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Italo-Welt

Nephellim

Punto-Professor

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1

Sonntag, 21. Februar 2010, 22:16

Zollvergehen ja oder nein?

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guten Tag zusammen, ich hoff irgendjemand von euch arbeitet vllt im Zoll oder kann mir sonst auch helfen.

Also erstmal ne vorgeschichte:

Ich bin Doppelbürger (Deutsch/schweiz) und Lebe momenten an der Schweizer Grenze, mein Problem bin seit kurzen in der Schweiz statt wie voher in Deutschland gemeldet, zahle also auch dort meine Steuern.
Mein Führerschein habe ich dank doppelbürgerschaft ebenfalls in der Schweiz gemacht (war günstiger, schneller)

So nun zum eigentlichen Problem, Mein kleiner Liebling ist in Deutschland auf meine Mutter gemeldet (Versicherungstechnisch damals gemacht ihre ist lag bei 30%meine bei 210% xD)
Meine Mutter lebt in Deutschland das Auto dort gemeldet, darf ich mit Schweizer Wohnsitz und Pass dennoch das Auto über die Grenze fahren? (Auto befindet sich ja trotzdem weiter zu 70% in Deutschland)
Vergesst Chuck Norris, Spongebob grillt unter Wasser :shock:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Nephellim« (21. Februar 2010, 22:18)

Mein Auto: MX-5 GT-R noch 140PS ;) Clarion NX501e, Hertz K6L


Yirk

Mitgliedschaft beendet

2

Sonntag, 21. Februar 2010, 23:02

RE: Zollvergehen ja oder nein?

Eigentlich ist das kein Zollvergehen, da du ja innerhalb der EU mit deinem Auto hinfahren kannst wo du willst. Solange du jetzt nachweisen kannst das des Auto nicht geklaut ist, sollte das eig kein Problem sein.
Du wirst evtl. MAL von den Zöllnern an der Grenze rausgegriffen und gefragt wos denn hingehen soll und wem der Wagen gehört, aber sonst ...

Benny121

Mitgliedschaft beendet

3

Sonntag, 21. Februar 2010, 23:14

Die Schweiz gehört nicht zur EU ;)

Aber fahren darfste natürlich mit dem deutschen Kennzeichen bestückten Auto über die Grenze, solange es nicht mehr als ein Jahr in der Schweiz seinen regelmäßigen Standort hat. Dann musst du es dort anmelden, ansonsten verstößt du gegen die Bestimmungen und handelst ordnungswidrig bzw. auch strafbar.

Und wegen der Eigentümersache solltest du dir ne Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Benny121« (21. Februar 2010, 23:15)


TEgold

Punto-Schrauber

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4

Mittwoch, 24. Februar 2010, 22:47

Jeder Notar sollte das Spielchen kennen, dass die Eigentümer von Fahrzeugen, die von Dritten (aber berechtigten!) über Staatengrenzen hinweg gefahren werden, diesen Personen eine Genehmigung erteilen, die Unterschrift beglaubigen lassen und diese Genehmigung dann mit beglaubigten Kopien beider Personalausweise versehen. Habe gerade die KostO nicht auswendig im Kopf, aber sollte eigentlich 10 € für die Unterschriftsbeglaubigung und 1 € für die beiden Ausweiskopien zzgl. USt kosten.
Das natürlich nur, wenn du 110%ige Sicherheit haben willst. ;)
The hardest thing in this world is to live in it.

Mein Auto: ehemals GP Dynamic 1.4 8V 3T


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