Hallo miteinander,
ich verzweifel bald noch mit den Felgen...
Habe mir die
ABE nochmal durchgelesen und jetzt habe ich doch nochmal ne Frage zu den Felgen.
- Handelt es sich bei einem "Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE" um eine ABE oder lediglich ein Teilegutachten? o.O
- Die Felgenmitten ragen (zumindest vorne) leicht über den Radkasten hinaus (siehe Fotos) und auch im Gutachten stehen Auflagen zur Radabdeckung. Muss ich da jetzt doch Karosseriearbeiten durchführen lassen?
Bezüglich Punkt 2 steht im Dokument:
"24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein"
"24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein."
Das Dokument befindet sich hier:
http://www.tuning2.de/pdf_frame.php?pdf=…37/47137519.pdf