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Colo

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Mittwoch, 4. Februar 2009, 20:12

Wer ist schuld ?

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Hallo zusammen,

folgendes Problem:
Bei mir in der Straße gibt es eine Kurve + Gullideckel.
Rund um den Gullidecken sind seit diesem Winter große Löcher.
Teils so groß, das man sich die Felgen kaputt fährt wenn man sie ungünstig streift.

Warmschilder für eine unebene Fahrbahn gibt es keine.

Wer kommt nun für eventuelle Schäden an den Fahrzeugen auf ?
Die Stadt weil sie versäumt den Straßenschaden zu beseitigen bzw. keine Schilder aufstellt oder der Fahrzeughalter?

Wäre ja MAL interessant zu erfahren :D

Mein Grande Punto: GP Linea Sportiva Sport 1,4 T-Jet, 136,6PS bei 30° Aussentemperatur, Sperma weiß, Bridgestone Potenza 205/45 R17, Klimaautomatik, getönte Heckscheiben, Interscope, Innenaustattung schwarz/grau, Multifunktionsdisplay mit Ladedruckanzeige, MAL


Crank

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2

Mittwoch, 4. Februar 2009, 20:44

also ich vermute MAL die statt...

kenn nur ne kleine geschichte...
ein freund meines vater (motorradfahrer) ist vor etlichen jahren MAL ins örtliche schwimmbad gefahren, da war in ner kurve immer noch rollsplit vom winter...

ihn hats geschmissen... bein gebrochen, motorrad kaputt usw...
er hat geklagt und gewonnen.

ich denke MAL des wird dann in dem fall ähnlich sein... könnt ich mir zumindest vor stellen!

ist aber sicher auch immer ne individuelle auslegungssache... denk ich
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Razer

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Mittwoch, 4. Februar 2009, 20:49

Ich hatte MAL so einen änlichen Fall, bei mir ham sie über den Tag die Straße aufgerissen und der Gulli stand raus.
Es wurden auch keine Schilder aufgestellt "Achtung Baustelle" oder sonst was.
Naja ich abends im dunklen nach hause und hab das erst gemerkt als es tierisch gekracht hat und der Gullideckel mir die Radaufhängung und Felge zerrissen hat. :evil:

Ich hab mich damals mit meinem Anwalt kurzgeschlossen und der Schaden inkl. aller Kosten wurde von der Firma bezahlt die die Baustelle nicht abgesichert hat.


In deinem Fall würde ich der Stadt MAL bescheid geben und falls du dir schon was kaputt gefahren hast am besten MAL mitem Anwalt quatschen.

Ich vermute schon das die Stadt da zahlen muss wenn was passiert, aber genau wissen tu ich es nicht da es ja keine Baustelle ist wie in meinem Fall!


Mein GP :PDT_smile:

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cingsgard

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Mittwoch, 4. Februar 2009, 20:52

Ich wär mir da nicht so sicher, ob da die Stadt für eventuelle Schäden am Auto zahlen wird. Man muss als Autofahrer überall und jederzeit mit einem Schlagloch oder ähnlichem rechnen. Aber ich denke, das ist alles Auslegungssage vor Gericht.
Gruß, cings

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Alsmar

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5

Mittwoch, 4. Februar 2009, 21:12

MAn muss nicht überll mit Schlaglöchern rechnen! Das wäre ja noch schöner ;) Also wenn es Straßenschäden gibt und ein schild da steht hast du die A Karte, dann is die Stadt fein raus. wenn aber ein loch schlecht sichtber ist und kein warnschild steht (und man mit angemessener Geschwindigkeit fährt) dann haftet die Stadt. Es sei denn man ist Anwohner und es kann nachgewiesen werden das du von dem Loch gewusst haben musst (wenn es schon länger da ist). Dann muss man das Geld aber meist einklagen.
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Joerg

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6

Mittwoch, 4. Februar 2009, 21:13

Der Knackpunkt dürfte dieser Satz sein:

Zitat

Bei mir in der Straße gibt es eine Kurve + Gullideckel.

Wenn der Straßenschaden in der Straße ist in der man wohnt, dann ist man es selbst schuld, denn man kann von einem normal gebildeten Menschen erwarten, dass man dann entsprechend angepasst fährt und aufpasst.
Man kann nicht einen Straßenschaden kennen, sich dann etwas kaputt fahren und nachher ankommen und sagen "Bezahlt MAL".
Die Chancen etwas ersetzt zu bekommen dürften also bei Null liegen.

Anders liegt der Fall, wenn ein Ortsfremder sich dort einen Schaden zuzieht, denn diese Person muss nicht unbedingt mit sowas rechnen.

Dazu auch gleich eine Frage:
Hast du den dir bekannten Schaden denn MAL bei der Stadt gemeldet? ;-)

@cingsgard
Deine Argumentation ist natürlich völlig jenseits von Gut und Böse!
Niemand muss immer und überall mit Schlaglöchern rechnen. Der Grundsatz ist der, dass jeder erstmal mit einer normal beschaffenen Straße rechnen darf und nicht mit Schlaglöchern, in denen man sich etwas kaputt fährt.
Gott sei Dank sind Schlaglöcher immer noch die Ausnahme, nicht die Regel, auch wenn man manchmal denken könnte es wäre umgekehrt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joerg« (4. Februar 2009, 21:18)


Colo

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Mittwoch, 4. Februar 2009, 21:52

Was mich wundert ist dass noch niemand den Spruch "wofür zahl ich denn Steuern" gebracht hat :D

@ Jörg
Das beschriebene Schlagloch ist jetzt nach dem Frost bzw. Schneefall entstanden.

Es liegt einfach an der Beschaffenheit der Straße, dass der Winter zu diesen Schäden führt, nur trotzdem bleibt zu klären wer dafür haftet bzw. wie schnell die Stadt reagieren muss.

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GrandeQL

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8

Mittwoch, 4. Februar 2009, 22:08

Wofür zahl ich denn Steuern?

:lol:

Außerdem ist der Thread ein FAKE! Es gibt keine Straßen mit Gullideckeln, welche rundherum Schlaglöcher haben...

Mein Grande Punto: [5T] 1.4 T-Jet New Orleans Blau --> http://www.grande-punto.de/thread.php?threadid=8487


puntostyling

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9

Mittwoch, 4. Februar 2009, 23:54

warum sollte es denn sowas bitteschön nicht geben????
Grüße,
puntostyling

fränky747

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Donnerstag, 5. Februar 2009, 10:41

Zitat

Original von GrandeQL
Wofür zahl ich denn Steuern?
Außerdem ist der Thread ein FAKE! Es gibt keine Straßen mit Gullideckeln, welche rundherum Schlaglöcher haben...

Hallo

Bei den heutigen Straßenverhältnissen in Deutschland ist es ein Wunder wenn man auf einer Straße fährt wo es kein Schlagloch Bodenwelle etc. gibt. Es stehen momentan auf Deutschen Straßen mehr Schilder mit "ACHTUNG STRASSENSCHÄDEN"
als normale Schilder. Man fragt sich mittlerweile schon wo der Staat das Geld von der Mout investiert.

Gruß
fränky747

Zum Schaden mit dem Gullideckel würde ich sagen das die Stadt oder Gemeinde dieses übernehmen wird, wenn sie hier kein Schild auf Straßenschäden aufgestellt hat.

Gruß
fränky747

Black Devil

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11

Donnerstag, 5. Februar 2009, 11:41

Ich kenn nur den Satz aus der Fahrschule:
"Der Fahrer muss sich den Straßen und Witterungsverhältnissen anpassen und auch deshalb vorsichtig fahren und aufpassen"

Mein erster Unfall war auch mit unter wegen Rollsplitt und das hat auch keine andere gezahlt, da waren auch keine Schilder aufgestellt und war auch in ner Kurve. Und was hast mir gebracht, nix

kuame

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12

Donnerstag, 5. Februar 2009, 11:51

MAL nach Verkehrssicherungspflicht im Netz suchen .... ;-)

Hier noch ein Link
gruss kuame

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Joerg

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Donnerstag, 5. Februar 2009, 15:59

Das zieht aber nur, wenn die zuständige Behörde den Fall, in diesem Fall das Schlagloch, vorher kannte und trotzdem nicht gemacht hat.
Viel Spaß also beim Beweisen, dass die Behörde von dem Schlagloch definitiv Kenntnis hatte und trotzdem nichts getan hat. ;-)

kuame

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14

Donnerstag, 5. Februar 2009, 18:16

@Joerg: Nichts leichter als das, ein Einschreiben mit Hinweis auf die Straßenverhältnisse an die Behörden und schon haben diese Handlungsbedarf. ;-)

Im übrigen wird der jeweiligen Behörde eine besondere Sorgfaltspflicht auferlegt. Regelmäßige Kontrollen des Straßennetzes, der Versorgungsleitungen usw. sind solche präventiven Maßnahmen - die auch durchgeführt werden.

Ich kann nicht erst wenn ein Mensch durch schlechtes Wasser vergiftet worden ist die Leitungen kontrollieren und genauso ist es mit Straßen.

Zitat

Auch im öffentlichen Verkehrsraum ist primär der Eigentümer der Immobilie verkehrssicherungspflichtig. Das ist bei Landesstraßen das Land, bei Kreisstraßen der Landkreis, bei Gemeindestraßen die Gemeinde, bei Privatstraßen der private Eigentümer.


Zitat

Verkehrssicherungspflichten entstehen insbesondere durch ein vorangegangenes gefährdendes Tun - Ingerenz -, durch die Herrschaft über eine Gefahrensphäre und durch das Hervorrufen berechtigten Vertrauens in die Abwehr einer Gefahr.


Zitat


Die Haftung für eine Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht beurteilt sich nach den Vorschriften über die Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG).

...obliegen die mit der Erhaltung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen zusammenhängenden Pflichten den Organen und Bediensteten der damit befaßten Körperschaften und Behörden als Amtspflicht in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit.

Die landesgesetzliche öffentlich-rechtliche Ausgestaltung der Pflichten der Amtsträger zur Sorge für die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen ist zulässig und entspricht inhaltlich der allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Verkehrssicherungspflicht (BGHZ 60, 54, 58 ff.). Bedeutung hat die öffentlich-rechtliche Ausgestaltung vor allem in Bezug auf die Subsidiarität der Amtshaftung gemäß § 839 ABS. 1 Satz 2 BGB. Dieses Haftungsprivileg gilt freilich nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH, der zu folgen ist, nicht, wenn die verletzte Amtspflicht - wie hier - auf einer allgemeinen Verkehrssicherungspflicht im Straßenverkehr beruht (BGHZ 75, 134, 138; BGH NJW 1981, 682). Dies folgt aus dem Grundsatz der haftungsrechtlichen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer und der Ähnlichkeit von Verkehrs und Verkehrssicherungspflichten (BGH aaO.).


Zitat


Ist ein Schadensfall eingetreten, stellen Gerichte und Versicherungen stets die gleiche Frage: “War der den Unfall verursachende Umstand
rechtzeitig vor dem Schadenseintritt erkennbar, so dass bei rechtzeitigem Handeln zur Gefahrenabwehr das Schadensereignis vermeidbar
gewesen wäre?“.
Nur wenn der unfallrelevante Umstand vorhersehbar war, ist fahrlässig gehandelt worden. Für Schadensereignisse, die sich nicht rechtzeitig
direkt oder indirekt ankündigten, kann niemand verantwortlich gemacht werden. Der Geschädigte geht in solchen Fällen leer
aus. Vorkehrungen für alle denkbaren Schadensrisiken können i.d.R. nicht verlangt werden.


Zitat


Vom Verkehrssicherungspflichtigen können nur Maßnahmen verlangt werden, die zur Gefahrenbeseitigung nach objektivem Maßstab
geeignet, erforderlich und zumutbar sind. Sie müssen der Prävention konkreter Gefahren dienen. Gehandelt werden muss, wenn ein Schaden aus Sachverständigensicht wahrscheinlich ist.
gruss kuame

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Donnerstag, 5. Februar 2009, 18:50

Ich denke das hängt bestimmt von verschiedenen Faktoren ab.
Auf einer Hauptstrasse die viel befahren wird denke ich schon das hier die jeweillige Stadt dafür Sorge tragen muß das die Fahrbahn gut befahrbar ist.
In einer Seitenstrasse evt. Verkehrberuhigt ist, muß man eh deutlich langsamer fahren und somit ist die Gefahr einens Schadens geringer bzw. man hat auch mehr Zeit dem Hindernis auszuweichen bzw. es rechtzeitig zu sehen.
Wenn du natürlich in der Strasse wohnst, so kennst du die Gegebenheiten der Straße und somit könnte es bei einem Rechtstreit heisen das du von dem Mangel wusstest und dann selbst schuld bist wenn dir durch nicht angemessenes fahren etwas am Auto beschädigt wird.

Falls du bereits einen Schaden hast am Auto würde ich zu einem Anwalt gehen und ich hoffe das du erfolg hast.

Ansonsten Dir und deinem Punto eine Gute Fahrt!
Forza SGE, schwarz und weiss wie Schnee
Mein Leben Dir vermacht, jeden Tag und jede Nacht.....

Mein Grande Punto: 1.4 8V / 3-Türig / Crossover Schwarz / Alcantara Sitze schwarz / Lenkrad und Schaltknauf in Leder / Klima / Blue & Me


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