Original von Yirk
Hmm, schei.e!
Denn dann werde ich meinen wohl nicht nützen können. Was passiert, wenn ich trotzdem mit dem Teil jetzt rumfahre? Bekomm ich da überhaupt noch TÜV mit? Oder erlischt komplett die Betriebserlaubnis?
Sobald etwas am Fahrzeug geändert wird, was die Aussen-Beleuchtung betrifft, muss es geprüft werden.
Entweder gibt der Hersteller eine ABE/EG-Genehmigung mit, oder ein Gutachten zum eintragen. Alternativ bleibt nur die Einzelabnahme.
Wenn es nicht genehmigt ist, erlischt die allgermeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Und da sind dann fehlender Versicherungsschutz, fahren ohne gültige Zulassung usw. mit verbunden.
Um das Problem zu lösen, das die Leuchten gemeinsam mit Standlicht und/oder Abblendlicht leuchten, würde ich mit einem Relais arbeiten.
Die Lampen so anklemmen, das sie nur Strom bekommen, wenn die Zündung eingeschaltet ist.
Relais so dazwischen schalten, das die Stromzufuhr zu den Leuchten beim einschalten des Standlichtes unterbrochen wird.