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GrandeQL

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21

Dienstag, 7. Dezember 2010, 21:14

Wird nicht angezeigt, wenn Sie angemeldet sind!

Die Aussage von bigben ist soweit (fast) korrekt!

Ich zitiere MAL aus dem §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung):

Zitat

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.

Habe MAL die für mich wichtigen Punkte fett hervorgehoben.

Diesem Gesetzestext nach, dürften in Deutschland keine Fahrzeuge zugelassen werden können, bei denen es (technisch) möglich ist, die Nebelscheinwerfer ohne Abblendlicht einzuschalten, obwohl "der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist"!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GrandeQL« (7. Dezember 2010, 21:15)

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backdraft

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22

Mittwoch, 15. Dezember 2010, 11:51

Ich war am 5.12. in Essen bei der Motor-Show.
Die Mitarbeiter von Dactane sagten mir auch das das einfach nur Scheinwerfer sind mit Standlicht im TFL-Design.
Dazu das ich immer mit Abblendlicht fahren muss, sofern ich das imitierte TFL (Standlicht)
eingeschaltet habe. Da habe ich dann gefragt was es dann für einen Sinn hat 300€ teure Scheinwerfer zu kaufen und es nicht das ist was es zu scheinen mag. Hinzu kommt das in den Schweinwerfern nur H1 Lampen sind und in den Originalen H4 Lampen.
Qualitativ wäre das doch ein Schritt zurück meiner Meinung nach, obwohl ich die Dinger super schick finde.

Mein Grande Punto: 1,3JTD gechipt 7,5 x 215 R17 LED Rücklicht, 1er BMW LED Kennzeichenbel., schwarze Seitenbilnker, Singelframe Kühlergrill oben & unten (Bienenwarben), mit Carbonfolie bekleppte Motorhaube, Spoilerlippe vom Seat Leon Cubra R


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