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FUzKUz

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Mittwoch, 20. September 2006, 20:23

Hosenträger-Gurte ^^

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Wollt MAL nachfragen ob da schon einer was in seinem GP
verbaut hat ???
Weiß ja net ob es da probleme mit dem eintragen gibt !?!?!

MfG FUzKUz

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marks

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2

Mittwoch, 20. September 2006, 21:32

Würd mich auch interesieren......

Feste oder mit Rolle!?
WEIS.....

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »marks« (20. September 2006, 21:36)

Mein Punto Evo: WEIS..........


FUzKUz

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Mittwoch, 20. September 2006, 22:14

mit rolle am besten :wink:

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elaxer

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Mittwoch, 20. September 2006, 22:37

ihr meint starre oder elektr. um MAL die Fachbegriffe auszupacken.

verbauen kann man die in jedes Fahrzeug, da die immer an den selben Punkten (Gurtbefestigung C-Säule oder Bodenblech hinter Fahrersitz) befestigt werden, entsprechende Gutachten gibts natürlich auch (ABE wenn orig. Gurt weiterhin verbaut ist und n Teilegutachten wenn ihr den orig. Gurt ausbauen wollt).

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »elaxer« (20. September 2006, 22:38)

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5

Mittwoch, 20. September 2006, 23:42

aber was ist dann mit dem anschnall signal ??
Mit freundlichen Grüßen
Franky :D





! ! ! Wer Rechtschreibfehler findet dar sie für sich behalten ! ! :twisted:

Mein Grande Punto: 1,4 8v 77PS Schwarz cool :)


Nischo

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Mittwoch, 20. September 2006, 23:51

lass es doch einfach deaktivieren... bei mir ging das in 5 min und jetzt leuchtet nur im amaturenbrett die lampe, aber kein akustisches signal mehr.

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Donnerstag, 21. September 2006, 00:16

kann deine werke mim Examiner

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FUzKUz

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Donnerstag, 21. September 2006, 11:10

hi leute

hab gestern ne email an SCHROTH geschickt wegen ABE fürn GP
hier die antwort:

Hallo,

Ein Einbau ist nur mit einem Hosenträgergurt geeigneten Sondersitz möglich!
Geprüfte Sitze unter:
http://www.schroth.com/pages/car_list/in…ion=sondersitze
Bei Interesse bitte das Unbedenklichkeitsformular komplett neu einreichen!

Mit freundlichen Grüßen
Franz Tenk


Is ja MAL voll doof wen man sich dann extra noch Sondersitze einbauen
muss :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock:

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Donnerstag, 21. September 2006, 11:44

ui das ist mir ja absolut neu das dies nurnoch mit Sondersitzen geht...

wobei ich sagen muss es sieht sicher besser wenn man nen Schalensitz mit Hosenträgergurten hat als einen Originalen Sitz mit diesen Gurten...

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FUzKUz

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Donnerstag, 21. September 2006, 11:46

so ist die information wo ich von SCHROTH bekommen hab
:!: :!:LEIDER :!: :!:

hatte eigentlich nicht vor mir teure sportzitze einzubauen :cry: :cry:

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Donnerstag, 21. September 2006, 11:53

Frag doch sonst noch MAL bei denen an sparco-tuning.de/

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FUzKUz

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Donnerstag, 21. September 2006, 11:59

gesagt :arrow: getan

Für die Gurte gibt es kein Gutachten oder ABE. Alle Gurte haben eine ECE-Norm.

:?: :?: Aber was is ne ECE-Norm??

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Brolbo

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Donnerstag, 21. September 2006, 12:04

die frage sollte aber auch noch sein ob die Airbags an den Gurtsensor gekoppelt sind (!)

bei manchen Autos isses so dass ohne angelegten Gurt die Airbags au nich aufgehen....nur MAL so am Rande ;)

FUzKUz

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Donnerstag, 21. September 2006, 12:18

Der Fahrer Airbag wird jawohl immer AN sein wenn das auto
fährt :wink: und den Beifahrer Airbag kann man ja sowieso
deaktivieren ... also denk ich nicht ...

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Donnerstag, 21. September 2006, 12:33

Also hier MAL das wegen der ECE-Norm

Und hier noch weiteres von Schroth

Informationen zur Zulässigkeit von Hosenträgergurten
Rechtslage:

Gemäß § 35 a StVZO gilt seit dem 01.01.1989 für den Einbau von Hosenträgergurten folgende
Rechtslage:

1. Hosenträgergurte sind an „geeigneten“ Befestigungspunkten zu verankern.
2. Welche Befestigungspunkte geeignet sind, ist in einer Direktive (veröffentlicht im Verkehrsblatt,
amtlicher Teil, vom 14.01.1989) definiert. Es handelt sich jedoch immer um original im Fahrzeug
vorhandene Befestigungsgewinde!
3. Hosenträgergurte sind dann eintragungsfrei, wenn sie vorschriftsmäßig in Fahrzeuge eingebaut
werden, die in der Fahrzeugzuordnungsliste der Gurt-Bauartgenehmigung (ABG) aufgeführt sind.
4. Die ABG ist gemäß § 19.3 StVZO immer im Fahrzeug mitzuführen.

Allgemeine Bauartgenehmigungen mit Fahrzeugzuordnungslisten gibt es derzeit nur für SCHROTHProdukte
und liegen jedem straßenverkehrszugelassenen SCHROTH-Gurt bei. Eine Anwendung der
Fahrzeuglisten für Fremdprodukte ist nicht zulässig, da unterschiedliche technische Voraussetzungen
vorliegen.


Grundsätzliche Einbauanforderungen:

1. Es sind allein original im Fahrzeug vorhandene Befestigungspunkte zu verwenden. Je nach
Gurtausführung und Fahrzeug ist dies (zur Verankerung des Endgurtes bzw. der Automatikrolle) der
Befestigungspunkt an der C-Säule oder ein Beckengurtverankerungspunkt für die Rücksitzgurte.
2. Die Hosenträgergurte sind zusätzlich zu den Original-3-Punkt-Gurten einzubauen, ansonsten ist eine
Reduzierung der Sitzplatzzahl eintragungspflichtig.
3. Beschläge sind in Zugrichtung und ohne Beeinträchtigung der Funktion der Original-Gurt-Beschläge
einzubauen.
4. Wird ein Rücksitz-Beckengurt-Verankerungspunkt genutzt, ist die vorgeschriebene Sitzzuordnung zu
beachten. Die für diese Fälle freigegebenen Sitze sind von SCHROTH auf ihre Funktionsfähigkeit in
Verbindung mit SCHROTH-Gurten überprüft und in der ABG aufgelistet. Eine Funktionssicherheit
zusammen mit Fremdprodukten kann von SCHROTH nicht garantiert werden.

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16

Donnerstag, 21. September 2006, 12:34

Erlöschen der Betriebserlaubnis:

Bei jedweglicher Abweichung von der Fahrzeugzuordnungsliste und den SCHROTHEinbauvorschriften
für den jeweiligen Gurttyp erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.


Dann ist die Begutachtung durch TÜV/DEKRA/Technische Prüfstelle und die Ausstellung einer neuen
Betriebserlaubnis (Fahrzeugschein) durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

Eintragung durch TÜV/DEKRA/Technische Prüfstelle:

Für einige Fahrzeuge, die nicht in der ABG gelistet sind, kann SCHROTH Unbedenklichkeitserklärungen
(Formblatt Nr. 990056) ausstellen. Solche Fahrzeuge sind nach den vorgegebenen Kriterien zum Einbau
von SCHROTH-Gurten überprüft und als „in Ordnung“ bewertet worden. Eine Unbedenklichkeitserklärung
entbindet nicht von der Notwendigkeit einer Begutachtung durch TÜV/DEKRA/Technische Prüfstelle und
der Beantragung einer neuen Betriebserlaubnis bei der Straßenverkehrsbehörde.

Andere, von SCHROTH nicht gelistete oder überprüfte Fahrzeuge, können ebenfalls die Anforderungen
erfüllen. Die Begutachtung ist dann ebenfalls vom TÜV/DEKRA/Technischer Prüfstelle vornehmen zu
lassen. Wir empfehlen in solchen Fällen den Sachverständigen vor Einbau eines Hosenträgergurtes zu
konsultieren.
Als Anforderung an die geometrische Lage des Befestigungspunktes für den Endgurt bzw. die
Automatikrolle von Hosenträgergurten, gelten die schraffierten Felder der Abbildungen 1 und 2 (C-Säule
bzw. Hutablage).

Sollte ein Beckengurtbefestigungspunkt hinten (Punkt D) benutzt werden, gelten die Anforderungen nach
Abbildung 2. Zusätzlich ist die Mindesthöhe und der Festigkeitsnachweis des Sitzes, wie in Abbildung 3
und 4 beschrieben, erforderlich. Dies gilt auch für Sondersitze. Die von SCHROTH freigegeben Sitze
erfüllen diese Anforderungen. Eine Funktionssicherheit zusammen mit Fremdprodukten kann von
SCHROTH nicht garantiert werden.

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Donnerstag, 21. September 2006, 12:37

Genau diesen text habe ich auch von SCHROTH gelesen und dachte mir
das es ja dann kein problem geben dürfte die gurte reinzumachen ...
Darauf hin wollte ich mir ne Unbedenklichkeitserklärung (oder wie das heißt)
für den GP zuschicken lassen :idea: :idea:

Und alles was ich bekam war diese Email, dass ich Sondersitze brauche !

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »FUzKUz« (21. September 2006, 12:38)

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Donnerstag, 21. September 2006, 12:40

Zitat

Original von sessantanove


Für einige Fahrzeuge, die nicht in der ABG gelistet sind, kann SCHROTH Unbedenklichkeitserklärungen (Formblatt Nr. 990056) ausstellen.
Solche Fahrzeuge sind nach den vorgegebenen Kriterien zum Einbau
von SCHROTH-Gurten überprüft und als „in Ordnung“ bewertet worden. Eine Unbedenklichkeitserklärung
entbindet nicht von der Notwendigkeit einer Begutachtung durch TÜV/DEKRA/Technische Prüfstelle und
der Beantragung einer neuen Betriebserlaubnis bei der Straßenverkehrsbehörde.
rt werden.


so hier ist jetzt der Link zu diesem Teil bei Schroth Unbedenklichkeitserklärungen (Formblatt Nr. 990056)

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Brolbo

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Donnerstag, 21. September 2006, 12:40

Zitat

Original von FUzKUz
Der Fahrer Airbag wird jawohl immer AN sein wenn das auto
fährt :wink: und den Beifahrer Airbag kann man ja sowieso
deaktivieren ... also denk ich nicht ...


eben nicht....den beifahrerairbag kannste deaktivieren falls dort nen Kindersitz is (wird ja dann immer mit em gurt festgemacht)....da dir dieser sonst quer durchs auto fliegen kann....

beim fahrer isses so...ohne gurt kann der airbag tötlich sein, kommt zwar auf die situation drauf an...aber oft wird dieser dann deaktiviert wenn nen sensor vorhanden is... (!)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Brolbo« (21. September 2006, 12:40)


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Donnerstag, 21. September 2006, 12:42

Zitat

Original von FUzKUz
Genau diesen text habe ich auch von SCHROTH gelesen und dachte mir
das es ja dann kein problem geben dürfte die gurte reinzumachen ...
Darauf hin wollte ich mir ne Unbedenklichkeitserklärung (oder wie das heißt)
für den GP zuschicken lassen :idea: :idea:

Und alles was ich bekam war diese Email, dass ich Sondersitze brauche !


ja da würde ich jetzt MAL sagen das die einfach zu Faul sind.... Frag sonst MAL beim Tüv nach wie das ist mit den Gurten mit ECE-Norm, die müssten sie eigentlich alle abnehmen...

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