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Grande_CC

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1

Montag, 5. November 2007, 20:25

Mein roter Ferrari ;)

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Seit dem 1.11.2007 bin ich stolzer Besitzer eines Fiat Grande Punto 1.2l NEUWAGEN mit anfangs 0km :)!

Er ist echt toll und bin bisher auf den 190 km super zufrieden ;) !

Was sagt ihr, ich habe noch einige Fotos angehängt , nicht wundern die wurden noch im Autohaus gemacht :) , neue folgen die Tage ;)

Euer Carstcom
»Grande_CC« hat folgende Bilder angehängt:
  • punto seite.jpg
  • punto vorn.jpg
  • punto innen.jpg
  • punto hinten.jpg

Babymaserati

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2

Montag, 5. November 2007, 20:44

Geile Farbe. Obwohl ich selber einen Grande fahre, muss ich mich trotzdem umdrehen wenn ich einen roten Grande Punto sehe. Sowas ist einfach eine Augenweite :shock:! Pflege ihn aber gut. :-D

Schönen Abend noch.
Mir nach, ich folge!

Mein Grande Punto: 1.4 8V Dyn. Blau, 16" Brock RC12, BMC Luftfilter, 40/40 Novitec Federn, Novitec Grill Oben/Unten, Einstiegsleisten


Grande_CC

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3

Montag, 5. November 2007, 20:56

Tja Ferrari eben ;) nur bei den PS kann ich net mithalten !

acseven

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4

Montag, 5. November 2007, 21:10

Herzlichen Glückwunsch zu deinem neuen Flitzer. :001:

Rote Autos sind immer eine Augenweide, da muss ich mich auch immer umdrehen. 8-)

Was für Extras hat deiner denn so?

Mein Auto: Fiat 500 1.4 16V Lounge • Pasodoble Rot und ein paar Extras. Mods: Mittelarmlehne • Eibach Pro-Kit • Dachspoiler • 16"-Speichis • Ragazzon MSD • Ragazzon 2x70mm ESD • K&N Sportluffi


GP2006

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5

Montag, 5. November 2007, 21:16

Ja toller Grande Punto. Das rot passt perfekt zu den Formen des Grande.


Viel Spass damit.



gruss
ABARTH////////////////////////////////////////////

White Scorpion

Mein Grande Punto: Abarth GP 1.4 T-JET,Lederaustattung ABARTH, Interscope, Armlehne, Estetico Kit, ABARTH Bianco


Unomaniac

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6

Montag, 5. November 2007, 21:20

Hi,

ja die Farbe "beißt" so richtig in den Augen. (aua...) 8-)

Gruss Stefan

Grande_CC

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7

Montag, 5. November 2007, 21:39

Naja extras hehe da ist er eher sparsam bestückt :)

Klima, Servo lol , Kopfaribags denke auch normal, dual drive , so das normale eben :) !

Joerg

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8

Montag, 5. November 2007, 22:30

Glückwunsch zum neuen Fahrzeug.
Stand der auf Halde?
Ich frage, weil der noch die alten Embleme hat.

Grande_CC

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9

Montag, 5. November 2007, 22:57

War ne tageszulassung mit 8 km :) aber haben mir den nochmal auf 0 km runter gedreht :) aber der preis macht die musik hehe ;) ! die neue front habe ich ja heute im forum gekauft vom stöckchen :) !

Paulemann

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10

Dienstag, 6. November 2007, 16:31

Zitat

Original von Grande_Carstcom
Naja extras hehe da ist er eher sparsam bestückt :)

Klima, Servo lol , Kopfaribags denke auch normal, dual drive , so das normale eben :) !


Hey, jeder hat MAL klein angefangen, also nicht so bescheiden!

Wieviele in deinem alter können schon behaupten einen "Neuwagen" (TZ) zu haben?!

Mein Grande Punto: Grande verkauft


Joerg

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11

Dienstag, 6. November 2007, 17:31

Zitat

Original von Grande_Carstcom
War ne tageszulassung mit 8 km :) aber haben mir den nochmal auf 0 km runter gedreht :)

Wie jetzt?
Illegale Tachomanipulation vom Händler oder was?

conce156

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12

Dienstag, 6. November 2007, 17:36

@Joerg

Hab MAL gelesen das des bis zu 200km noch möglich und legal vom Händler ist den Tacho auf 0km zurück zu stellen

Mein Grande Punto: 1,4 8V Dynamic;Crossover Schwarzmetallic;Blue&Me;Kompfortpaket;getönte Scheiben;ZweiZonenKlima;Subwoofer;Nebelsch.;17" Felgen vom Sport usw.


Joerg

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13

Dienstag, 6. November 2007, 18:00

Also da habe ich aber völlig andere Informationen die besagen, dass der Händler MAL eben eine Straftat begangen hat:

Zitat

Aufgrund der Gesetzesänderung am 18. August 2005, bis zu welcher in Deutschland die Tachoeinstellung für den privaten Gebrauch erlaubt war, jedoch beim Verkauf angegeben werden mußte, ist eine Tachoeinstellung jetzt für alle möglichen Zwecke verboten.


Das stammt von einer Internetseite eines Dienstanbieters für Tachojustierung, der aufgrund der Gesetzesänderung den "Service" in Deutschland nicht mehr anbietet, da dies jetzt eine strafbare Handlung ist.

Aussage des ehemaligen Verkehrsministers Stolpe dazu:

Zitat

"Auch Mitarbeiter von Werkstätten, die im Auftrag elektronische Kilometerzähler zurückstellen, werden wir künftig hart bestrafen."


Auszug aus dem Straßenverkehrsgesetz:

§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 ABS. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. 2§ 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.

Es gibt im gesamten Straßenverkehrsgesetz keine Ausnahmeregelungen dazu!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (6. November 2007, 18:00)


laurent

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14

Dienstag, 6. November 2007, 18:07

hach je...
wird ja jetzt wohl keine straftat sein, den zähler beim kunden um 8 ^^ km zurückzudrehen :roll:
bin jetzt MAL so frech und nenne das paragraphenreiterei :razz:

Mein Grande Punto: www.modified.lu


Joerg

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15

Dienstag, 6. November 2007, 18:11

Nenn es wie du willst, der Gesetzgeber macht keinen Unterschied zwischen 8 oder 8.000 km. Manipulation bleibt Manipulation und wenn du das beim Wiederverkauf nicht angibst, machst du dich spätestens dann ebenfalls strafbar und der Käufer hat sogar ein Rückgaberecht.
So siehts nunmal aus!

Grande_CC

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16

Dienstag, 6. November 2007, 18:49

Also mir haben die gesagt das der Hersteller den Tachostand einmalig bei einer Tageszulassung von unter 10km auf 0 km drehen darf (mit Genemigung von Fiat).
Ist ja ein großes und renomiertes Alfra ROmeo und Fiat Autohaus :) !

So bin MAL gespannt wann meine neue Front kommt die ich gestern hier im Forum erstanden habe :oops:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Grande_CC« (6. November 2007, 18:58)


r.wagner277

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17

Dienstag, 6. November 2007, 18:57

Der Grande hat extra eine Funktion eingebaut mit der man den Kilometerstand einmalig zurückdrehen kann!!!

Da unser Kilometerstand der beim Kauf 1 km betrug nicht auf 0 zurück gedreht war, habe ich beim ersten MAL BC reset des Gesamtkilometerstand von damals 400 wieder auf 0 zurück gesetzt, wie gesagt unabsichtlich, aber wenn solch eine Funktion eingebaut ist, wird es wohl kaum Gesetzwiedrig sein!!!!

Zumindest bei uns in Österreich nicht!!!

@Carstcom

Gefällt mir wirklich sehr gut dien Grande (rot und orange sind sowieso die schönsten Farben für den Grande) ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »r.wagner277« (6. November 2007, 18:58)


Grande_CC

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18

Dienstag, 6. November 2007, 19:00

Nein ist auch legal hat sogar Fiat so vorgegeben das es möglich ist.

So bin MAL gespannt wann meine neue Front kommt die ich gestern hier im Forum erstanden habe Embarassed

Nochmal zu oben bzgl. in meinem Alter Neuwagen ;) , das ist ja mein Firmenauto (wegen meinem Laden), privat baue und fahre ich Ford Mondeo 2.5l 170 PS V6 Ghia :) (aber schon bisschen älter).

Muss aber auch alles verdient werden ;) !

Joerg

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19

Dienstag, 6. November 2007, 19:31

Wie naiv seid ihr eigentlich?

Das Gesetz ist ziemlich eindeutig:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst (Das ist der Kilometerstand)

Eine Ausnahme ist mir nicht bekannt, sollte euch eine bekannt sein, die ihr auch belegen könnt, dann teilt sie mir bitte mit, aber redet solange nicht solche Dinge wie "ist von Fiat so vorgesehen", "darf man als Hersteller" usw.
Solange ihr nichts in Händen haltet das beweisen würde, dass es solche Ausnahmen gibt, ist das eine strafbare Handlung für die man im Ernstfall in den Knast geht!

@r.wagner277
Wie das bei euch in Österreich gehandhabt wird weiß ich nicht, kann mir aber nicht ernsthaft vorstellen, dass dort die Manipulation eines Tachos legal wäre.

BA_neo

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20

Dienstag, 6. November 2007, 19:54

man kann auch in deutschland beim GP den tacho am anfang nullen... ich denk MAL nicht das es dann illegal ist...

Mein Grande Punto: 1,4l 16V Caribean Orange, Blue&Me, Klimaauto., Jägermeister Design


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