Wenn es sich um einen Spoiler aus den Zubehör handelt (z.B. der Lester Spoiler sieht genau so aus wie der originale) dann muss dieser eingetragen werden, bzw. hat eine
ABE bzw. EG-Genehmigung.
Handelt es sich aber 100% um den originalen Spoiler, der von Fiat ab Werk verbaut wird, dann gibt es zwei Möglichkeiten.
Möglichkeit 1:
Der Spoiler ist in den COC-Papieren vermerkt. Die COC Papiere sind nicht zu verwechseln mit den "normalen" Fahrezugpapieren (Brief und Zulassungsbescheinigung Teil I) und liegen leider oft nur dem Händler vor und der gibt diese oft nicht an den Kunden weiter. Sollte er aber, da dort auch alle zulässigen Rad/Reifen-Kombinationen drinn stehen und nicht wie in den Fahrzeugpapieren nur die kleinste zulässige Größe.
Wenn der Spoiler in den COC Papieren vermerkt ist, ist alles in Ordnung. Lackieren, montieren und fertig.
Möglichkeit 2:
Der Spoiler ist nicht in den COC-Papieren vermerkt.
Dann sieht es schlecht aus. Da der werkseitig verbaute Spoiler offiziell nicht zum nachrüsten vorgesehen ist, gibt es auch keine extra
ABE der ein Gutachten zum eintragen.
Hier ginge nur eine Einzelabnahme nach §21.
Ja ich weiss, das man den bei jedem Fiathändler als Ersatzteil kaufen kann. Betonung liegt hier auf der Silbe "Ersatz".
Günstiger wäre es dann auf jeden Fall einen Spoiler aus dem Zubehör (z.B. Lester) zu nehmen und diesen mit dem dazugehörigne Gutachtne eintragen zu lassen.