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Mein Grande Punto: Leider TOTALSCHADEN :(
Mein Grande Punto: 1.4 16V, K&N Luftfilter
Mein Grande Punto: [5T] 1.4 T-Jet New Orleans Blau --> http://www.grande-punto.de/thread.php?threadid=8487
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (18. August 2008, 12:49)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Flo85« (18. August 2008, 13:02)
Zitat
Original von Flo85
Ja ok, ich gebe auf :lol:
Ich hab eine dran, der Rest ist mir wurscht 8-)
Quellcode |
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Die Umweltzonen sind durch die Verkehrszeichen 270.1 und 270.2 der Straßenverkehrs-Ordnung als solche gekennzeichnet. Das Zusatzzeichen regelt, welche Fahrzeuge mit welchen Plaketten in der betreffenden Umweltzone fahren dürfen. Fahrzeuge ohne Plakette dürfen die Umweltzone nicht befahren, sonst drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug auf Grund seiner Emissionsschlüsselnummer eine Plakette bekommen könnte. Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, benötigen ebenfalls eine Umweltplakette. |
Mein Grande Punto: [5T] 1.4 T-Jet New Orleans Blau --> http://www.grande-punto.de/thread.php?threadid=8487
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Mein Grande Punto: GP 199 1,4/16V/5T- schwarz wie die Nacht
Zitat
Original von GrandeQL
Hab zwar eigentlich keine Zeit aber schreib kurz zurück...
Du begehst eine Owi nach § 41 ABS. 2 Nr. 6 (Z. 270.1) i.V.m. §§ 49 ABS. 3 No. 4
StVO, 24 StVG.
Die Kennzeichnungsvorschriften werden im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 16. Oktober 2006 geregelt.
Übrigens werden Verstöße (bei Bedarf) bereits geahndet.
Deine Aussagen hießen im Umkehrschluss: "Leute, fahrt OHNE Plakette, denn es kann euch nichts passieren!" (keine Kennzeichnung --> keine Kontrolle --> keine Sanktionierung)
Joerg, lass dir noch sagen, dass ich nichts gegen dich habe und auch nicht gegen dich schreiben möchte.
Gruß
Alex
Zitat
Original von Joerg
... Was übrigens noch hinzukommt ist:
Wer darf diese Kontrolle und dieses Bußgeld überhaupt erteilen?
Meines Wissens nach (wenn ich mich irre bitte berichtigen), darf dies nur die Polizei tun, nicht aber das Ordnungsamt, da es sich um ein Bußgeld handelt mit Eintrag in das Verkehrszentralregister.
Ordnungskräfte des Ordnungsamtes dürfen wegen Verkehrsverstößen eigentlich nur Verwarngelder bis 35 Euro verhängen, aber keine Bußgelder ab 40 Euro.
Somit könnte also nur ein Polizeibeamter/-beamtin dieses Bußgeld verhängen und die werden sicher keine Verkehrskontrollen für eine Umweltzone durchführen, die haben genug wichtigere Sachen zu tun.
Mein Grande Punto: Dynamic 3-Türer 1.4 8V 77 PS Bj. 06/2008, Exotica Rot, + Dualogic-Automatik etc.
Mein Grande Punto: [5T] 1.4 T-Jet New Orleans Blau --> http://www.grande-punto.de/thread.php?threadid=8487
Zitat
Original von GrandeQL
Wie gesagt, mich würde diese, wie Du sagst, strittige Sache gerne genauer Wissen
Fahre doch extra MAL in eine solche Zone ohne Plakette, wenn Du von einer allgemeinen Verkehrskontrolle weißt...und dann wissen wir es alle genau.
Zitat
Original von GrandeQL
Übrigens versuche MAL einem Richter zu erklären, dass die Ampel, welche Du überfahren hast noch gelb war, wenn die hinter dir fahrende Polizei sagt, das diese Rot war.
Es wird nicht funktionieren, selbst dann nicht, wenn sie wirklich gelb war.
Zitat
Original von Joerg
Ich hab was besseres gemacht, ich habe das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung angeschrieben und nach der Rechtsgrundlage wegen der Erteilung eines Bußgeldes bei fehlender Plakette gefragt. Wenn die sowas auf ihrer Website schreiben, dann müssen sie mir ja auch sagen können, welche Rechtsgrundlage dafür existiert.
Zitat
Original von Joerg
Und was hat dieser (unnütze und sinnlose) Vergleich jetzt mit dem Thema zu tun?
Mein Grande Punto: [5T] 1.4 T-Jet New Orleans Blau --> http://www.grande-punto.de/thread.php?threadid=8487
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihrer Website ist in den Fragen und Antworten zur Umweltplakette folgendes zu lesen:
"Fahrzeuge ohne Plakette dürfen die Umweltzone nicht befahren, sonst drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug auf Grund seiner Emissionsschlüsselnummer eine Plakette bekommen könnte."
Aufgrund welcher Regelung des Bußgeldkataloges, oder einer anderen rechtlichen Norm kann ein Bußgeld verhängt werden, bloß wegen der fehlenden Plakette, wenn das Fahrzeug selbst die Emissionswerte erfüllt?
Mir ist nur die Nummer 153 des Bußgeldkataloges bekannt, die besagt, dass man wegen des Führens eines Fahrzeuges, das nicht den Bedingungen des Zeichens 270 entspricht ein Bußgeld auferlegt bekommen kann, aber nicht wegen dem Fehlen der Plakette.
Mit freundlichen Grüßen
...
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