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Babymaserati

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1

Donnerstag, 30. Oktober 2008, 20:07

Blendstreifen nachrüsten?

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Hallo,
kann man solche durchsichtigen Blendstreifen(Blau-, Grünkeil) nachrüsten?
Mir nach, ich folge!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Babymaserati« (30. Oktober 2008, 20:19)

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To0obi

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2

Donnerstag, 30. Oktober 2008, 20:24

Klar, musst nur die passenden finden, hab auch schon darüber nachgedacht ;)
(Ebay, Fiat-Händler, ATU oder beim Folienspezi)

-----> Ich weiß jedoch NICHT wie's mit TÜV aussieht, weiß net ob man nen Gutachten dafür braucht

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »To0obi« (30. Oktober 2008, 20:25)


puntostyling

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3

Donnerstag, 30. Oktober 2008, 23:24

toobi, was du meinst sind solche streifen, die man von außen auf die scheibe packt....was baby meint, sind aber solche noch recht durchsichtigen keile, die man aber nur dann reinbekommt, wenn man sich ne neue scheibe holt...

frag MAL ael668, der hat doch da kontakte ^^
Grüße,
puntostyling

Joerg

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4

Donnerstag, 30. Oktober 2008, 23:40

Ich habe vor kurzem die Windschutzscheibe wechseln müssen.
Es gibt anscheinend keine Windschutzscheibe für den GP mit integriertem Blendstreifen.
Die haben mir aber kostenlos einen Streifen Tönungsfolie reingemacht, was im Endeffekt die gleiche Wirkung hat.

GR_Punto_Active

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5

Freitag, 31. Oktober 2008, 07:25

RE: Blendstreifen nachrüsten?

Ja, kann man natürlich! Eine ABE ist in der Regel dabei, wenn nicht --> Finger weg!!!
Was ist zu beachten: Du darfst mit der Folie und sonstigen Aufklebern auf der WSS (z.B. Feinstaubplakette, Lichttest etc.) nicht mehr als 10% der Scheibenfläche bekleben. Du solltest vorher also Deine Scheibenfläche grob vermessen und den Colorkeil dann soweit zurechtschneiden, daß der TÜV und Co. nichts zu meckern hat! Es gibt nämlich einige Prüfer, die auf soetwas achten - selber schon erlebt. Ich hatte allerdings die ABE vorher gelesen und mich daran gehalten. Der Prüfer KAM dann nach dem Nachmessen auf das gleiche Ergebnis, das ich ihm vorher nannte!
Relativitätstheorie:
Wenn ich Dir einen Finger ins Auge stecke, haben wir beide einen Finger im Auge, aber ich bin relativ besser dran!

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Joerg

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6

Freitag, 31. Oktober 2008, 08:53

Was du da schreibst, ist in mehreren Punkten leider falsch!
Bevor man sowas schreibt, sollte man sich wirklich kundig machen.

1. Wie groß dürfen Sonnenblendstreifen sein?
2. Benötigt man für einen Sonnenblendstreifen eine ABE?
3. Wie groß darf die maximal beklebte Fläche sein?

Geltende Bestimmungen zu Aufklebern auf Scheiben:

Bekleben von Scheiben mit Folien bringt die Betriebserlaubnis zum Erlöschen (§ 19 ABS. 2 StVZO); es sei denn, für die betreffende Folie wurde eine Bauartgenehmigung nach § 22 a ABS. 1 Nr. 3 StVZO erteilt. Regelung gilt für Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben. Mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen bei Kontrollen ist vom Fahrzeugführer ein Abdruck der Bauartgenehmigung, wenn kein Eintrag im Fzg-Schein erfolgt ist (§ 19 ABS. 4 StVZO). Folien müssen Prüfzeichen haben (§§ 22a ABS. 2, 69a ABS. 2 Nr. 7 StVZO, § 23 StVG - s. a. Verlautbarung des BMV vom 27.05.86, VkBl. 1986, S. 306). Ausgenommen sind kleinere Aufkleber, deren Fläche kleiner als 0,1 qm ist. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen sein; die Scheibeneinfassung muss frei bleiben (Verlautbarung des BMV 2.10.1986, VkBl. 1986, S. 557)

Zusammenfassend:
- Ein einzelner Aufkleber darf nicht größer als 0,1m² sein, sonst benötigt man eine Genehmigung, z.B. eine ABE
- Insgesamt dürfen nicht mehr als 25% der Windschutzscheibe beklebt sein
- Die Scheibeneinfassung darf nicht beklebt sein
- Und naürlich darf sich kein Aufkleber im Sichtbereich befinden

Gerechnet mit den 0,1m² darf der (durchgehende) Blendstreifen am GP, der oben eine Scheibenbreite von 1,15 m hat, nicht höher sein als max. 8,6 cm, wenn man keine ABE dafür hat.
Jeder Blendstreifen ohne ABE, der größer als diese 0,1m² ist, bringt automatisch die Betriebserlaubnis des Fahrzeues zum erlöschen und damit auch den Versicherungsschutz!

Beim GP kann man einen Trick anwenden:
Da beim GP die Scheibe oben durch den mittleren, in der Scheibe vorhandenen dunklen Keil in 2 Hälften geteilt ist (ich meine die Tönung hinter dem Rückspiegel), kann man den Blendstreifen im zwei Hälften teilen, wenn man ihn genauso tief machen will wie diesen Keil und somit die 0,1m² je Hälfte nehmen.
Somit kann der geteilte Blendstreien wesentlich tiefer sein als die o.g. 8,6 cm, da die 0,1m² je Aufkleber gelten und nicht als Gesamtfläche. ;-)
Trotzdem müssen hierbei natürlich weiterhin die 25% der erlaubten Gesamtfläche und das Sichtfeld des Fahrers beachtet werden!

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (31. Oktober 2008, 09:02)


GR_Punto_Active

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Freitag, 31. Oktober 2008, 09:20

Warum ich jetzt 10% geschrieben hatte, hängt wohl damit zusammen, daß mein damaliger Golf eine Scheibengesamtfläche von ca. 1 m² hatte. Daher wohl die 10 % bei 0,1 m²!
Relativitätstheorie:
Wenn ich Dir einen Finger ins Auge stecke, haben wir beide einen Finger im Auge, aber ich bin relativ besser dran!

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Freitag, 31. Oktober 2008, 09:49

:shock: Wow, danke schonmal für die seeeehr ausführliche Hilfe.
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