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Mein Grande Punto: Fiat Grande Punto 1,3 Multijet Dynamic mit 90 PS, 50/30 Eibach federn, Dotz Kyalami Felgen in 7*17 ET38 mit 205/40 R17 bereifung, Getönte Scheiben, kleiner Hifi ausbau
Mein Grande Punto: Noch in Fiat Panda Tarnung ;-)
Mein Grande Punto: Abarth GP 1.4 T-JET,Lederaustattung ABARTH, Interscope, Armlehne, Estetico Kit, ABARTH Bianco
Mein Grande Punto: Noch in Fiat Panda Tarnung ;-)
Mein Auto: Fiat 500 1.4 16V Lounge • Pasodoble Rot und ein paar Extras. Mods: Mittelarmlehne • Eibach Pro-Kit • Dachspoiler • 16"-Speichis • Ragazzon MSD • Ragazzon 2x70mm ESD • K&N Sportluffi
Mein Grande Punto: Abarth GP 1.4 T-JET,Lederaustattung ABARTH, Interscope, Armlehne, Estetico Kit, ABARTH Bianco
Mein Grande Punto: Fiat Grande Punto 1,3 Multijet Dynamic mit 90 PS, 50/30 Eibach federn, Dotz Kyalami Felgen in 7*17 ET38 mit 205/40 R17 bereifung, Getönte Scheiben, kleiner Hifi ausbau
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Babymaserati« (13. Januar 2008, 16:55)
Mein Grande Punto: 1.4 8V Dyn. Blau, 16" Brock RC12, BMC Luftfilter, 40/40 Novitec Federn, Novitec Grill Oben/Unten, Einstiegsleisten
Mein Grande Punto: Noch in Fiat Panda Tarnung ;-)
Mein Grande Punto: Fiat Grande Punto 1,3 Multijet Dynamic mit 90 PS, 50/30 Eibach federn, Dotz Kyalami Felgen in 7*17 ET38 mit 205/40 R17 bereifung, Getönte Scheiben, kleiner Hifi ausbau
Mein Grande Punto: 1.3 Multi, getönte Scheiben ,Sportgrill/Heckspoiler und diverse kleinere Dinge größeres folgt
Zitat
Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a ABS. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Mein Grande Punto: 1.9 M-Jet DPF 130PS, schwarz, 5-Türer, Emotion, SkyDome, Leder, Blue&Me, Interscope, Sitzheizung, Standheizung inkl. FFB, Regen- und Parksensoren, Tempomat, Sperrdifferential, 18‘‘ OZ Supertourismo, KW-Gewindefahrwerk Variante 2, 6-Kolben Bremsanlage
Das Grande Punto Forum ist KEIN offizielles Angebot der Fiat Group Automobiles Germany AG
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