Eingetragene Fahrzeughöhe von Radmitte zum Radlauf sind 32 cm, also 320 mm, wobei es "nur" 325 mm tatsächlich sind, die restlichen Millimeter sind für den Fall das sich das Fahrwerk doch noch einmal setzt... sowohl an der Vorderachse als auch an der Hinterachse... die einzige Auflage die ich bekommen habe, ist die, das ich zur Zulassungsstelle muss um mir die Änderungen in den Fahrzeugschein einzutragen, sonst nichts :razz:
War ein echt netter Prüfer, dem ich auch gut helfen konnte... da ich wusste wo er die KBA Nummer und die ET an meinen Felgen suchen muss, konnte ich sehr gut das "Eis brechen" :lol: und ein lockeres Gespräch mit ihm führen ohne groß in Stress zu geraten...
achja... die Abnahme wurde als Eine Abnahme abgestempelt, und nicht wie von mir vermutet als zwei Abnahmen (die ich an der Anmeldung vorerst mit fast 97 Euro bezahlen musste, danach jedoch knapp 47 Euro zurück bekam), da ja sowohl Reifen/Felge als auch Fahrwerk abgenommen werden mussten...
Gruß Flo