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GrandeQL

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Dienstag, 22. Juli 2008, 17:58

Kennzeichenbeleuchtung / Nummernschildbeleuchtung

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Hi,

hier zeig' ich euch mal meine Kennzeichenbeleuchtung.
Habe die originalen "gelben" Kennzeichenbeleuchtung abgeklebt, da der Boardkomputer meckert wenn man nur etwas anderes (z.B. LED) anschließt.

Habe die [URL=http://www.foliatec.com/foliatec/foliatec_shop/LED-PRODUKTE/BELEUCHTUNG/CARSTYLING/PROSTYLE%20universelles%20Zubeh%F6r/LED%20FlexStripes%20-%203%20wei%DFe%20LEDs,%20L%20=%206%20cm,%202%20St%FCck.foliatec?affiliateId=1&page=article.jsp&groupId=40&productId=40255]FLEX STRIPES von Foliatec[/URL] in weiß verbaut.
Diese haben ein E-Zeichen aufgedruckt.
Aber eigentlich gilt die ABE von FoliaTec nur als "Türgriffbeleuchtung außen", aber ich denke es ist schonmal gut, dass das E-Zeichen drauf ist.

Die Leuchtfarbe ist ein schönes Weiß mit leichtem blaustich (Xenonoptik) und es sieht wirklich um einiges besser aus, als auf folgenden Bildern:












Freue mich über Kommentare.

Grüße

Alex

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GrandeQL« (11. Februar 2009, 23:56)

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Joerg

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Dienstag, 22. Juli 2008, 22:10

Sieht ganz lustig aus, aber sei dir sicher, dass du damit Probleme bekommen wirst.
Der erste Polizist der das sieht, wird dich sofort anhalten und dann kannste den Kram wieder demontieren.
Gerade bei der Außenbeleuchtung dürfen nur zugelassene und geprüfte Leuchtmittel verwendet werden und das gehört ganz sicher nicht dazu, E-Zeichen hin oder her. ;-)

Funky-Joe

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Dienstag, 22. Juli 2008, 22:15

Kauf dir doch ein selbstleuchtendes kennzeichen, dann kannste die beleuchtung gleich ganz wegbaun ;)
Sieht sehr geil aus! Kostet aber um die 90 euro...

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Joerg

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Dienstag, 22. Juli 2008, 22:35

Kann mir nicht vorstellen, dass sowas zugelassen ist, denn:

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr

§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
(2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen; hiervon ausgenommen sind Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der Bundeswehr gemäß Anlage 4 Abschnitt 3 sowie Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der im Bundesgebiet errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere.

Und zu dem Selbstbau im ersten Beitrag:

§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
(6)...
Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.


So schick es auch ausschaut, ich würde es wieder abmachen, denn das zieht mit 100%iger Sicherheit ein Bußgeld, wenn nicht sogar eine Strafanzeige nach sich. ;-)

Funky-Joe

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Mittwoch, 23. Juli 2008, 06:50

In den meisten europäischen Ländern muss eine Kennzeichenbeleuchtung von außen mittels herkömmlicher Glühlampen erfolgen. In Deutschland erlaubte zunächst die Kennzeichen-Ausnahmeverordnung die ausnahmsweise Zulassung von selbstleuchtenden Kennzeichen bis zum 29. April 2005. Im März 2006 erhielt 3M in Deutschland die Erlaubnis, 300 Fahrzeuge mit selbstleuchtenden Kennzeichen auszustatten und probeweise im öffentlichen Straßenverkehr zu betreiben. Im Juli 2006 folgte die Allgemeine Bauartgenehmigung. Grundlage hierzu ist die geänderte, dementsprechend angepasste, ehemalige StVZO, jetzt FZV, unter der TA 22.


Ich versteh den text so, dass die dinger schon ne zugelassen sind oder? Ich kenn mich da ned aus und versteh solche texte oft bisschen falsch. Aber der Jörg kann mir das sicher sagen, der is ja in dem thema fit ;)

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GrandeQL

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Mittwoch, 23. Juli 2008, 13:20

Hi Jungs und Mädels,

so eng sehe ich das auch nicht und ich kenne mehrere Polizisten und die sehen das auch nicht so eng :razz:

Aber ich fahr jetzt schon 2,5 Monate damit rum und hatte noch nie was, auch nicht bei der EM oder so, als ich Nachts vor der Polizei fuhr.

Aber warten wir MAL ab. :twisted:

Wie gesagt "nicht ganz erlaubt" ist das Ganze halt.

Grüße

Alex

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TEgold

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Mittwoch, 23. Juli 2008, 14:16

@GrandeQL
Bitte nicht persönlich nehmen, aber es würgt einen schon im Halse, wie viele Leute mit eindeutig nicht zugelassenem Klimbim am Auto rumfahren und es als Rechtfertigung sehen, dass sie nur noch nicht angehalten wurden.
Als nächstens verbaust du 100W-Rallyebeleuchtung im Scheinwerfer und glaubst, dass das in Ordnung ist, nur weil dich keiner anlichthupt oder die Grünen dich noch nicht angehalten haben.
Aber über Sinn und Unsinn von Optiktuning lässt sich halt nicht streiten. ;)
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Mittwoch, 23. Juli 2008, 14:19

hallo :roll: :roll:nimmts MAL locker also das ganze ist jetzt MAL absolut nicht Verkehrsgefährdend und tut nicht immer so als ob ihr hier alle absolut heilig seit :roll: :roll:

Also ich finde es sieht gut aus :023:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sessantanove« (23. Juli 2008, 14:19)

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GrandeQL

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Mittwoch, 23. Juli 2008, 15:20

sessantanove hat's erkannt :idea:

Solange ich niemanden damit störe damit finde ich es okay.
Und TEgold ich kauf' mir keine 1ooW-Ralleybirnen.. :razz:

Sehts MAL locker...keeep 8-)

Grüße

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Mittwoch, 23. Juli 2008, 16:31

ICH sehe das locker. Hoffe nur für euch, dass das auch für alle anderen auf der Straße gilt. Aber spätestens bei der nächsten HU ist das Thema sowieso erledigt. :)
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Mittwoch, 23. Juli 2008, 16:53

Ich sehe das mit dem Kennzeichen auch relativ locker, sieht ja auch schick aus, aber man sollte sich manche Dinge halt nur MAL vor Augen führen, bevor es vielleicht ein böses Erwachen gibt. ;-)

Magna00

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Mittwoch, 23. Juli 2008, 16:59

wieder son streitpunkt *g*

warum is die led beleuchtung so schlimm? is doch ne dezente bessere bleuchtung...
solange es nicht reflektiert isses doch ok? (also abgesehen das es verboten ist)

Mein Grande Punto: Fiat Grande Punto Sport Blau 1.4L 16V 95PS 2007er - , Standheizung , Alu-Pedale, Abarth Auspuff ab Kat , nachträglich getönte Heckscheiben, verstärktes 5 Gang Getriebe anstatt 6 ^^


GrandeQL

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Mittwoch, 23. Juli 2008, 17:50

Das denke ich doch auch.

Ich denke ein Mensch - eingeschlossen unsere lieben Polizisten :PDT_inc: - wird, wenn er einen gesunden Menschenverstand hat, darüber hinwegsehen.

Aber ich werde es ja sehen, evtl. ja schon wie erwähnt bei der nächsten HU.

Abwarten und Bier ahm Tee trinken :Banane35:

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Mittwoch, 23. Juli 2008, 17:53

wenn er nen gesunden menschenverstand hat, wird er dir nämlich nen bußgeld aufdrängen, weils eben verboten ist..... wenn er aus seiner persöbnlichen sicht handeln müsste, kämst du vielleicht günstiger weg ;) aber die is da leider nit gefragt...

was die HU angeht...lieber abmachen.....und danadch wieder dran..wenn schon...

achso....ich find die beleuchtung an sich auch nicht schlecht! sieht echt schick aus und is MAL was anderes...nur erlauben kann ich mir sowas nimmer :(
Grüße,
puntostyling

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Mittwoch, 23. Juli 2008, 18:05

Ja oder er beruft sich auf §53 OwiG:

Zitat

(1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben nach pflichtgemäßem Ermessen Ordnungswidrigkeiten zu erforschen ...


und sagt: "bau es lieber wieder ab.." :razz:

[Bei OWI's entscheidet immer der einzelne Beamte ob er mündlich oder schriftlich (kostenpflichtig) verwarnt.]

Achso nochwas puntostyling: Warum kannst du dir "sowas" nicht mehr erlauben? Schon nah an der Waschmaschine dran mit den Punkten :lol:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »GrandeQL« (23. Juli 2008, 18:07)

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Mittwoch, 23. Juli 2008, 18:10

ich hab meinen lappen schon weg wegen anderen sachen..

und auch sowas würde mir das rückrat brechen und ich wäre meinen lappen dann schneller wieder los als mir lieb ist ;)
Grüße,
puntostyling

sessantanove

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Freitag, 8. August 2008, 13:53

Fals jemand eine Legale Lösung sucht...

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