisted:
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FUzKUz

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Mittwoch, 18. April 2007, 21:53

is das überhaupt erlaubt ???

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cingsgard

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Donnerstag, 19. April 2007, 06:11

Ich denke schon.
Solang die LED´s während der Fahrt den Fahrer nicht ablenken können, ist es ok.
Gruß, cings

Mein Auto: Dacia Sandero Stepway dCi 90 Prestige - Silber Metallic - Vollausstattung - EZ 10/2014 - 42 Tkm


Bimmerkiller

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Donnerstag, 19. April 2007, 09:36

Das ist auf jeden Fall erlaubt.
So lange es LED's und keine Neons sind, ist quasi alles erlaubt, was du im Auto verbaust. Darfst aber alles logischerweise nicht während der Fahrt anhaben. Bzw. - wie Cings schon gesagt hat - es darf den Fahrer nicht ablenken.
Gruß, Lars

Bilder von meinem Ex-Grande gibts hier!

Mein jetziges Auto: VW Golf GTI Edition 35 (173 kW/235PS) - Carbon Steel Grey Metallic - O.Z. Ultraleggera Matt Graphit & rundum sorglos Ausstattung ;-)

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Freitag, 4. Juli 2008, 11:34

kann mir einer MAL die genaue länge der LEDs Nennen für im Grande Punto Abarth GP würde auch langen !!!
Gruss
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Joerg

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Freitag, 4. Juli 2008, 20:19

Zitat

Original von Bimmerkiller
Das ist auf jeden Fall erlaubt.
So lange es LED's und keine Neons sind, ist quasi alles erlaubt, was du im Auto verbaust. Darfst aber alles logischerweise nicht während der Fahrt anhaben. Bzw. - wie Cings schon gesagt hat - es darf den Fahrer nicht ablenken.

Falsch, sie sind nicht erlaubt, denn sie sind nicht geprüft und auf der Packung steht auch drauf, dass die LED-Sofitten nicht für den Bereich der STVZO zugelassen sind.
Hatte die Teile von ATU nämlich auch schon in der Hand.
Übrigens muss jede Beleuchtung am Fahrzeug geprüft und zugelassen sein, dazu gehört auch die Innenraumbeleuchtung, wenn sie nach außen strahlen kann und genau das kann die Deckenbeleuchtung, da sie schaltbar ist während der Fahrt.
Wenn die erste allgemeine Fahrzeugkontrolle der Polizei kommt, dann gibts also Ärger.

Hier drei Aussagen dazu aus dem Web:

Aussage TÜV Nord STRASSENVERKEHR GmbH:

Türausstiegs-, Motorraum- und Kofferraumbeleuchtungen sind dann zulässig, wenn sie während der Fahrt kein Licht nach außen wirkend abstrahlen können. Es wäre daher möglich diese Leuchten über (Tür-) Kontaktschalter zu betätigen. Die Leuchten selbst müssen sich innerhalb der Karosserie befinden.


Aussage DEKRA Automobil GmbH:

die Schaltung von Neonröhren als Innenbeleuchtung, (Montage von Neonröhren im Fussraum wenn diese nur angehen, wenn die Tür geöffnet würde), ist nicht zu beanstanden. Beachtet werden muß allerdings, dass die Leuchten nicht so angebracht sind, dass sie im Fußraum stören/behindern. Ein Betrieb während der Fahrt ist wegen der Blendwirkung nicht zulässig.

Beitrag aus einem anderen Forum:

Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.

Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, besteht ein Mangel nach StVZO und es erlischt in den meisten Fällen die Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (4. Juli 2008, 20:44)


-hYdro-

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Freitag, 4. Juli 2008, 21:07

Ihr Deutschen nehmt doch alles ein bisschen zu ernst ;-)
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Joerg

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Freitag, 4. Juli 2008, 22:22

Das ist wohl leider wahr.

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Montag, 7. Juli 2008, 15:13

Moin Moin,

Für alle die es auch MAL wissen wollen die Innenraum Soffitten LEDs beim Abarth sind 39mm es gehen zwar auch die 36mm aber die halten dann nicht perfekt, ausser man tut die halterungen umbiegen :)


Hoffe konnte so einigen Leuz helfen :)


Viel Spass beim Basteln.

Poste dann demnächst pix.
Gruss
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14

Mittwoch, 9. Juli 2008, 00:34

Nun wie Versprochen die Innenraumbeleuchtungsbilder meines GP Abarth ;)



Könnt gerne eure Meinung angeben ;)



Demnächst werde ich mir mein Auto Airbrushen lassen ;) wie ist noch geheim. Bin mit unserem Thomas Mack an einem ziemlich grossen zm. für mich Projekt dran :) :oops:
Gruss
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zerocool

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Mittwoch, 9. Juli 2008, 13:01

Was die blauen LEDs angeht ist es wie schon geschrieben wurde, also nicht erlaubt wenn man sie während der Fahrt einschalten kann und sie nach aussen leuchten oder den Fahrer beeiträchtigen können (was bei Licht also immer der Fall ist)
Und ich weiss dass es ordentlich Ärger geben kann wenn man an die richtigen in einer Kontrolle gerät und die einem böse wollen.
Ich würde es lassen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »zerocool« (9. Juli 2008, 13:01)


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Mittwoch, 9. Juli 2008, 22:55

Also soviel ich weiss bei uns SCHWEIZERN darf man diese Blauen Innenbeleuchtungen halten Sofern sie nicht immer Eingeschalltet sind oder wärend dem Fahren Leuchten. Ansonsten interessiert es keine "SAU" was in meinem Auto sich abspielt. Ich könnte auch im ganzen Interieur nackte Frauen aufhängen und die Cops würden nichts sagen da es nicht in der öffentlich keit ist sondern in meinem Wagen was mein Eigentum ist. :evil:
Gruss
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17

Mittwoch, 9. Juli 2008, 23:03

also spezl von mir hat acuh blaue beleuchtung im innenraum und wo wir am we angehalten wurden nach ner party ham die nix gesagt der wollte nur wissen ob die mim türlicht gehen dann hat er sich des schnell angeschaut und dann hats gepasst

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puntostyling

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Donnerstag, 10. Juli 2008, 01:18

solange es mit dem türlicht an und ausgehts ists ja ok.....damit ist ja erstmal gewährleistet, das, nachdem man die türen geschlossen hat, das licht aus ist und die dinger nicht blenden können!
bei mir haben se auch schonmal nix gesagt, aber kommt eben auch immer drauf an wie die grünen gelaunt sind....am einen tag kanns gut gehen, am nächsten tag schon wieder nicht mehr...
Grüße,
puntostyling

Mc6rave

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Donnerstag, 10. Juli 2008, 11:11

Sieht echt nett aus mit der Beleuchtung! :)

In meinem GP ist ne andere Deckenlampe, so dass ich nur eine 42mm LED einbauen kann - und irgendwie erscheint die mir schwach (obwohl ich jetzt 6 Einzel-LEDs in der Soffitte habe).

Um der Diskussion wegen erlaubt & verboten MAL ein Ende zu setzen:

Da ich keinen Bock habe/hatte wegen farbiger Leuchten im Innenraum zur Kasse gebeten zu werden, war ich gestern morgen zuerst bei der Polizei.
Dort sagte man mir: "Solange die Lampe ein E-Prüfzeichen hat, müsste sie erlaubt sein."
Da mir die Aussage sehr verunsichert vorkam und ich nicht zu einem "Spezialisten" der StVO gelotst wurden bin, sagte ich, dass die Standardbirne kein E-Prüfzeichen hat. Soweit ich weiß, hat keine der dort einzusetzenden Birnen - egal ob LED oder nicht - ein E-Prüfzeichen.
Daraufhin wurde ich lustigerweise direkt zum TÜV geschickt...
Da dieser glücklicherweise nur drei Minuten Fußmarsch entfernt ist, ging ich sofort dahin.
Nach kurzer Wartezeit in der "Werkstatt" habe ich mit dem KfZ-Sachvollständigen gesprochen und ihm von meiner Sorge berichtet. "Ich würde gerne die Innenbeleuchtung an meinem Auto verändern. Genauer gesagt, möchte ich die Birne in der Deckenleuchte - also der Leuchte, die angeht, wenn man die Türen öffnet bzw. Wagen aufschließt - auswechseln und würde gerne wissen, was dort erlaubt ist."
Nach 2 Minütiger Recherche im Computer KAM der Mann zurück. "Es gibt für die Beleuchtung kein E-Prüfzeichen - das ist Quatsch! Du kannst dir einbauen was du willst - egal welche Farbe - solange es während der Fahrt aus ist und dann im Stand keinen außerhalb des Fahrzeuges blendet... am besten dich selbst auch nicht."
Grinsend die Hand geschüttelt, mich freundlich bedankt und ab zum nächsten Elektronikladen um mir ne Rote LED einzubauen. :)


...es kann natürlich sein, dass der Kerl vom TÜV mich belogen hat, darum verbürge ich mich hier nicht für meine Aussage. Aber wenn, dann erzähle ich der Polizei so von der Geschichte und fahr mit denen zum TÜV! :evil:

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ruthless

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Freitag, 21. November 2008, 21:28

Hallo Zusammen.

Welche Größe passt in einen normalen GP ? 10 x 38mm ?

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