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  • »Carribbean Passion« ist männlich

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Donnerstag, 1. September 2011, 18:31

ist das zulässig LEDS und Abblendlicht gleichzeitig?

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Ich habe folgende Scheinwerfer seit letzter woche verbaut:

http://www.italiatec.de/27298_Fiat-Grand…CE-Regelung.htm

Nun habe in wikipedia gelesen:

"Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht[http://de.wikipedia.org/wiki/Standlicht] geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen."

Auf Anfrage bei italiatec antworteten mir diese, dass die LEDs bei ein geschaltetem Abblendlicht abgedimmt leuchten.

Kann mir jemand sagen, ob dies dann erlaubt ist; also gleichzeitiger Betrieb von LEDs und Abblendlicht

Mein Grande Punto: www.grande-punto.de/thread.php?threadid=42822


Keshet

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Donnerstag, 1. September 2011, 19:06

RE: ist das zulässig LEDS und Abblendlicht gleichzeitig?

Bei vielen Autos mit den vier Ringen ist zu beobachten, dass das markante Tagfahrlicht der neuen Scheinwerfer auch an ist wenn die Hauptscheinwerfer an sind, aber nur abgedunkelt.

Eine Verordnung sagt, dass nur ein maximaler Wert an LUX erreicht werden darf. Bei den meisten heutigen Leuchtensystemen ist dieser Wert bereits ausgereizt.

Bei den Ringbrüdern ist wohl das TFL auch gleichzeitig das Standlicht und darf deshalb mit Hauptscheinwerfer nur leuchten, wenn es abgedimmt wird um diesen Maximalwert nicht zu überschreiten.

Frage ist jetzt, hat Dein Auto Standlicht UND TFL, dann darf die TFL nicht mitbrennen, wenn Hauptscheinwerfer eingeschaltet wird.

Ist die TFL auch gleichzeitig Standlicht, dann ja, aber nur mit abdimmung.

Keshet

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Hydro

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Donnerstag, 1. September 2011, 20:21

RE: ist das zulässig LEDS und Abblendlicht gleichzeitig?

wie Keshet schon sagt, dass TFL muß gedimmt sein, wenn das Abblendlicht an ist.
Hydro's Oilburner
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Donnerstag, 1. September 2011, 22:56

RE: ist das zulässig LEDS und Abblendlicht gleichzeitig?

Nein mein GP hat nur Standlicht !

und das ist laut Italiatec mit Abblendlicht dann gedimmt

demnach müsste es also erlaubt sein

Besten Dank an euch beide

Ging ja echt schnell mit eurer Antwort :-D

Mein Grande Punto: www.grande-punto.de/thread.php?threadid=42822


TEgold

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Dienstag, 20. September 2011, 20:56

Die Grundregel ist doch recht einfach:

Wenn das vermeintliche "Tagfahrlicht" (LED oder wie auch immer ausgeführt) an ist, dürfen Rückleuchten und Kennzeichenbeleuchtung nicht an sein, denn dann ist es entweder Standlicht (damit zu fahren ist verboten) oder unzulässige Zusatzbeleuchtung, was oh Wunder auch verboten ist. Deswegen werden auch gerne die Selberbastler rausgezogen, die irgendwelche LED-Leisten montieren und die als Standlicht anschließen. Der Grundsatz, dass die "TFL" aus sein müssen, sobald auch nur das Standlicht eingeschaltet wird, ist vollkommen richtig. Die "Ringfraktion" (ich dachte, das wären die Hobbits?) scheint durch die Dimmfunktion, die ja auch beim Blinken aktiv ist, wohl eine Ausnahmegenehmigung für ihre Typbauweise erhalten. Ist halt ein kleiner Unterschied, ob ein Hersteller so etwas in Serie verbaut oder ob es Nachrüstzeugs ist.
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Dienstag, 20. September 2011, 23:02

bei einigen (vll auch bei allen) autos mit den 4 ringen sind die serien - ledleisten auch gleichzeitig als standlicht zugelassen da die serienmäßig kein anderes standlicht haben


bei meinem evo ist es z.b. so das wenn ich das serien TFL anhab und standlicht anschalte bleiben beide lichter an
serie - hab da nix dran rumgebastelt !

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »LightningStorm« (20. September 2011, 23:04)

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