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Dienstag, 27. August 2013, 16:12

Prüfgutachten für Typisierung

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Hallo!

Ich möchte für meinen Fiat Scheinwerferblenden und neue Spiegelkappen typisieren lassen. Nun sagte mir diese Dame der Landesregierung OÖ am Telefon, dass ich dafür ein sogenanntes Prüfgutachten benötige. Als ich mir die Teile bestellt habe, war nur bei den Scheinwerferblenden so etwas wie ein Gutachten dabei und laut Hersteller der Spiegelkappen würde ein E-Zeichen auf diesen genügen.

Wo bekomme ich so ein Prüfgutachten her bzw. wer von euch hat Erfahrungen mit der Typisierung von Teilen?

Hydro

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Dienstag, 27. August 2013, 16:23

So ist das in der BRD auch, die Scheinwerferblenden haben ein Gutachten/Abe und sollen, müssen eingetragen werden und die Spiegelkappen haben ein E-Prüfzeichen, dieses erlaubt die Benutzung an den dafür vorgesehenen Fahrzeugen, somit müssen die Spiegelkappen in der BRD nicht abgenommen werden.
Gilt das auch so für Österreich ?(
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cingsgard

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Mittwoch, 28. August 2013, 06:55

Das ist in Österreich genauso geregelt. Hier genügt ebenso ein E-Prüfzeichen auf den vorhandenen Teilen. ABE´s werden nicht gelten, da diese nur für Deutschland ausgestellt werden. Aber mit einem Gutachten kann man auch die Scheinwerferblenden eintragen bzw. in Österreich typisieren lassen.

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Mittwoch, 28. August 2013, 17:05

Die Spiegelkappen haben ein E-Zeichen und ich werde sie nicht typisieren lassen, da ich sie nur lackieren bräuchte und dann sehen sie 1 zu 1 aus wie die, die bereits oben sind. Ich will sie ja nur tauschen, da die Vorbesitzerin diese total abgekratzt hat.

Bzgl. Scheinwerferblende bin ich echt skeptisch, ob ich zum typisieren fahren soll oder nicht.

Hydro

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Mittwoch, 28. August 2013, 17:07

Wenn es bei den Blenden ein Gutachten gibt, dann kannst du sie verwenden wie im Gutachten angegeben, fahre zum Prüfer, zeige ihm das Gutachten und frage ob es geht oder was du sonst noch machen mußt. Danach kannst du dann ja neu entscheiden.
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Mittwoch, 28. August 2013, 17:16

WTF sind das für Spiegelkappen? Mit Xenon Ausleuchtung oder wie?
Ich mein, welcher Polizist/TÜV Prüfer überprüft Spiegelkappen auf Zulässigkeit? Solange der Spiegel ok ist, ist alles ok.

Mach' dir keine Gedanken über die Spiegelkappen.

Scheinwerferblenden musst bei TÜV angucken lassen (eintragen), egal ob die x-Zeichen oder y-Zeichen haben. Deren Zeichen ist ungültig - egal ob er aus Gold oder Silber ist. Man kann theoretisch auch stinknormale Folie nehmen, sich Scheinwerferblenden aufkleben und dann zum TÜV gehen.

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Mittwoch, 28. August 2013, 21:05

Darf ich fragen woher dieses bestimmt fundierte Wissen stammt? Möglich ist es bestimmt, allerdings frage ich mich dann warum es so viele "Scheinwerferleisten" gibt, welche als eintragungsfrei/ mit ABE verkauft werden? ?(

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cingsgard« (29. August 2013, 07:43)


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Mittwoch, 28. August 2013, 21:11

"eintragungsfrei/ mit ABE" Scheinwerferblenden gibt's nicht. ABE für's Material vll'. braucht kei' Sau!
Frag' bei TÜV nach, wenn du's so d'ran glaubst.
Ist immer 50/50 Chance das man Ärger bei diesen Dingern bekommt. - kannst Jahrelang damit fahren und es passiert nix, i-wann kommt schlecht gelaunter Polizist und haut Einem auf's Maul. :thumbdown:

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Mittwoch, 28. August 2013, 21:16

woher hast du das Wissen denn? Vom Tüv sicher nicht ;-)
"ABE fürs Material"? Du meinst ein Materialgutachten? Da hast du Recht, dass hilft einem kaum weiter.

Aber nur mal als Beispiel eine ABE von Fa Mattig

Ich denke das reicht, oder? ;-)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cingsgard« (29. August 2013, 07:43)


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Donnerstag, 29. August 2013, 07:45

Igor, manchmal hast Du leider wirklich keine Ahnung. Dann schreib lieber nix.

Ich hatte z.b. bei meinem VW Polo auch Scheinwerferblenden - nicht nur mit einem Gutachten, sondern mit einer ABE. Diese waren nicht eintragungspflichtig. Ich musste nur die ABE mitführen und gut war!

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Donnerstag, 29. August 2013, 12:23

Vielleicht wäre es sinnvoll wenn die Österreicher sich hier mal zu Wort melden. Ich wüsste das jetzt auch nicht und würde da nicht auf die Regeln von hier beharren.
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Donnerstag, 29. August 2013, 14:03

Sehr gute Idee :thumbup:
Auch wenn sie uns in dem Bereich sehr ähnlich sind, ist es nicht automatisch gleich.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cingsgard« (30. August 2013, 08:12)


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Donnerstag, 29. August 2013, 14:22

Ich habe bei den Scheinwerferblenden auch so einen Zettel dazu bekommen. Diese habe ich schon vor 2 Monaten montiert und wurde bis jetzt von keinem Polizisten aufgehalten.

Zu den Spiegelkappen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich solche die 1 zu 1 wie originale sind, nur unlackiert, typisieren lassen soll. Ich glaube, die Dame von der Landesregierung am Telefon meinte, ich habe irgendwelche ausgefallenen. Tja, ich will sie ja nur tauschen, weil die anderen etwas im A**** von der Vorbesitzerin sind.

Wenn ich so einen Zettel habe, muss ich sie dann eintragen lassen?

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Donnerstag, 29. August 2013, 14:28

Je nach dem wie der Zettel heißt.
Sagst dann wenn du ihn hast.

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Donnerstag, 29. August 2013, 14:34

Wenn ich so einen Zettel habe, muss ich sie dann eintragen lassen?


Kommt ganz drauf an was es für ein Zettel ist ;-)
Mit einer ABE müsstest du die Blenden in Deutschland nicht eintragen lassen - wie es bei euch ist, ist aber noch unklar.
Welche Blenden sind es denn? Hersteller usw



EDIT: Aber wäre es nicht am einfachsten für dich mit deinem Wagen und den Papieren mal bei der nächsten Prüfstelle vorbeizufahren und eine gesicherte Antwort zu bekommen?

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Donnerstag, 29. August 2013, 14:50

mein Zettel sieht 1 zu 1 aus wie der der oben gepostet wurde.

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Sonntag, 1. September 2013, 00:29

hier 2 interessante seiten über hinweise bzw. regelungen was vom tüv bzw. der prüfstelle der landesregierung österreich geprüft werden muss u. was nicht.

http://www.greenspirits.at/index.php?id=73

http://www.riediger.at/wp/dienstleistung…zeuganderungen/

http://www.legales-tuning.at/welcome.htm

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cingsgard« (3. September 2013, 06:50)


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Sonntag, 1. September 2013, 00:41

Also brauchst du für den "bösen Blick" ein Anbaugutachten. Ist es das was du als Papier hast?

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Sonntag, 1. September 2013, 15:05

Als ich mir die Scheinwerferblenden bestellt habe, habe ich ein Gutachten mitgeliefert bekommen. Ich schätze das müsste ausreichen. Bis jetzt hat mich die Polizei deswegen auch noch nicht aufgehalten ;).

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