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c_k

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Montag, 27. Dezember 2010, 22:19

TüV-Teilegutachten und Eintragung gem §19.3

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Nabend liebe Comm!

Ich hatte letzten Monat (genau in der nacht vom elftenelften aufn 12.11.) n netten unfallschaden an meinem GP (fahrerflucht und so der ganze mist).
Hab dann bei meinem händler meines vertrauens den schaden richten lassen und mir ne neue Heckstoßstange dran knüppeln lassen!
hier ma n blick auf das neue teil: http://www.italo-tuning.de/novitec-xone-…nge-p-4729.html

jetzt is die frage...da steht so was nettes wie "TüV-Teilegutachten" und "Eintragung nach § 19.3"..ich hab das aber von meinem händler machen lassen, papiere hatte ich ja die ganze zeit in meiner tasche...das besagte teilegutachten lag heute, wo ich das auto abgeholt hatte, nich mit dabei.
gibts probleme nu weil ja die neue stoßstange eingetragen werden "muss" oder nich?

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dany**

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Dienstag, 28. Dezember 2010, 07:21

RE: TüV-Teilegutachten und Eintragung gem §19.3

hallo du,

also ich werde aus deiner aussage nicht ganz schlau. hat sie dir der händler eintragen lassen? wenn ja dann ist gut, wenn nein musst du selber gehen, ist aber kein problem, entsprechendes material liegt auf ner CD bei. Dies musst dir entsprechend ausdrucken und zum tüv gehen.
falls du keine CD hast, ruf am besten novitec direkt an und frag nach ob sie es dir mailen können.
eintragen war bei mir in 15 min gemacht, einmal richtig gerüttelt und nummern verglichen und auf gings zum stempeln.

eins noch: ich habe meine im moment in ruhestand geschickt, weil viel zu tief, ich hab mit ihr schon im sommer probs wegen aussitzen und jetzt bei dem vielen schnee? hast du da keine probleme?

Mein Grande Punto: 1,4 T-Jet; K&W Schrauber; 25mm distanzscheiben, FIAT Frontansatz, Friedrich Motorsport Auspuff mittig, Merkur Heckschürze, K&N Tauschluftfilter; LED Rückleuchten; LED Nummerschildbeleuchtung; I call it : white turbine


Abarth81

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Dienstag, 28. Dezember 2010, 07:24

also mit einem teilegutachten musst du die stoßstange eintragen lassen, wie im gutachten schon steht nach §19.3!

Anders sieht es aus wenn du eine ABE allgemeine betriebs erlaubnis hast. Da reicht es die papiere mit zu führen. Doch vorsicht, andere änderungen am fahrzeug können schonmal ne ABE ungültig machen.

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c_k

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Dienstag, 28. Dezember 2010, 08:44

Moin Moin
Und danke für die antworten

Hab gerade bei ihm angerufen..er hat noch die CD wo das gutachten drauf ist!

@dany**: ich bin gestern damit ohne probleme gefahren! hier schmilzt der schnee schon recht gut weg, trotz der -1°C
hab ja den diffusor noch net drunter! kommt alles nach und nach

@abarth81: das man ne ABE mit sich führen muss das kenn ich noch aus zweiradzeiten!

wie lang darf man sich zeit lassen für die eintragung?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »c_k« (28. Dezember 2010, 08:45)

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dany**

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Dienstag, 28. Dezember 2010, 09:39

RE: TüV-Teilegutachten und Eintragung gem §19.3

ohjeee ich weiß noch wie ich geflucht habe bis ich den diffusor drunter hatte ;-) ich kann dir nur eins empfehlen wenn es selber machst: anstelle der schrauben besorg die passende gewinde bolzen und muttern, sonst würde ich heute noch dastehen und die schrauben reinwürgen

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Dienstag, 28. Dezember 2010, 11:45

Zitat

Original von c_k
wie lang darf man sich zeit lassen für die eintragung?

Sobald du die Stoßstange dran hast, musst du umgehend zum TÜV, sonst fährst du ohne Betriebserlaubnis rum.

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Dienstag, 28. Dezember 2010, 22:31

ich habe meine Lester Schweller und den Rieger Ansatz nicht eingetragen, da der Tüv meinte ich brauchte so was nicht, genau wie sportsitze, wenns profesionell gemacht wird braucht man beim 3 türer die sitze auch nicht eintragen lassen müssen halt nur klappbar sein sonst gibts probleme mit dem tüv.

muss aber dazu sagen schweller und ansatz hatten tüv gutachten
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