Diese Werbung wird für Grande-Punto.de Mitglieder nicht angezeigt, wenn Sie angemeldet sind!

Italo-Welt

Cyrill

Pennnase

  • »Cyrill« ist männlich

Beiträge: 494

Aktivitätspunkte: 2 645

Dabei seit: 23.06.2007

Wohnort: Kevelaer - NRW

  • Nachricht senden

81

Sonntag, 17. August 2008, 22:12

Wird nicht angezeigt, wenn Sie angemeldet sind!

Jeder PKW und LKW braucht so nen Ding

Mein Grande Punto: Leider TOTALSCHADEN :(


Leopard

Punto-Fan

  • »Leopard« ist männlich

Beiträge: 63

Aktivitätspunkte: 330

Dabei seit: 10.03.2008

Wohnort: Berlin

  • Nachricht senden

82

Sonntag, 17. August 2008, 22:58

RE: Habt ihr schon eine Feinstaub-Plakette im Auto?

Habe meine gleich beim Kauf dazubekommen! Hätte sonst in Berlin auch garnicht vom Hof des Autohauses fahren können! :lol:
Grüße aus Berlin! :PDT_shv:

Mein Grande Punto: 1.4 16V, K&N Luftfilter


Facu

Punto-Schrauber

  • »Facu« ist männlich

Beiträge: 200

Aktivitätspunkte: 1 185

Dabei seit: 17.03.2008

  • Nachricht senden

83

Montag, 18. August 2008, 02:34

Wer mit so ner scheiss plakette sein auto verhässlicht ist dumm genug. Wie kann man solch einen schwachsinn der regierung auch noch unterstützen??? Ich für meinen teil werde solch eine plakette niemals am auto machen, grade bei einem neuwagen, wo doch selbst der blindeste bulle wissen muss, dass der grande die normen erfüllt.

GrandeQL

Punto-Profi

  • »GrandeQL« ist männlich

Beiträge: 758

Aktivitätspunkte: 3 860

Dabei seit: 09.03.2008

Wohnort: nähe Bodensee

Danksagungen: 2

  • Nachricht senden

84

Montag, 18. August 2008, 03:04

Ruhig Blut Facu...

:Fumeur17:

Mein Grande Punto: [5T] 1.4 T-Jet New Orleans Blau --> http://www.grande-punto.de/thread.php?threadid=8487


Flo85

Mitgliedschaft beendet

85

Montag, 18. August 2008, 11:17

Ne is klar, dann lieber ne Strafe in Kauf nehmen :roll:

Joerg

Punto-Meister

Beiträge: 1 877

Aktivitätspunkte: 9 525

Dabei seit: 06.08.2007

  • Nachricht senden

86

Montag, 18. August 2008, 12:33

Es ist noch sehr umstritten, ob man überhaupt eine Strafe bekommen kann, bloß wegen der fehlenden Plakette.
Denn weder ein Gesetz, noch der Bußgeldkatalog sagen etwas darüber aus, dass man für das Nichtvorhandensein einer Plakette ein Bußgeld bezahlen muss.
(Mir ist jedenfalls keine solche Regelung bekannt)

Auszug Bußgeldkatalog:
Nr. 153
Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots (§ 41 ABS. 2 Nr. 6 StVO)
bei Smog oder zur Verminderung (§ 49 ABS. 3 Nr. 4 StVO)
schädlicher Luftverunreinigungen
(Zeichen 270) geführt
40 EUR

Hier steht nur was wegen des Führen eines Fahrzeuge, dass nicht den Bedingungen des Zeichens 270 entspricht, aber nichts über das Fehlen einer Plakette.
Somit könnte man aufgrund der bestehenden Gesetzeslage nur dann bestraft werden, wenn man mit einem nicht erlaubten Fahrzeug in eine Umweltzone einfährt, aber nicht, weil man keine Plakette hat.

Hier könnte sich ein Widerspruch also durchaus lohnen, indem man dann auch sofort darauf hinweist, dass man nicht gegen die Regelungen der Umweltzone verstoßen hat, da das geführte Fahrzeug die Bedingungen der Umweltzone erfüllt und somit lediglich die Plakette nicht vorhanden war und man für das Bußgeld wegen fehlender Plakette keinerlei Rechtgrundlage erkennt.

P.S.: Und außerdem steht dort "geführt", das betrifft also nur den Führer des Fahrzeuges, nicht den Halter. Wenn man also bestreitet das Fahrzeug an dem Tage "geführt" zu haben (weil z.B. das geparkte Auto das Bußgeld bekommen hat), kann es auch kein Bußgeld geben. ;-)
Es könnte dann aber durchaus passieren, dass man dann zukünftig ein lückenloses Fahrtenbuch zu führen hat!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (18. August 2008, 12:49)


Flo85

Mitgliedschaft beendet

87

Montag, 18. August 2008, 12:59

Dann bitte MAL folgende Seite anschauen:

http://www.umwelt-plakette.de/feinstaubp…fsubip27j0u9713

Im Fernsehen KAM auch vor geraumer Zeit ne Reportage, da wurde abkassiert bei Kontrollen :shock:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Flo85« (18. August 2008, 13:02)


Joerg

Punto-Meister

Beiträge: 1 877

Aktivitätspunkte: 9 525

Dabei seit: 06.08.2007

  • Nachricht senden

88

Montag, 18. August 2008, 13:05

Die Seite kenne ich natürlich, aber was dort steht, entspricht nicht dem Wortlaut des Gesetzes und nicht der Regelung des Bußgeldkataloges und das ist letztenendes ausschlaggebend.
Außerdem solltest du dir MAL die Seite genauer anschauen, dann fällt dir wahrscheinlich auf, dass man dort Plaketten kaufen kann.
Ein Schelm, wer böses dabei denkt. ;-)

Außerdem ist das eine Infoseite einer privaten GmbH, also nichts rechtlich verbindliches.
Von den Preisen MAL ganz abgesehen: :lol:
Bestellen Sie bei uns die original Umweltplakette (Feinstaubplakette) online für nur 8,90 EUR bzw. 18,90 EUR zzgl. Versand. Anhand Ihres Fahrzeugscheins ermitteln wir automatisch welche Plakette (rot/gelb/grün) Ihr Fahrzeug benötigt und liefern Ihnen diese ganz bequem nach Hause.

Flo85

Mitgliedschaft beendet

89

Montag, 18. August 2008, 18:27

Ja ok, ich gebe auf :lol:
Ich hab eine dran, der Rest ist mir wurscht 8-)

GrandeQL

Punto-Profi

  • »GrandeQL« ist männlich

Beiträge: 758

Aktivitätspunkte: 3 860

Dabei seit: 09.03.2008

Wohnort: nähe Bodensee

Danksagungen: 2

  • Nachricht senden

90

Montag, 18. August 2008, 19:20

Zitat

Original von Flo85
Ja ok, ich gebe auf :lol:
Ich hab eine dran, der Rest ist mir wurscht 8-)


Jetzta, nich gleich aufgeben Flo ;)
Aber ich muss zugeben, der Joerg ist ne' harte Nuss, die es zu knacken gilt :razz:

Zum Thema:


Quellcode

1
2
3
Die Umweltzonen sind durch die Verkehrszeichen 270.1 und 270.2 der Straßenverkehrs-Ordnung als solche gekennzeichnet. Das Zusatzzeichen regelt, welche Fahrzeuge mit welchen Plaketten in der betreffenden Umweltzone fahren dürfen.

Fahrzeuge ohne Plakette dürfen die Umweltzone nicht befahren, sonst drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug auf Grund seiner Emissionsschlüsselnummer eine Plakette bekommen könnte. Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, benötigen ebenfalls eine Umweltplakette. 


Übrigens, noch ein kleines Quellenratespiel:

1. Die Quelle macht die Gesetze und Verordnungen
2. Die Quelle weiß über diese Bescheid
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.

3. Die Quelle ist das [URL=http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.1002681/Artikel/dokument.htm]Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung[/URL]



Grüße (besonders an Joerg :-))

Alex

Mein Grande Punto: [5T] 1.4 T-Jet New Orleans Blau --> http://www.grande-punto.de/thread.php?threadid=8487


Joerg

Punto-Meister

Beiträge: 1 877

Aktivitätspunkte: 9 525

Dabei seit: 06.08.2007

  • Nachricht senden

91

Montag, 18. August 2008, 21:57

Ach er nu wieder.
Dann zeig mir doch bitte MAL eine Regelung die besagt, dass man ein Bußgeld zahlen muss, weil man keine Plakette am Auto hat.
Und zwar genau dafür, dass man keine Plakette am Auto hat.
Ich kenne nur die Vorschrift, dass man ein Bußgeld zu zahlen hat, weil man ein Fahrzeug, dass nicht den Bestimmungen des Zeichens 270 entspricht, in einer Umweltzone führt.
Nu MAL Butter bei die Fische und bitte eine gesetzliche Regelung suchen und nicht irgenwelche Aussagen von irgendwelchen Seiten, denn nur die gesetzliche Regelung ist es was zählt.

Und MAL ehrlich, solange du keine solche Regelung findest und dieses Bußgeld nicht belegen kannst aufgrund einer rechtlichen Vorschrift, würde ich an deiner Stelle hier besser nichts mehr schreiben, wenn du dich nicht dadurch outen willst, dass du hier nur etwas gegen mich schreibst, aber nichts konstruktives zum Thema beiträgst.

GrandeQL

Punto-Profi

  • »GrandeQL« ist männlich

Beiträge: 758

Aktivitätspunkte: 3 860

Dabei seit: 09.03.2008

Wohnort: nähe Bodensee

Danksagungen: 2

  • Nachricht senden

92

Dienstag, 19. August 2008, 08:06

Hab zwar eigentlich keine Zeit aber schreib kurz zurück...

Du begehst eine Owi nach § 41 ABS. 2 Nr. 6 (Z. 270.1) i.V.m. §§ 49 ABS. 3 No. 4
StVO, 24 StVG.


Die Kennzeichnungsvorschriften werden im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 16. Oktober 2006 geregelt.

Übrigens werden Verstöße (bei Bedarf) bereits geahndet.
Deine Aussagen hießen im Umkehrschluss: "Leute, fahrt OHNE Plakette, denn es kann euch nichts passieren!" (keine Kennzeichnung --> keine Kontrolle --> keine Sanktionierung)

Joerg, lass dir noch sagen, dass ich nichts gegen dich habe und auch nicht gegen dich schreiben möchte.


Gruß

Alex

Mein Grande Punto: [5T] 1.4 T-Jet New Orleans Blau --> http://www.grande-punto.de/thread.php?threadid=8487


NozzY

Mitgliedschaft beendet

93

Dienstag, 19. August 2008, 08:57

Am besten einer Probiert es einfach MAL aus ;)

cm909

Punto-Profi

  • »cm909« ist männlich

Beiträge: 591

Aktivitätspunkte: 3 035

Dabei seit: 04.05.2007

Wohnort: Hessen/Taunusstein

  • Nachricht senden

94

Dienstag, 19. August 2008, 10:30

Plaktete drauf oder nicht drauf - es könnte sich nur um einen
"Verfahrensfehler" handeln, wenn das KFZ ansonsten den Richtlinien
der Feinstaub-VO pp. entspricht.
Gemäss juristischen Auslegungen und Interpretationen könnte die
Ausführung von Joerg gereifen - es wäre nicht ausgeschlossen, dass
ein Gericht dem folgt.
Die Plakette ist kein amtliches Siegel, wie ASU/TÜV-Plakette. Kann
ja überall gekauft werden auch über Interent bestellt werden.
Es ist nicht nachweisbar, dass die gekaufte Plakette nicht auch für ein
anderes KFZ missbraucht wird, um die Regeln und VO's zu umgehen.

Deswegen sollten solche "Dokumente" z.B. bei TÜV nebst der ASU- und TÜV-Plakette mit angebracht werden, da hat der Gesetzgeber m.E. MAL wieder
gepennt und unerlaubte Hintertürchen geschaffen -

Mein Grande Punto: GP 199 1,4/16V/5T- schwarz wie die Nacht


Joerg

Punto-Meister

Beiträge: 1 877

Aktivitätspunkte: 9 525

Dabei seit: 06.08.2007

  • Nachricht senden

95

Dienstag, 19. August 2008, 10:40

Zitat

Original von GrandeQL
Hab zwar eigentlich keine Zeit aber schreib kurz zurück...

Du begehst eine Owi nach § 41 ABS. 2 Nr. 6 (Z. 270.1) i.V.m. §§ 49 ABS. 3 No. 4
StVO, 24 StVG.


Die Kennzeichnungsvorschriften werden im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 16. Oktober 2006 geregelt.

Übrigens werden Verstöße (bei Bedarf) bereits geahndet.
Deine Aussagen hießen im Umkehrschluss: "Leute, fahrt OHNE Plakette, denn es kann euch nichts passieren!" (keine Kennzeichnung --> keine Kontrolle --> keine Sanktionierung)

Joerg, lass dir noch sagen, dass ich nichts gegen dich habe und auch nicht gegen dich schreiben möchte.


Gruß

Alex


Die Paragrafen hab ich auch gefunden, konnte darin aber nicht erkennen, dass man für das Fehlen einer Plakette ein Bußgeld zahlen muss.
Im § 41 ABS. 2 Nr. 6 StVO steht ja nur:
"Mit den Zeichen 270.1 und Zeichen 270.2 werden die Grenzen einer Verkehrsverbotszone bestimmt. Sie verbieten den Verkehr mit Kraftfahrzeugen innerhalb einer so gekennzeichneten Verkehrsverbotszone im Falle der Anordnung von Maßnahmen zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen auf der Grundlage des § 40 ABS. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes."

und im § 49 ABS. 3 Nr. 4 StVO
"entgegen § 41 eine durch ein Vorschriftzeichen gegebene Anordnung nicht befolgt"
Also, mit Bezug auf §41 ebenfalls nur den Verkehr mit Kraftfahrzeugen.

Der Bußgeldparagraf dazu ist nämlich die Nr. 153, den ich vorher schon genannt hatte:
"Auszug Bußgeldkatalog:
Nr. 153
Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots (§ 41 ABS. 2 Nr. 6 StVO)
bei Smog oder zur Verminderung (§ 49 ABS. 3 Nr. 4 StVO)
schädlicher Luftverunreinigungen
(Zeichen 270) geführt
40 EUR"
Auch hier ist also nur vom Führen des Fahrzeuges innerhalb des Verkehrsverbotes vom Zeichen 270 die Rede. Dies ist aber ebenfalls keine Grundlage um ein Bußgeld nur wegen einer fehlenden Plakette zu erteilen.

Das die Kennzeichnungspflicht besteht, daran besteht auch überhaupt kein Zweifel, habe auch nie etwas anderes behauptet. Was ich geschrieben hatte war, dass es immer noch strittig ist, ob man nur für das Fehlen einer Plakette dieses Bußgeld bezahlen muss, denn eigentlich gibt es dafür keine Grundlage. Darum auch mein Hinweis mit dem Widerspruch gegen ein entsprechendes Bußgeld.

Wenn überhaupt, dann müsste man ein Bußgeld zahlen wegen eines Verstoßes gegen die (unstrittige) Kennzeichnungspflicht, aber nicht aufgrund dessen, dass man innerhalb der Verkehrsverbotszone mit einem (eigentlich) zulässigen Fahrzeug fährt.
Das ist genau der Punkt, der ja noch strittig ist, denn die Nr. 153 aus dem Bußgeldkatalog kann man nicht verwenden, diese Regelung betrifft rein das (aktive) Führen eines Fahrzeuges innerhalb der Verkehrsverbotszone, nicht aber die fehlende Kennzeichung des Fahrzeuges.

Und bitte versuche nicht meine Aussagen durch Umkehrschluss auszulegen, denn ich habe nicht behauptet, dass einem nichts passieren kann, ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es in der Hinsicht noch eine strittige Frage ist.

Was übrigens noch hinzukommt ist:
Wer darf diese Kontrolle und dieses Bußgeld überhaupt erteilen?
Meines Wissens nach (wenn ich mich irre bitte berichtigen), darf dies nur die Polizei tun, nicht aber das Ordnungsamt, da es sich um ein Bußgeld handelt mit Eintrag in das Verkehrszentralregister.
Ordnungskräfte des Ordnungsamtes dürfen wegen Verkehrsverstößen eigentlich nur Verwarngelder bis 35 Euro verhängen, aber keine Bußgelder ab 40 Euro.
Somit könnte also nur ein Polizeibeamter/-beamtin dieses Bußgeld verhängen und die werden sicher keine Verkehrskontrollen für eine Umweltzone durchführen, die haben genug wichtigere Sachen zu tun.

PeWiBro

Punto-Fan

  • »PeWiBro« ist männlich

Beiträge: 81

Aktivitätspunkte: 410

Dabei seit: 17.05.2008

Wohnort: bei Hannover

  • Nachricht senden

96

Dienstag, 19. August 2008, 16:28

Zitat

Original von Joerg
... Was übrigens noch hinzukommt ist:
Wer darf diese Kontrolle und dieses Bußgeld überhaupt erteilen?
Meines Wissens nach (wenn ich mich irre bitte berichtigen), darf dies nur die Polizei tun, nicht aber das Ordnungsamt, da es sich um ein Bußgeld handelt mit Eintrag in das Verkehrszentralregister.
Ordnungskräfte des Ordnungsamtes dürfen wegen Verkehrsverstößen eigentlich nur Verwarngelder bis 35 Euro verhängen, aber keine Bußgelder ab 40 Euro.
Somit könnte also nur ein Polizeibeamter/-beamtin dieses Bußgeld verhängen und die werden sicher keine Verkehrskontrollen für eine Umweltzone durchführen, die haben genug wichtigere Sachen zu tun.


... und das ist der Grund, warum in Hannover nicht das Ordnungsamt sondern ausschließlich die Polizei diese Kontrollen durchführt (allerdings seeehr zurückhaltend und eigentlich nur bei allgemeinen Verkehrskontrollen :mrgreen: )...
Tschüß dann :039:
PeWi

Bilder von meinem "DschiiiPiii"

Mein Grande Punto: Dynamic 3-Türer 1.4 8V 77 PS Bj. 06/2008, Exotica Rot, + Dualogic-Automatik etc.


GrandeQL

Punto-Profi

  • »GrandeQL« ist männlich

Beiträge: 758

Aktivitätspunkte: 3 860

Dabei seit: 09.03.2008

Wohnort: nähe Bodensee

Danksagungen: 2

  • Nachricht senden

97

Dienstag, 19. August 2008, 20:16

So kurz nochmal:

PeWiBro bestätigt ja die polizeilichen Kontrollen.

Übrigens, da stimme ich dir zu Joerg, wenn Bußgeld im Spiel ist bzw. generell im nicht ruhenden Verkehr ist die POL zuständig.

Wie gesagt, mich würde diese, wie Du sagst, strittige Sache gerne genauer Wissen ;)

Fahre doch extra MAL in eine solche Zone ohne Plakette, wenn Du von einer allgemeinen Verkehrskontrolle weißt...und dann wissen wir es alle genau.

Übrigens versuche MAL einem Richter zu erklären, dass die Ampel, welche Du überfahren hast noch gelb war, wenn die hinter dir fahrende Polizei sagt, das diese Rot war.
Es wird nicht funktionieren, selbst dann nicht, wenn sie wirklich gelb war.

Mein Grande Punto: [5T] 1.4 T-Jet New Orleans Blau --> http://www.grande-punto.de/thread.php?threadid=8487


Joerg

Punto-Meister

Beiträge: 1 877

Aktivitätspunkte: 9 525

Dabei seit: 06.08.2007

  • Nachricht senden

98

Dienstag, 19. August 2008, 20:25

Zitat

Original von GrandeQL
Wie gesagt, mich würde diese, wie Du sagst, strittige Sache gerne genauer Wissen ;)

Fahre doch extra MAL in eine solche Zone ohne Plakette, wenn Du von einer allgemeinen Verkehrskontrolle weißt...und dann wissen wir es alle genau.

Ich hab was besseres gemacht, ich habe das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung angeschrieben und nach der Rechtsgrundlage wegen der Erteilung eines Bußgeldes bei fehlender Plakette gefragt. Wenn die sowas auf ihrer Website schreiben, dann müssen sie mir ja auch sagen können, welche Rechtsgrundlage dafür existiert.

Zitat

Original von GrandeQL
Übrigens versuche MAL einem Richter zu erklären, dass die Ampel, welche Du überfahren hast noch gelb war, wenn die hinter dir fahrende Polizei sagt, das diese Rot war.
Es wird nicht funktionieren, selbst dann nicht, wenn sie wirklich gelb war.

Und was hat dieser (unnütze und sinnlose) Vergleich jetzt mit dem Thema zu tun?

GrandeQL

Punto-Profi

  • »GrandeQL« ist männlich

Beiträge: 758

Aktivitätspunkte: 3 860

Dabei seit: 09.03.2008

Wohnort: nähe Bodensee

Danksagungen: 2

  • Nachricht senden

99

Dienstag, 19. August 2008, 20:40

Zitat

Original von Joerg
Ich hab was besseres gemacht, ich habe das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung angeschrieben und nach der Rechtsgrundlage wegen der Erteilung eines Bußgeldes bei fehlender Plakette gefragt. Wenn die sowas auf ihrer Website schreiben, dann müssen sie mir ja auch sagen können, welche Rechtsgrundlage dafür existiert.


Sehr gute Idee! Bitte poste dann auch die Antwort. Danke.


Zitat

Original von Joerg
Und was hat dieser (unnütze und sinnlose) Vergleich jetzt mit dem Thema zu tun?


Gebe zu, der Vergleich hinkt etwas...

Mein Grande Punto: [5T] 1.4 T-Jet New Orleans Blau --> http://www.grande-punto.de/thread.php?threadid=8487


Joerg

Punto-Meister

Beiträge: 1 877

Aktivitätspunkte: 9 525

Dabei seit: 06.08.2007

  • Nachricht senden

100

Dienstag, 19. August 2008, 20:48

Das hier ist mein Schreiben, bin MAL sehr gespannt, wann und ob überhaupt eine Antwort kommt. ;-)

Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Ihrer Website ist in den Fragen und Antworten zur Umweltplakette folgendes zu lesen:
"Fahrzeuge ohne Plakette dürfen die Umweltzone nicht befahren, sonst drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug auf Grund seiner Emissionsschlüsselnummer eine Plakette bekommen könnte."

Aufgrund welcher Regelung des Bußgeldkataloges, oder einer anderen rechtlichen Norm kann ein Bußgeld verhängt werden, bloß wegen der fehlenden Plakette, wenn das Fahrzeug selbst die Emissionswerte erfüllt?
Mir ist nur die Nummer 153 des Bußgeldkataloges bekannt, die besagt, dass man wegen des Führens eines Fahrzeuges, das nicht den Bedingungen des Zeichens 270 entspricht ein Bußgeld auferlegt bekommen kann, aber nicht wegen dem Fehlen der Plakette.

Mit freundlichen Grüßen
...

Legende:

Forum enthält keine neuen Beiträge
Forum enthält neue Beiträge
Forum ist geschlossen
Forum ist ein externer Link

Anzeigen