Wenn du die Rückbank entfernst, musst du dies vom TÜV abnehmen lassen, da du die Anzahl der Sitzplätze veränderst.
Teilweise übersieht der Prüfer das freundlicherweise.
Meißtens aber nicht und schon ist man durch die HU gefallen.
Bei einer Kontrolle sieht es nicht viel anders aus.
Habe vor kurzem noch mit Micha von MW Motorsport über genau dieses Thema gesprochen, und anschließend mit dem Prüfer bei uns im Autohaus.
Im 2er Golf habe ich auch seit Jahren keine Rückbank mehr drinn. Wäre dank Käfig, Kreuz und diverser Streben auch völlig sinnlos. Da ich den Wagen aber ausschließlich mit roter Nummer auf der Nordschleife bewege, betraf mich das bisher nicht besonders.
Der Wagen soll aber im Frühjahr eine normale Zulassung erhalten.
Daher meine Unterhaltung mit unserem PRüfer.
Er sagt ganz klar; In dem Moment, wo die Rückbank ausgebaut wird, ist dies eintragungspflichtig. Bzw. in dem Fall vielmehr AUStragungspflichtig.
Es spielt keine Rolle, ob die hinterne Sicherheitsgurte ausgebaut werden oder im Fahrzeug verbleiben. Gibt da in diversen Foren das Gerücht, das es reicht, die Gurte drinzulassen.
Fakt ist, wenn die Rückbank raus ist, stehen die Sitzplätze nicht mehr zur Verfügung.
Danke nochmal an Micha für den Denkanstoß.
Das Argument "Ich habe die vorrübergehend ausgebaut um was großes zu transportienren" wird euch auch keiner abkaufen. Zumal es beim GP keinen Sinn macht.