Was du da schreibst, ist in mehreren Punkten leider falsch!
Bevor man sowas schreibt, sollte man sich wirklich kundig machen.
1. Wie groß dürfen Sonnenblendstreifen sein?
2. Benötigt man für einen Sonnenblendstreifen eine ABE?
3. Wie groß darf die maximal beklebte Fläche sein?
Geltende Bestimmungen zu Aufklebern auf Scheiben:
Bekleben von Scheiben mit Folien bringt die Betriebserlaubnis zum Erlöschen (§ 19
ABS. 2 StVZO); es sei denn, für die betreffende Folie wurde eine Bauartgenehmigung nach § 22 a
ABS. 1 Nr. 3 StVZO erteilt. Regelung gilt für Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben. Mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen bei Kontrollen ist vom Fahrzeugführer ein Abdruck der Bauartgenehmigung, wenn kein Eintrag im Fzg-Schein erfolgt ist (§ 19
ABS. 4 StVZO). Folien müssen Prüfzeichen haben (§§ 22a
ABS. 2, 69a
ABS. 2 Nr. 7 StVZO, § 23 StVG - s. a. Verlautbarung des BMV vom 27.05.86, VkBl. 1986, S. 306).
Ausgenommen sind kleinere Aufkleber, deren Fläche kleiner als 0,1 qm ist. Es darf nicht mehr als
1/4 der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen sein; die
Scheibeneinfassung muss frei bleiben (Verlautbarung des BMV 2.10.1986, VkBl. 1986, S. 557)
Zusammenfassend:
- Ein einzelner Aufkleber darf nicht größer als 0,1m² sein, sonst benötigt man eine Genehmigung, z.B. eine
ABE
- Insgesamt dürfen nicht mehr als 25% der Windschutzscheibe beklebt sein
- Die Scheibeneinfassung darf nicht beklebt sein
- Und naürlich darf sich kein Aufkleber im Sichtbereich befinden
Gerechnet mit den 0,1m² darf der (durchgehende) Blendstreifen am GP, der oben eine Scheibenbreite von 1,15 m hat, nicht höher sein als
max. 8,6 cm, wenn man keine
ABE dafür hat.
Jeder Blendstreifen ohne
ABE, der größer als diese 0,1m² ist, bringt automatisch die Betriebserlaubnis des Fahrzeues zum erlöschen und damit auch den Versicherungsschutz!
Beim GP kann man einen Trick anwenden:
Da beim GP die Scheibe oben durch den mittleren, in der Scheibe vorhandenen dunklen Keil in 2 Hälften geteilt ist (ich meine die Tönung hinter dem Rückspiegel), kann man den Blendstreifen im zwei Hälften teilen, wenn man ihn genauso tief machen will wie diesen Keil und somit die 0,1m² je Hälfte nehmen.
Somit kann der geteilte Blendstreien wesentlich tiefer sein als die o.g. 8,6 cm, da die 0,1m² je Aufkleber gelten und nicht als Gesamtfläche. ;-)
Trotzdem müssen hierbei natürlich weiterhin die 25% der erlaubten Gesamtfläche und das Sichtfeld des Fahrers beachtet werden!