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Atilla

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1

Montag, 12. November 2007, 19:22

Vordere Seitenscheiben tönen Darf man das ???

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Darf man die vorderen Seitenscheiben auch tönen?

Manche sagen ja manche nein was sagt ihr.
Fahrzeuge:

Renault Clio 1,8 16V 145PS ex
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Opel Corsa A-CC Gsi Umbau ca 120PS Sommerwagen

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Laurence

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2

Montag, 12. November 2007, 19:24

nein ist verboten!!
nur die hinterreén und heck

Paulemann

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3

Montag, 12. November 2007, 19:53

Aussagen aus einem anderen Forum, viel zu lesen aber vielleicht die Antwort die du suchst!:

Frage bezüglich einer Tönung der vorderen Seitenscheiben ist folgendes zu beachten:
1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).
2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht!)
3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (à aus der Sichtfeld-Definition heraus die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen!
Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan (vom Stand der Technik her) ein schwer zu erfüllendes Kriterium, welches bislang meines Wissens keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung (Verspiegelung) nachweislich eingehalten hat. Es gibt derzeit nur Scheiben, die mit einer speziellen Bedampfung ausgerüstet sind, (siehe bestimmte Renault-, Mercedes-Benz- und BMW-Fahrzeuge) welche aber die oben genannten Kriterien einhalten und nur leicht getönt sind.
Das heißt: solange die Einhaltung der oben genannten Kriterien nicht nachgewiesen ist à ist ein solcher Anbau mit Tönungsfolie auch nicht zulässig. Grundsätzlich wäre dies natürlich möglich, wenn Sie eine Bauartgenehmigte Scheibenfolie finden, die in der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Anbringung an den vorderen Seitenscheiben zulässt (Bedingungen einer definierten Lichtdurchlässigkeit, Verzerrungsfreiheit, etc.). Hierbei wäre die Anbringung jedoch nicht an allen Scheiben zugelassen, so erfüllen bereits getönte Scheiben die oben genannten Bedingungen nicht mehr nach der Anbringung einer Folie. Zudem wäre hier immer eine Abnahme gemäß § 19 StVZO erforderlich, bei der unter anderem photometrische Messungen durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, daß diese Abnahme nur an speziell ausgerüsteten Orten durchgeführt werden kann.



Folien auf Scheiben
Was muss ich bei der Anbringung von Folien an Seiten- und Heckscheiben beachten?
Bei den Folien auf Scheiben aus Sicherheitsglas handelt es sich nach § 22a StVZO um Einrichtungen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen.

1. Für "glasklare" Folien gilt:

Zulässig an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, jedoch:
nicht an vorderen Seitenscheiben (innerhalb des 180°-Bereiches), es sei denn, der in der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) ausgewiesene Verwendungsbereich lässt die Aufbringung ggf. unter bestimmten Bedingungen auch an diesen Scheiben ausdrücklich zu
nicht an der Windschutzscheibe

Da auch eine "glasklare" Folie die Lichtdurchlässigkeit einer Scheibe vermindert, sind bestimmte Einschränkungen zu beachten. Zum Beispiel ist der Anbau an getönten vorderen Seitenscheiben nicht möglich. Auch darf je nach Folie ein bestimmtes Maß der Scheibendicke nicht überschritten sein.
Um die Einhaltung aller Bedingungen sicherzustellen, ist speziell für den Anbaufall ? "vordere Seitenscheiben" ? eine Änderungsabnahme gem. §19 (3) StVZO erforderlich. Die Gültigkeit der entsprechenden ABG ist hierfür von einer Anbauabnahme abhängig.

2. Für "getönte" Folien gilt :

Zulässig an Scheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, jedoch nicht zulässig an Notfenstern, die durch Zerschlagen der Scheiben geöffnet werden müssen.

Anbaulage: an allen Scheiben, außer an Front- und vorderen Seitenscheiben in KFZ, die sich im nach vorn gerichteten 180°-Sichtfeld des Fahrzeugführers befinden. An Scheiben, die sich innerhalb des 180°-Bereiches befinden, dürfen keine getönten Folien angebaut werden.
Als Gründe dazu sind insbesondere die Anforderungen bezüglich der Lichtdurchlässigkeit (70 % bei vorderen Seiten- bzw. 75 % bei Frontscheiben dürfen nicht unterschritten werden) sowie der verzerrungsfreien Sicht anzuführen.

In allen bisher vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilten Bauartgenehmigungen getönter Folien zur Aufbringung auf Scheiben von Kraftfahrzeugen ist aus den o.g. Gründen deshalb immer sinngemäß der nachfolgende Text zu entnehmen:
"Folien (gemeint sind hier ausschließlich getönte Folien) dürfen zum nachträglichen Aufbringen an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, feilgeboten werden."

Weitere Anbaubedingungen sind zu beachten. Hier insbesondere die Forderung des Vorhandenseins eines zweiten Außenspiegels bei Aufbringen getönter Folien an der Heckscheibe.

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MarcsPunto

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4

Sonntag, 6. September 2009, 15:47

Fahrer und Beifahrerfenster Tönen

Ein fröchliches Hallo an alle, habe MAL folgende frage ist das erlaubt sich die Fahrer und Beifahrer Fenster tönen zulassen und falls ja bis zu welcher Stärke??

Gruss Marc
Gruss Marc


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Bimmerkiller

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5

Sonntag, 6. September 2009, 16:10

Im Ausland teilweise, in Deutschland nicht bzw. nur bis zu diesem Color-Sonnenschutz-Anteil von 5%.
Gruß, Lars

Bilder von meinem Ex-Grande gibts hier!

Mein jetziges Auto: VW Golf GTI Edition 35 (173 kW/235PS) - Carbon Steel Grey Metallic - O.Z. Ultraleggera Matt Graphit & rundum sorglos Ausstattung ;-)

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Black T-Jet

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6

Sonntag, 6. September 2009, 16:28

Das hab ich z.B. MAL über Google gefunden, ist ein Schreiben vom Tüv...

Folien an Scheiben von Kraftfahrzeugen:

Für die Sicht des Fahrers muss, nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-
Ordnung (StVZO), ein Sichthalbkreis in Fahrtrichtung mit 180° um die Augenpunkte des
Fahrzeugführers gewährleistet sein. Das bedeutet, neben der Windschutzscheibe sind
auch die vorderen Seitenscheiben von Bedeutung.
Die Forderung gilt bezüglich der Sicht durch die Scheiben als erfüllt, wenn bauartgenehmigte
Scheiben eingebaut werden. So müssen die Windschutzscheiben eine
Lichtdurchlässigkeit von mindestens 75 % aufweisen, während für andere Scheiben
mindestens 70 % gefordert sind. Diese Forderungen sind nur mit klaren oder leicht getönten Scheiben zu erfüllen.

Scheibenfolien mit deutlich sichtbarer Tönung, die von außen dunkel wie eine
Sonnenbrille erscheinen, halten die 70%-Forderung nicht ein und dürfen deshalb
nicht an Windschutzscheiben und vorderen Seitenscheiben verwendet werden.

Damit soll sichergestellt werden, dass beispielsweise Fußgänger und Radfahrer beim
Abbiegen auch in der Dunkelheit vom Fahrer noch gesehen werden.
Durch das Aufbringen von - auch minimal - getönten Folien auf den vorderen Seitenscheiben
wird erfahrungsgemäß der Grenzwert von 70 % unterschritten. So erreichen
selbst geringfügig getönte Folien nur knapp 70 %, scheinbar glasklare" Folien gerade
85 % Lichtdurchlässigkeit. Dabei ist der Anteil der Fahrzeugscheibe an der Gesamt-
Lichtdurchlässigkeit noch nicht berücksichtigt.

Wenn Sie Folien an den hinteren Seitenscheiben und dem Heckfenster anbringen wollen,
sollten Sie sich die dazugehörige Bauartgenehmigung und die Anbauanweisung
sorgfältig durchlesen. Darin wird beschrieben,
" an welchen Scheiben die Folien verwendet werden dürfen (in der Regel ist der Verwendungsbereich
wie oben beschrieben eingeschränkt),
" wie die Folie an den Scheiben anzubringen sind (z. B. nicht mit der Scheibeneinfassung
bzw. Gummidichtung verkleben, auf jedem Folienstück muss ein Prüfzeichen
vorhanden sein),
" welche Bedingungen an die Verwendung der Folien bei Anbringung an der Heckscheibe
zu beachten sind (zweiter Außenspiegel),
" dass die Bauartgenehmigung im Fahrzeug mitzuführen ist.
Gruß Stephan -

Mein Grande Punto: T-Jet Sport | TT-Chiptuning Stufe III | Klimaautomatik | Blue&Me | Kompfortpaket | 17" Alu´s 205/45 | Eibach Federn 50/30 | Spurverbr.15mm pro Rad vorn, 20mm pro Rad hinten | Mittelarmlehne | Ragazzon Duplex 2x102mm | Car-HiFi von Audio System/Alpine


Dionysos

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7

Sonntag, 6. September 2009, 19:41

Grundsätzlich ist es verboten, es gibt nur diese Ausnahmen:
Solche durchsichtigen Security Folien vorne anbringen ist erlaubt(muss glaub ich eingetragen werden, k.A.). Ansonsten gibt es noch ne Firma, sowas wie FoliaTec, bei denen ist es erlaubt, einen Keil der unten an der vorderen Seitenscheibe nach oben hinten geht anzubringen mit ABE.
MfG Dionysos

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Magna00

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Montag, 7. September 2009, 01:37

und was mit den dreiecksfenstern vorne?

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Dionysos

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Montag, 7. September 2009, 07:31

Theortetisch nein, aber niemand wird wohl behaupten, dass durch tönen dieser Teile deine Sicht beinträchtigt wird. Da wirst du denke ich keinen Ärger bekommen.
MfG Dionysos

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MarcsPunto

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Montag, 7. September 2009, 08:37

Okay dann weiß ich bescheid danke euch allen:
Gruss Marc


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Nuitari

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11

Montag, 7. September 2009, 11:40

Soviel ich weiß darfst du die vorderen Scheiben fluten lassen und dass bis zu einer Tönung von max 25% bei Winschutzscheibe und 30% bei vorderen Seitenscheiben.
Habe das von einer Seite eines Scheibenfluters:

Die TÜV Eintragung wird summasumarum bei 150,- EUR liegen.

Scheibentönungen sind wie folgt erlaubt:

Frontscheibe: 25%
vordere Seitenscheiben: 30%
Rest theoretisch bis 100% (aber wer will schon einen LKW)
Empfehlung für den Rest so ca. 50-70%

Die Internetseite ist DIESE falls es jemanden interessiert.

Das Tönen mit Folie ist soviel ich weiß garnicht erlaubt. Aber ob ich mir die Mühe machen würde die Windschutzscheibe rauszuschneiden um fluten zu lassen... ich weiß nicht!

Magna00

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12

Montag, 7. September 2009, 14:48

ich hab das ja machen lassen mit dreiecksfenster folieren .... aber keine ABE bekommen :D

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Magna00« (7. September 2009, 14:52)

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puntostyling

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Montag, 7. September 2009, 15:52

im prinzip ist selbst das dreiecksfenster vorne verboten - erlaubt sind mit ABE nur die hinteren seitenscheiben sowie das heckfenster.

aber wie schon geschrieben, kann man sich die vorderen scheiben auch tönen lassen, bis wie geschrieben 20 - 25%. das kann man dann auch vom tüv abnehmen lassen.

bevor ihr sowas aber macht, und euch hier aufs internet verlasst - fahrt einfach beim zuständigen tüv bei euch in der gegend vorbei und fragt nach.
Grüße,
puntostyling

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Montag, 7. September 2009, 17:17

hmmm komisch ich dachte man darf die vorderen fenster tönen

die ammis bei uns fahren die vorne genauso getönt wie hinten sogar gespiegelt
das so etwas in deutschland verboten bzw für deutsche verboten ist war mir klaro aber zu nem gewissen grad dürfen die vorne getönt werden hab ich auch schon des öfteren gesehen (von deutschen)
...gut...
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15

Montag, 7. September 2009, 17:29

Wenn dann nur so wie von Nuitari beschrieben. Ansonsten gibt es hier noch weitere Infos. Per Einzelabnahmen können die vorderen Scheiben eingetragen werden, die Preis- Leistung sei MAL dahingestellt.
MfG Dionysos

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16

Montag, 7. September 2009, 18:08

aber kann mir MAL einer erklären warum ammis die vorderen scheiben tönen bzw sogar spiegeln lassen dürfen und wir nicht

was ist da der sinn?
...gut...
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17

Montag, 7. September 2009, 18:09

Deutsche Politik und deutsches Recht.

Warum dürften die Italiener GFK-Bomber fahren ohne Gutachten, aber keine größeren Felgen aufziehen? (im übertriebenen sinne)...

die diskussion gibts schon seit zig jahren...bisher konnte ich mich noch nicht dazu durchringen, vorne zu tönen....mal sehen..
Grüße,
puntostyling

Dionysos

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Montag, 7. September 2009, 18:15

Also ich würde erst gar nicht auf die Ide kommen vorne zu tönen, aus welchen Gründen auch? Ich behaupte es sprechen mehr dagegen als dafür, und zudem bin ich auch froh, dass es in D und soweit ich weiß in der ganzen EU verboten ist.
MfG Dionysos

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dionysos« (7. September 2009, 18:16)

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Montag, 7. September 2009, 18:17

grund dafür:
schaut gut aus
wirst weniger von der sonne geblendet

dagegen:
weniger sicht nachts

2:1 dafür :lol:
Grüße,
puntostyling

Dionysos

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20

Montag, 7. September 2009, 18:26

Soso :-D, das sieht bei euch dann also bei Sonneneinstrahlung so aus :PDT_velo:
MfG Dionysos

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